Aufhebungsbescheid wegen stationärer Reha

  • Hallo liebes Forum,

    ich bin durch lange schwere Krankheit, zum Hartz4 Empfänger geworden. Eine anerkannte Schwerbehinderung mit Gdb 60 liegt vor. Die Leistungen wurden vom JC bis August 2019 bewilligt.

    Jetzt zu meinem Fall, hoffe mir kann jemand weiterhelfen, da ich gerade mit der Situation überfordert bin.

    Ich befinde mich seit 8.1.19 in einer stationären medizinisch/beruflichen Reha. Die Einrichtung befindet sich im gleichen Ort wie meine Wohnung und das JC.

    Das JC wollte vor kurzem eine Bescheinigung über die Dauer der Reha von der Einrichtung. Diese wurde vorläufig auf den 16.9.19 datiert.

    Am 18.5.19 kam dann der Aufhebungsbescheid zum 7.6.19. Alle Leistungen werden eingestellt. Begründung war der Aufenthalt in einer stationären Einrichtung, welcher länger als 6 Monate dauert. Nun dachte ich das die Leistungen zumindest 26Wochen weitergezahlt werden also vom 8.1.19 - 7.8.19. Ist das richtig oder kann das JC die Leistungen schon nach 22 Wochen einstellen?

    Macht es Sinn einen Widerspruch einzureichen?

    Was nicht stutzig macht ist, dass es mind. 2 Rehabilitanten in meiner Einrichtung gibt , die 2 Monate länger als ich da sind und trotzdem ohne Probleme Leistungen vom JC erhalten. Die Personen sind bei einem anderen JC als ich gemeldet. Gibt es da ein Gesetz oder passiert das willkürlich?

    Was kann ich tun, ich kann meine Miete, laufende Kosten und Krankenkasse ab Juni nicht mehr bezahlen. Ich habe Angst mich zu verschulden und meine Wohnung zu verlieren.

    Kann ich drauf hoffen dass der JC doch bis Juli zahlt, oder kann ich an anderer Stelle Hilfe beantragen?

    Seit 18.3.19 befinde ich in der beruflichen Phase der Reha und habe Anspruch auf Übergangsgeld bei der Deutschen Rentenversicherung Bund. Anträge wurden Ende Februar gestellt. Es gab Schwierigkeiten von Seiten der DRV, die Anträge sind verloren gegangen, dann nach 6 Wochen wieder aufgetaucht. Dann kam ein fehlerhafter Bescheid mit falschen Datum. Kurzum es hat bis Ende April gedauert bis alles seine Richtigkeit hatte und auch alle geforderten Unterlagen da waren. Erst jetzt kann der Antrag auf Übergangsgeld bearbeitet werden. Jetzt sagte mir die DRV, dass es wieder Schwierigkeiten gibt, da das JC keinen Antrag auf Erstattung der Leistungen seit 18.3.19 gestellt hat. Dieser ist aber zwingend erforderlich für die Berrechnung. Hierzu habe ich das JC schon mehrmals kontaktiert. Und selbst wenn alles da ist, wurde mir gesagt es könne durchaus bis Ende Juli oder August dauern bis ich eine Zahlung erhalte. Bis dahin ist das Kind dann aber schon in den Brunnen gefallen.

    Ich möchte noch anmerken, dass ich zwar stationär untergebracht bin, aber jedes Wochenende ab Freitag Mittag zu Hause bin, auch unter der Woche bin ich nach RehaEnde oft daheim, da die Einrichtung in der Nähe ist. Schlafen tu ich aber unter der Woche in der Einrichtung.

    Jetzt habe ich sehr viel geschrieben und hoffentlich meine Situation verständlich erklärt.

    Vielen Dank fürs lesen.

    Ich hoffe ihr könnt mich etwas unterstützen.

    Freue mich auf jede Antwort

    PS: Mir fällt noch ein, in einem separaten Schreiben welches am gleichen Tag wie die

    Aufhebung kam, war ein Weiterbewilligungsantrag. Macht dieser in meinem Fall

    überhaupt Sinn?

    PS hinzugefügt und einen Beitrag gelöscht

  • Hallo,

    Macht es Sinn einen Widerspruch einzureichen?

    nein. Siehe § 7 Abs. 4 SGB II, der nun mal von weniger als 6 Monaten stationären Aufenthalt ausgeht. Es gibt zwar die Ausnahme, daß bei gleichzeitiger Erwerbsfähigkeit von 15 Stunden diese Frist nicht gilt. Allerdings ist diese Ausnahme eher theoretisch: bei stationären Behandlungen ist es ärztlicherseits sehr selten der Fall, daß dennoch eine Erwerbsfähigkeit attestiert wird.

    Was nicht stutzig macht ist, dass es mind. 2 Rehabilitanten in meiner Einrichtung gibt , die 2 Monate länger als ich da sind und trotzdem ohne Probleme Leistungen vom JC erhalten.

    Naja - dann sollten sich die beiden schon mal auf Rückforderungen gefaßt machen. Zumal sie dann auch nicht rückwirkend andere Leistungen erhalten.

    Kann ich drauf hoffen dass der JC doch bis Juli zahlt, oder kann ich an anderer Stelle Hilfe beantragen?

    Nein, darauf kannst Du nicht hoffen. Für Dich dürfte ab dem 07.06. das Sozialamt zuständig sein und Du solltest rechtzeitig einen Antrag auf Sozialhilfe

    stellen. Die Leistungen sind dabei analog dem ALG II. Allerdings gibt es Unterschiede bei der Vermögensfreigrenze und der Unterhaltspflicht von Verwandten ersten Grades.

    Gruß!

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