ALG II Bedarfsgemeinschaft - Ausbildungsbeginn Haushaltsgemeinschaft und Fragen zur Einkommen Anrechnung

  • Hallo Leute,

    Ich bin 19 Jahre alt und beginne ab dem 01.10.19 meine Beamten Vorbereitungslaufbahn und bin somit Anwärter mit Anwärterbezügen von rund 1050€.

    Derzeit lebe ich bis zum Ausbildungsbeginn bei meiner Mutter (Alleinerziehend) aufstockendes hartz 4 bezieht. Da sich vorerst ein Wohnungswechsel nicht lohnen würde würde ich gerne mein Zimmer was ich bisher bei meiner Mutter habe auch gerne erstmal für die ersten Ausbildungsmonate weiterhin bewohnen. Wir hatten bereits ein Gespräch mit der Arge. Der gesamte betrag der an die bg gezahlt wird ist 638€. Davon in der Tabelle sind 394€ von meiner mutter, 207€ davon mein anteil und 37,67€ davon der meines bruders (da er durch unterhaltsvorschussgesetz einiges an 'einkommen' angerechnet bekommt).

    In der Tabelle steht das ich nur 207€ für die Miete bekomme, lediglich meine Mutter bekommt zum Mietbedarf noch 122€ Regelbedarf und 50€ Mehrbedarf für alleinerziehende.

    Meine Frage ist, das Jobcenter hat von der Ausbildung sowie dem Anwärterbezug von 1050€ wind gekriegt und im letzten bescheid direkt schonmal unsere leistungen für ab oktober vorgerechnet in der meine ganzen 1050€ plus kindergeld angerechnet werden und dann statt 638€ nurnoch 70€ ausgezahlt werden... Sie wollen bei beginn der ausbildung natürlich dann auch die Gehaltsabrechnung sowie kontoauszüge von mir haben.

    Meine Frage ist: kinder unter u25 welche ihren Lebensunterhalt vollständig selber finanzieren können (was bei mir inklusive kindergeld bei 1250€ definitiv der fall ist) fallen aus der bg heraus und somit wird nicht das volle einkommen angerechnet. Natürlich werde ich dann als konsequenz auch bei den Abrechnungen gestrichen und nur noch meine mutter und mein bruder beziehen noch leistungen zusammen als BG wenn ich natürlich nur mit ihnen zusammenlebe und selber wirtschafte. Muss ich sogesehen nur noch meine 207,xx€ an meine mutter als teilmiete zahlen wenn ich alles andere selbst mache? (Essen, einkaufen etc) denn der regelsatz plus miete ist mit 1250 alleinr machbar und da wäre ich ja auch aus der BG raus. Da die Arge das ja jetzt schon anmaßt mich nicht aus der Bedarfsgemeinschaft nehmen zu wollen, sollte ich mich bei Ihnen formal melden und ihnen sagen das ich nicht für meine Mutter und meinen bruder einstehe und lediglich hier wohnen bleiben will?


    Danke schonmal für alle Antworten :)

  • Hallo,

    was bei mir inklusive kindergeld bei 1250€ definitiv der fall ist

    wieso "inklusive" Kindergeld? Das Kindergeld ist kein Taschengeld für Dich, sondern eine steuerliche Entlastung für Deine Eltern. Schon allein deswegen mag ich Worte wie "mit Sicherheit" und definitiv" im Zusammenhang mit dem Sozialrecht nicht unbedingt. Sie sind meist falsch.

    Ansonsten - Ihr bildet auch nach Deinem Rausfall aus der BG eine Haushaltsgemeinschaft, bei der davon ausgegangen wird, daß Ihr gemeinsam wirtschaftet. Da Dein Einkommen deutlich den eigenen Lebensunterhalt überschreiten dürfte, könnte es im Einzelfall zu entsprechenden Anrechnungen kommen.

    Da die Arge das ja jetzt schon anmaßt mich nicht aus der Bedarfsgemeinschaft nehmen zu wollen

    Mal abgesehen davon, daß es keine "Argen" mehr gibt, ist das keine Anmaßung, sondern eine sog. Regelvermutung.

    Gruß!

  • Hallo,

    wieso "inklusive" Kindergeld? Das Kindergeld ist kein Taschengeld für Dich, sondern eine steuerliche Entlastung für Deine Eltern.

    Hallo Corinna,

    Klar hast du Recht bezüglich des Kindergelds, jedoch stände mir ja z.B auch bei einem Auszug das Kindergeld in jedem Falle zu und für den Fall der Verweigerung meiner Mutter mir dieses Auszuzahlen könnte ich einen Abzweigungsantrag stellen.

    Grüße

  • Hallo,

    jedoch stände mir ja z.B auch bei einem Auszug das Kindergeld in jedem Falle zu

    nein. Auch in diesem Fall wären ausschließlich die Eltern die Berechtigten auf das Kindergeld. Im Falle eines Auszuges müßten Sie jedoch Unterhalt in mindestens der Höhe des Kindergeldes leisten.

    Gruß!

  • Das Kindergeld, was für deinen Bedarf (Anteil der Miete plus Regelsatz) nicht gebraucht wird (das wird wahrscheinlich das komplette Kindergeld sein) wird bei deiner Mutter angerechnet, weil sie das Kindergeld bekommt. Das steht ihr zu und nicht dir.


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