Erstattung Fahrtkosten Schule - Bafög und Fragen

  • Angenommen eine Person wird das Tagesgymnasium oder Abendgymnasium besuchen. (Normale Berufstätigkeit - krankgeschrieben.)

    Ist es möglich, dass das JC (ggf. später Sozialhilfe) die Fahrtkosten und die Schulgebühr (ggf. Anmeldegebühr) übernimmt?

    Wenn nicht, von anderer Stelle möglich?

    (Ca. 200€ Fahrtkosten+Schulgeld)

    Person hat noch keine abgeschlossene Ausbildung.

    (Bitte nur die Fragen beantworten.)

  • Hallo,

    Bitte nur die Fragen beantworten.

    man schreibt in einem Forum nicht vor, wie man zu antworten habe :(

    Das Jobcenter übernimmt weder Fahrkosten noch gar Schulgeld für eine schulische Ausbildung. Erst recht dann nicht, wenn der Schüler auch noch krank geschrieben ist und offensichtlich nicht ALG II bezieht (zumindest ist davon nichts zu lesen).

    Ansonsten sind Deine Infos etwas dürftig, um z.B. einschätzen zu können, ob ein Anspruch auf andere Leistungen vorliegt. Aber da ich ja nur auf Deine Frage zu antworten habe, frage ich jetzt nicht die dafür wichtigen Daten ab.

    Gruß!

  • Danke für die Antwort.

    Momentan ALG 2 Bezug und krankgeschrieben. Ggf. später Sozialhilfe, aber nicht sicher.

    Bafög und Wohngeld wären weniger.

    (Mit dem Satz was anderes. Kann ignoriert werden.)

  • Hallo,

    bei einer Krankschreibung werden generell keine (neue) Ausbildungen gefördert, zumal Deine Andeutung mit dem Sozialamt auf eine Dauererkrankung hinmweist. Eine schulische Ausbildung wird durch das ALG II nur bedingt gefördert. Hier kommt es auf den Einzelfall an. Allerdings werden Schulgelder generell nicht übernommen. Fahrtkosten in Höhe von 200 € dürften kaum verhältnismäßig sein und daher wohl ebenfalls nicht übernahmefähig sein.

    Zumal der Besuch einer Abendschule in privater Trägerschaft (und also mit Erhebung von Schulgeld) angesichts der vorhandenen staatlichen Schulen wie Kollegs und dgl. kaum zu begründen wäre und hier ebenfalls die Frage nach den exorbiant hohen Fahrtkosten im Zusammenhang steht: eigentlich gibt es in jeder Kreisstadt Schulen, die kostenlos das Abitur ermöglich und bei denen nicht so hohe Fahrtkosten anfallen würden.

    Hinzu kommt die BaföG-Frage. BaföG ist vorrangig gegenüber dem ALG II.

    Bafög und Wohngeld wären weniger.

    BaföG und Wohngeld schließen sich aus, wenn man alleinstehend ist.

    Gruß!

  • Dabke für die Antwort.

    In welchen bekannten Fällen würde eine schulische Ausbildung gefördert? (Lebenslang krankgeschrieben würde ich als unwahrscheinlich bezeichnen.)

    Die kostenlose staatliche Abendschule bekommt keine Klasse zusammen. Daher weiterer weg und das ist dann eine kostenpflichtige Schule. (Abendgymnasium bevorzugt, da tagsüber ggf. Therapie.)

    Ob Bafög oder nicht, ALG 2 wird (auf)stockend gezahlt (oder Sozialhilfe). Ist soweit geklärt.

  • Hallo,

    im konkreten Fall ist mir keine Möglichkeit bekannt. Eher dürfte das Jobcenter bei Gesundung auf eine Berufsausbildung bzw. Umschulung setzen. Allerdings irritiert auch weiterhin, daß Du laufend etwas von Sozialhilfe schreibst - was nun eher auf solche Problematik wie Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit hinweist.

    Wie auch immer: wir kommen hier mangels Informationen zum konkreten Fall und nur nebelhaften Angaben Deinerseits nicht weiter.

    Gruß!

  • Angenommen ich erhalte Bafög und aufstockend ALG 2. (Tageskolleg)

    Zu Bafög ist eine Aufstockung zu beantragen, wenn ich die Kranken- und Pflegeversicherung selber zahlen muss. (Aufstockung des Bafög der Versicherung auch möglich trotz Höchstsatz von 708€?)

    Kann ich mir aussuchen, ob ich über das JC oder das Bafög die Versicherung laufen lasse?

    Was ist finanziell lohnenswerter?

    Dazu noch eine extra Frage. 100€ vom Bafög sind ja anrechnungsfrei bei ALG 2?

    Danke im Voraus.

  • Danke.

    Anrechnungsfrei ist 20% des zweckgebundenen Einkommens ohne Zuschlag für die Kranken- und Pflegeversicherung.

    In meinem Fall 622€:100×20 = 124,40€

    Wenn meine monatlichen Fahrtkosten z. B. 253,5€ betragen, wird das mit dem zweckgebundenen Freibetrag verrechnet oder nicht?

    Fahrtkosten sind laut Urteil nicht anrechenbar bei ALG 2 als Einkommen. Im genannten Urteil fährt die Person mit dem PKW. Kann ich somit auch die Fahrtkosten meines PKWs ansetzen?

  • Hallo,

    scheinbar willst Du mich nicht verstehen: das Jobcenter ist für schulische Ausbildungen in dem von Dir erfragten Kontext in keiner Weise verantwortlich, sofern diese Ausbildung nicht vom Jobcenter vermittelt wurde. Von daher sind Deine immer neue Fragen ziemlich sinnlos - das Jobcenter wird kein Schulgeld und keine Fahrtkosten übernehmen.

    Abgesehen davon kommst Du auch noch immer nicht damit heraus, was es mit der Sozialhilfe zu tun hat. Von daher machen weitere Antworten keinen Sinn.

    Gruß!

  • Ich verstehe nicht worauf du hinaus willst. Du postest Links von Urteilen, die 13 Jahre alt und zudem nicht bundesweit bindend sind.

    Was sind also deine Fragen?

  • Leider muss ich sagen, dass die Aussage hier sehr falsch war.

    Alg 2 steht sehr wohl zu.

    Kann geschlossen werden, falls der Argumentation, in dem Link, keiner widerspricht.

    Nebenbei wurde Wohngeld auch abgeschafft und ist gesetzlich jetzt anders geregelt.


    Link entfernt

  • Kann geschlossen werden, falls der Argumentation, in dem Link, keiner widerspricht.

    Wie in Post #2 von Corinna erwähnt, hat man niemandem vorzuschreiben wie er zu antworten oder was er zu tun hat.

    Nebenbei wurde Wohngeld auch abgeschafft und ist gesetzlich jetzt anders geregelt.

    Nein, das Wohngeld wurde nicht abgeschafft, höre auf falsche Informationen zu verbreiten.

    Leider muss ich sagen, dass die Aussage hier sehr falsch war.

    Sehr falsch ? lol


    Und ehrlich gesagt habe ich keine Lust, auf den von dir genannten Thread zu antworten. Du postest deine Frage in etlichen Foren, suchst dir scheinbar die beste Antwort heraus und möchtest dann, dass wir diese kontrollieren? Nö, lass mal.

  • Hallo,

    in Deinen Fragen bisher ging es um die Übernahme von Schulgeld und den Fahrtkosten. Beides wurde richtig beantwortet. Es ging nicht darum, ob ein Anspruch auf ALG bestehe oder nicht. Auch hier wurde aber dennoch richtig geantwortet: das Jobcenter wird einer Vollzeitausbildung nicht ohne weiteres zusehen, zumal, wenn eine Dauerkrankschreibung vorliegt.

    Inwieweit ein BaföG-Anspruch bei Dauerkrankschreibung besteht, ist nebenbei auch noch fraglich. Im übrigen wird der Besuch eines Abendgymnasiums auch nur zeitlich begrenzt mit BaföG und erst ab fortgeschrittenem Schulbesuch gefördert - aber das nur nebenbei.

    Im übrigen besteht parallel zum BaföG nur in bestimmten Konstellationen ein Anspruch auf ALG II. Diese Konstellation ist bei Dir nicht mal ansatzweise zu ersehen.

    Fazit:

    • Du spekulierst mit BaföG, obwohl weder klar ist, ob Du dieses von Anfang an bekommst, ob überhaupt die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind und ohne Berücksichtigung Deiner Dauererkrankung
    • Du spekulierst damit, daß Du neben BaföG einen Anspruch auf ALG II hast, obwohl bisher die dafür notwendigen Voraussetzungen nicht mal ansatzweise vorhanden sind

    und glaubst dann auch noch, anderen Leuten mit Deinen reinen Spekulationen "Hilfe leisten" zu wollen.

    Ansonsten verzichte auch ich auf weitere Antworten angesichts des von Dir gewählten Tones und den falschen Behauptungen Deinerseits.

    Gruß!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!