Nebenkostenabrechnung nach Inhaftierung

  • Hallo,

    eine Person mit ALG II Bezug wurde im Juli 2016 inhaftiert. Der Leistungsbezug bestand dementsprechend bis zur Inhaftierung.

    Die reguläre Nebenkostenabrechnung (keine Nachzahlung) wurde vom Vermieter im September 2016 erstellt und an die inhaftierte Person geschickt. Diesen hat sie umgehend an das JC, mit der Bitte um Übernahme, weiter geleitet.

    Jetzt besteht das Problem, dass rein rechtlich das JC für diese Abrechnung nicht mehr zuständig ist, da die Person zum Zeitpunkt der Abrechnung nicht mehr im ALG II Bezug war.

    Im "Präzedenzfall" des Sozialgerichtes Mainz wurde die Ablehnung damit begründet, dass die Hilfebedürftigkeit der dort klagenden Frau zum Zeitpunkt der Abrechnung nicht mehr gegeben war und sie dementsprechend die Kosten selbst zu tragen hat.


    Die Frage wäre nun ob es irgendeine Möglichkeit gibt, dass diese Zahlung vom JC trotzdem übernommen werden kann. Denn die inhaftierte Person unterliegt ja im Grunde noch immer der Hilfebedürftigkeit und hat aktuell und vermutlich auch nach der Entlassung kein reguläres Einkommen und wird auch dann wieder in den Leistungsbezug gehen. Wäre es möglich das mit der dem Argument der besonderen sozialen Schwierigkeit zu begründen?

    Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen.

    Besten Dank.

  • Hallo,

    ich sehe da kaum Möglichkeiten, da die rechtliche Situation ja relativ einfach ist: kein ALG-Bezug, also auch keine Übernahme der Nebenkosten. Der Grund des Nichtbezuges ist dabei ohne Interesse.

    Ich sehe allerdings Chancen auf ein entsprechendes Darlehen, sobald wieder Hilfsbedürftigkeit besteht und die Hilfsbedürftigkeit nicht ausschließlich zur Erlangung des Darlehens herbei geführt wurde.

    Gruß!

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