Hallo, ich bräuchte mal eure Hilfe. Ich hab bei der Abrechnung der Mietnebenkosten eine Gutschrift erhalten. Ist es richtig, dass die volle Höhe daraus auf meine Leistungen angerechnet wird, selbst wenn ich im Zeitraum der Abrechnung letztes Jahr nur ein paar Monate Leistungen erhalten habe und den Rest selbst erwirtschaftet habe, also gearbeitet habe und selbst für meine Kosten, eben auch die Miete aufgekommen bin? Habe dazu nämlich jetzt einen Bescheid bekommen, wo drin steht, dass ich die komplette Summe erstatten soll. Finde das irgendwie ungerecht, dass ich z.B. bei Heizung sparsam war und nun nichts davon haben soll. Danke schon mal für eure Antworten!
Wird Gutschrift aus Mietnebenkosten voll angerechnet
- Cindy
- Erledigt
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Hallo,
das Guthaben ist gemaß § 22 Abs. 3 SGB II in voller Höhe als Einkommen anzurechnen.
Gruß!