Umschulung ALG II - Verpflegungspauschale und Fragen

  • Hallo erstmal,

    Ich habe leider einen etwas ahnungslosen Sachbearbeiter ,den ich erstmal aufklären muss.

    Meine Situation ist die, dass ich seit 2 Monaten eine Umschulung mache, die das Jobcenter bezahlt. Da ich etwas ländlich wohne und auf Öffis angewiesen bin, bin ich sehr lange unterwegs. Nun habe ich im Rahmen eines Antrages auf Weiterbewilligung bzw. einer Veränderungsmitteilung in der Anlage EK auf der 2. Seite eingetragen, dass ich mehr als 12 Stunden täglich außer Haus bin, was sich anhand der Fahrpläne nachvollziehen lässt. Laut Erläuterung werden 6€ täglich berücksichtigt, wenn man keine Nachweise über die zusätzlichen Ausgaben erbringt, mit Nachweis sogar 12€.

    Leider hat mein Sachbearbeiter davon bisher wohl noch nie gehört...

    Ich habe dazu weder im Forum noch sonst etwas gefunden.

    Kennt sich jemand damit aus?

    Ist das ein Mehrbedarf? Oder ein Sonderbedarf? Kann das JC die Übernahme ablehnen?

    Für eine Sachkundige Antwort wäre ich sehr dankbar.

    LG

  • Hallo,

    Nun habe ich im Rahmen eines Antrages auf Weiterbewilligung bzw. einer Veränderungsmitteilung in der Anlage EK auf der 2. Seite eingetragen, dass ich mehr als 12 Stunden täglich außer Haus bin

    und

    Meine Situation ist die, dass ich seit 2 Monaten eine Umschulung mache, die das Jobcenter bezahlt. Da ich etwas ländlich wohne und auf Öffis angewiesen bin, bin ich sehr lange unterwegs.

    Äh - was haben denn nun Aufwendungen für eine Mehraufwendung für Verpflegung (nach der auf Seite 2 im Formular EK gefragt wird) mit Deinem Weg von und zur Ausbildungsstätte genau zu tun? Wo siehst Du da einen Zusammenhang?

    Gruß!

  • Es geht darum, wenn man mehr als 12 Stunden tägl. ausser Haus ist.

    Ich gehe davon aus, dass diese Mehraufwendungen gedacht sind, um sich

    mal in der Mittagspause ein Kantinenessen oder ähnliches kaufen zu können...

  • Hallo,

    Ich gehe davon aus, dass diese Mehraufwendungen gedacht sind, um sich

    mal in der Mittagspause ein Kantinenessen oder ähnliches kaufen zu können...

    nein, dafür ist der Mehraufwand nicht gedacht. Wozu auch: in Deinem Regelsatz sind die Aufwendungen für Verpflegung bereits enthalten.

    Der Mehraufwand ist z.B. für Monteure im Außendienst oder Berufskraftfahrer gedacht, die einen entsprechend höheren Bedarf haben.

    Gruß!

  • Hallo,

    Ich habe leider einen etwas ahnungslosen Sachbearbeiter ,den ich erstmal aufklären muss.

    ziemlich arrogante Einstellung - zumindest dann, wenn man selbst keinerlei Ahnung von der Sache hat.

    Es geht darum, wenn man mehr als 12 Stunden tägl. ausser Haus ist.

    Das hat nicht mit der Verpflegungspauschale zu tun.

    1. ist diese nur bei Erwerbstätigkeit umsetzbar. Du bist aber nicht erwerbstätig.
    2. gilt die Pauschale nur bei Dienst- oder Geschäftsreisen. Die Fahrt zur Ausbildungsstelle ist keine dieser Reisen.
    3. wird der Mehraufwand nur gezahlt, wenn sich der Erwerbstätige aus beruflichen Gründen mehr als 12 Stunden außerhalb der eigenen Wohnung und außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte befindet. Dies trifft auf Dich absolut nicht zu.

    Fazit: Dein Sachbearbeiter ist nicht "ahnungslos" und Du kannst nicht über etwas "aufklären", was auf Dich nicht zutrifft. Du könntest aber mal Deine eigene Haltung überprüfen, denn Äußerungen wie eben

    Ich habe leider einen etwas ahnungslosen Sachbearbeiter ,den ich erstmal aufklären muss.

    und

    Leider hat mein Sachbearbeiter davon bisher wohl noch nie gehört...

    bei gleichzeitiger totaler Ahnungslosigkeit zeugen nicht gerade von entsprechender Kompetenz.

  • Hallo,

    Würde mich interessieren inwieweit Monteure, die in der Regel Spesen vom Arbeitgeber bekommen und ein Gehalt noch zusätzlich Leistungen nach SGB II beantragen können.

    Erstens gibt es auch selbstständige Monteure, Handelsvertreter und Kraftfahrer, die keinen Arbeitgeber haben, der Spesen zahlen könnte und zweitens mindern Spesen, in den auch ggf. die Verpflegung berücksichtigt wird, den Mehraufwand bei auswärtiger Verpflegung entsprechend. Würde beispielsweise vom Arbeitgeber das Frühstück während einer Dienstreise gezahlt werden, würde sich die vom Jobcenter zu zahlende Mehrleistung um 20% je Frühstück, bei einem Mittag- oder Abendessen um je 40% verringern. Zahlt der Arbeitgeber die gesamten Verpflegungskosten, wird die Pauschale um 20% + 40% + 40% = 100% gemindert.

    Aber das alles hat schon nichts mehr mit Deiner konkreten Frage zu tun.

    Gruß!

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