ALG II Bezug und Fragen zum Auto Kosten-Wert Schonvermögen

  • Moin Moin

    ich war ja nun gestern im JC , und da hat mir die SB was interessantes erzählt.. Und zwar fördert das JC den Kauf eines PKW, wenn dieses gebraucht würde um einen Sozialversicherten Job (ab 451€) auszuüben. Es würde 2000€ vom, JC zum Kauf dazu geben , man könne aber noch selber was dazulegen , um vielleicht ein besseres zu bekommen.

    Nun weis ich , dass jeder ALG II Empfänger ein Fahrzeug haben darf, dass maximal 7500€ "Wert" sein darf ... Richtig ? Nun aber meine Frage, die mir auch die SB nicht beantworten konnte....

    Wenn ich nun zu einem Händler gehe, und mir da ein Auto kaufe, dass 7500€ kosten soll, dann ist dieses Auto aber mit Sicherheit keine 7500€ mehr "Wert" ... Der Händler verkauft ja nicht ohne Gewinn zu machen.

    Oder sehe ich das nun falsch ? Weil dann dürfte man ja auch sagen wir mal 9000€ für einen Wagen ausgeben, der Laut Liste dann vielleicht noch den "Wert" von 7500€ hätte .... Oder ?

    Wie gesagt , die SB konnte mir diese Frage auch nicht beantworten

    Gruß Agent 47

  • Hallo,

    mal abgesehen davon, daß die Aussage mit der Förderung eher nicht der Fall sein dürfte (eine solche Förderung ist eine reine KANN-Möglichkeit und wird meist nur dann gewährt, wenn man durch den Job aus dem ALG II raus ist) zählt in diesem Fall der Kaufpreis.

    Gruß!

  • Moin Moin ...

    das ich keinen Rechtsanspruch auf diese Förderung habe , ist mir auch klar. Aber hier bei uns auf dem Land besteht eben aber die Möglichkeit dieser Förderung , sobald man einen Sozialversicherten Job hat, und dieser entweder nicht oder nur sehr schwer mit dem ÖPNV zu erreichen ist.

    Mal davon abgesehen, dass es keine Jobs mehr gibt, wo unsere ganze BG von ALG II weg wäre....

    Du bist also der Meinung , es würde der Kaufpreis zählen ? Aber für mich sind Kaufpreis , und Wert einer Sache aber unterschiedlich .....Und wenn ich das richtig gelesen habe, steht in dem §§ nur etwas von "Wert" nicht von Kaufpreis ...

    Im Notfall , würde ja auch noch der Grundfreibetrag nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 SGB II dazu kommen was bei mir auch noch fast 8000€ wären.

  • Hallo,

    der "Wert" zählt dann, wenn man mit einem Auto in das ALG II reinrutscht. Kauft man sich während des ALG-II-Bezuges ein Auto, gilt der Kaufpreis.

    Davon mal abgesehen: wenn Du Vermögen hast, würde es mich noch mehr verwundern, wenn Du ein Darlehen für dieses Zweck bekommen würdest. Im Normalfall ist das Vermögen vorrangig für solche Anschaffungen zu nutzen.

    Gruß!

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