Grundsicherung im Alter - Bruttokaltmiete und Fragen Kosten der Unterkunft

  • Hallo allerseits,
    es geht um eine alte Dame, der ich eine Wohnung mit weniger als 50m² vermietet habe. Sie bekommt eine kleine Rente und zusätzlich Grundsicherung.
    Ich möchte ihr es ermöglichen, sorgenfrei die Wohnung auch weiter bewohnen zu können.

    Und deshalb habe ich nun ein paar Fragen.
    Meine Stadt spricht von einer Bruttokaltmiete, die 340 Euro in diesem Jahr (2019) nicht übersteigen darf. In diesen Kosten ist alles drin bis auf die Heiz- und Warmwasserkosten. Im Mietvertrag ist aber von Bruttomiete nicht die Rede, sondern von Kaltmiete plus Nebenkosten, wie das so üblich ist.

    Wenn ich nun die Kaltmiete so anpasse, dass es inkl. der aktuellen kalten Nebenkosten nicht über 340 Euro geht, sollte es ja keine Schwierigkeiten geben.
    Wenn nun aber die kalten Nebenkosten steigen, was ja leider normal ist, dann müsste die Bruttokaltmiete nächstes Jahr eventuell 350 oder 360 Euro betragen.
    Kann das dann zu Problemen führen?

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