ALG II Sanktion und Fragen

  • Hallo zusammen,

    Es geht um eine gute Freundin von mir.

    Heute habe ich von ihr erfahren das sie für Mai keine Leistungen bekommen hat.

    Auf telefonische Nachfrage wurde ihr nur gesagt, dass die Zahlungen vorläufig gestoppt wurden, und sie bitte persönlich zum Jobcenter kommen soll.

    Es gab weder eine Anhörung zum möglichen Eintritt einer Sanktion, noch einen Sanktionsbescheid.

    In mir sagt alles das das so nicht rechtens sein kann. Und da es keinen Bescheid gibt, gegen den man Widerspruch einlegen könnte, sollte, bzw. kann doch der einzige weg für die sein beim Sozialgericht eine Einstweilige Anordnung zu erwirken, oder?

    Für eure Antworten danke ich im vorraus herzlich!

  • Hallo,

    normalerweise schicken Jobcenter bei einer vorläufigen Zahlungseinstellung einen Brief. Dort wird auch genannt, warum die Leistungen eingestellt wurden. Auch kann es sein, dass sie Ihren Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen ist und die Leistungen deshalb eingestellt wurden.

  • Das Ganze hat nichts voraussichtlich nicht das Geringste mit Sanktionen zu tun.

    Es dürfte - siehe bass386 - vermutlich eher darum gehen, dass Unstimmigkeiten im Hinblick auf die Daten zu den monatlichen Leistungen gibt. Klassischer Fall wäre z.B. nicht gemeldete Veränderungen bei den Einkünften.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!