ALG II Auszahlung und Fragen zu Zahlungstermin

  • Hallo,

    Ich habe mal eine Frage zur Jobcenter Auszahlung.. Gestern hat meine SB gemeint dass mein Geld gestern raus sei und heute auf mein Konto sein müsse.. Bis ist ist leider noch nichts da.. Daher meine Frage wie lange dauert eine Überweisung vom Jobcenter?

    Liebe Grüße

    Und einen schönen Tag :)

  • Hallo,

    Du mußt immer 1 bis 2 Tage Banklaufzeit einrechnen. Was also gestern bei dem Jobcenter angewiesen wurde, ist selten bereits am nächsten Tag noch vor dem Mittag auf dem Konto...

    Gruß!

  • Ok danke Corinna :)

    Sie Sachbearbeiterin meinte zu mir 1-2 Tage jetzt eben hab ich nochmals geschaut und es ist noch immer nichts da :/..

    Wielange dauert es meist bist es aufn konto ist?

    Gruß

  • Das kann dir keiner wirklich beantworten. Ist von Bank zu Bank unterschiedlich. Oftmals ist Geld, was ich selbst überweise schon am gleichen Tag auf dem anderen Konto. Aber es hat auch schon mal 3 Tage gedauert.

  • Banken buchen grundsätzlich nur an "Bankarbeitstagen" (Das sind Montag bis Freitag mit Ausnahme der Feiertage).

    Gesetzlich gesehen haben die ausführende und die Empfängerbank je einen Tag, an dem Sie die Buchung bearbeiten dürfen.

    Rein praktisch bedeutet das üblicherweise, dass zwischen dem Tag, an dem das Geld "rausgeht" und dem Tag an dem das Geld auf dem Konto ankommt, noch einmal 2 Bankarbeitstage (plus Wochenende und Feiertage) sind.

    Es gibt Ausnahmen, aber wenn man planen möchte, sollte sich auf die Regel "am dritten Bankarbeitstag ist es da" geistig einstellen. Jedenfalls, so lange man nicht aus Erfahrung weiss, dass es üblicherweise schneller geht.

  • Moin Moin ...

    das ist so nicht ganz richtig ....

    Seit dem 1. Januar 2012 müssen die Banken innerhalb des SEPA-Raums elektronische Überweisungen innerhalb eines Bankarbeitstages ausführen.

    Grundlage ist der § 675s BGB - Ausführungsfrist für Zahlungsvorgänge.

    • 1 Tag für Überweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
    • 2 Tage für beleghafte Überweisungen (Überweisung mittels Überweisungsvordruck)


    Gruß Agent 47

  • Hallo,

    das ist so nicht ganz richtig ....

    naja - eigentlich ist es eher Deine Aussage, die nicht ganz so richtig ist. Bei dem BGB geht es um Privatrecht und nicht das öffentliche Recht. Hier handelt es sich aber um eine Zahlung einer staatlichen Einrichtung und also können andere Konditionen gelten. Ein Beispiel: die normalen ALG-II-Zahlungen gehen in der Regel um den 27. des Monats an die Banken, dürfen und werden aber erst am letzten Werktag des Monats (also (ohne Berücksichtigung von Wochenenden und Feiertagen) am 30. oder 31.) gutgeschrieben. Hier gilt dann ebenfalls nicht der von Dir glorreich zitierte § aus dem Privatrecht.

    Gruß!

  • Meine Aussage bezog sich auf die Antwort im Beitrag #5.....

    Auch beim JC sind schon Überweisungen innerhalb 24 Stunden die Regel .... Zumindest bei meinem.

  • Hallo,

    Auch beim JC sind schon Überweisungen innerhalb 24 Stunden die Regel .... Zumindest bei meinem.

    mag sein, haben aber 1. immer noch nichts mit dem von Dir genannten Gesetzen zu tun und 2. sind diese 1-Tages-Überweisungen eben nicht die Regel - auch nicht bei Deinem Jobcenter. Ich habe bereits in meinem Beispiel in #7 darauf hingewiesen. Von daher sind solche Pauschalaussagen falsch.

    Gruß!

  • 1-Tages-Überweisungen eben nicht die Regel - auch nicht bei Deinem Jobcenter.

    Wo Du ja auch schon bestimmt viele Überweisungen von meinem JC bekommen hast, um das behaupten zu können ... Bestes Beispiel. Donnerstag im JC zum Termin gewesen. Antrag auf Fahrkosten gestellt. Freitag Nachmittag Geld auf dem Konto....

    Ich weis ja nicht wie andere JC so arbeiten, aber HIER ist das nun mal die Regel. Aber egal

  • Hallo,

    Ich weis ja nicht wie andere JC so arbeiten, aber HIER ist das nun mal die Regel.

    liest Du eigentlich meine Beiträge, bevor Du irgendeinen Unsinn schwafelst? Schau Dir nochmal #7 an - und behaupte dann nochmal, daß das bei "Deinem" Jobcenter nicht die Regel ist...

    Im übrigen bleibt es dabei: Deine Ausführungen im Zusammenhang mit dem BGB sind nun mal im konkreten Fall falsch und Deine Erfahrungen mit dem örtlichen Jobcenter kannst Du nicht pauschalisieren und nun für alle Jobcenter verallgemeinern. Schon allein deswegen, weil z.B. Jobcenter in Optionskommunen in diesem Punkt anders arbeiten als solche, die keine Optionskommune sind.

    Damit ist nun eigentlich auch genug zum Thema gesagt und Du konntest in Ruhe Deine Ansichten über Gesetze und Deine Pauschalisierungen aus einem Einzelfall darlegen, die jedoch nicht weiterhelfen..

    Gruß!

  • Ich weis ja nicht wie andere JC so arbeiten, aber HIER ist das nun mal die Regel. Aber egal

    Das hat überhaupt nichts mit der Arbeitsweise der Jobcenter zu tun, sondern es liegt an den Banken! Das Jobcenter kann das Geld am Donnerstag auszahlen, aber es besteht die Möglichkeit, je nach Bank, dass das Geld erst am Montag auf dem Konto ist.

    Zudem bringst du das Thema Fahrtkosten ins Spiel, die evtl. sogar noch über die Arbeitsvermittlung gelaufen sind, was ein völlig anderer Schuh ist, als die reine Leistungssachbearbeitung.

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