Wird eine Kaution bei Untervermietung als Einkommen gerechnet?

  • Hallo,

    ich möchte mich demnächst vom Jobcenter abmelden und für einige Monate minimalistisch reisen. Ich habe keine großen Ersparnisse, nur die Krankenversicherung im Ausland müsste ich stemmen, sonst versuche ich, vor allem über xxxxxxxx unterzukommen. Jedenfalls möchte ich meine Wohnung untervermieten, damit ich sie weiter halten kann, und dafür auch eine Kaution nehmen. Diese müsste in dem Monat vor Abmeldung beim Jobcenter auf meinem Konto eingehen, die erste Miete erst nach der Abmeldung.

    Wird das Jobcenter die Kaution als mein Einkommen deklarieren und mir die Leistungen für den letzten Monat dann rückwirkend kürzen bzw. gibt es einen Weg, wie ich dem gut vorbeugen kann? Ich hätte die Kaution als Absicherung ja gerne schon vorher.

    Danke fürs Lesen!

    Liebe Grüße

  • Variante 1:

    Du vereinbarst statt einer Kaution die Vorlage einer Kautionsbürgschaft einer Bank.

    Falls Dir der Begriff nichts sagen sollte, einfach googeln. Es ist inzwischen ein alltägliches Produkt auf dem Finanzmarkt, Dabei fließt aber kein Geld an Dich.

    Variante 2: Du legst ein Kautionskonto an und lässt das Geld direkt darauf überweisen.

    Kautionen sind kein Einkommen. Wenn das Geld aber blind auf Dein Girokonto gebucht wird, musst Du im Zweifelsfall beweisen, dass es sich um Kautionsgelder handelt, über die Du rechtlich nicht verfügen darfst. Bei Beweisproblemen darf das Jobcenter grundsätzlich Gelder, deren Rechtsnatür nicht aufgeklärt ist, als Einkommen anrechnen.

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