Erbengemeinschaft

  • Hallo guten Tag Liebe hartziv.org Community


    Unserer Vater ist am 2017 verstorben, es sind Zwei Brüder bilden nun

    eine Erbengemeinschaft.

    Vorhanden ist Sterbeurkunde sowie Erbschein.

    Geerbt wird Haus sowie Grundstück Konto sowie Auto.


    INFO:

    Mein Bruder bekommt ALG II, und bereits schon seit einigen Monaten das Haus sowie Grundstück alleine bewohnt.

    Er sagte mir das die ARGE ihn das Haus sowie Grundstück

    weg nehmen will, da es so gross sei.

    Dennoch bezieht er seine Leistungen, als Darlehen weil das Erbe noch nicht

    Notarisch Vertraglich abgesegnet ist.

    Unter anderen sagte er mir, als Hartz IV Empfänger das Haus sowie Grundstück

    alleine bewohnen könnte, er angeblich auf hartziv.org gelesen.

    Frage:

    Kann Die ARGE Ihn das Haus sowie Grundstück wegnehmen da es zu gross ist ?

    Kann er zeitweise bis zum 60 Lebensjahr auf sein Erbanteil zu verzichten weil er denkt, dass die ARGE Ihm dann das Haus nicht wegnehmen kann, so war sein Vorschlag ?

    KANN MICH DIE ARGE VON MEINEN BRUDER, unter druck setzen, um das Haus sowie Grundstück zu verkaufen,

    ich selber beziehe keine Leistungen des Jobcenters ?

    Mit freundlichen Grüssen

    PS:

    Schöne Osterfeiertage wünsche ich euch allen

  • Hallo,

    Kann Die ARGE Ihn das Haus sowie Grundstück wegnehmen da es zu gross ist ?

    wegnehmen - nein. Es kann aber durchaus die Veräußerung des Erbes verlangt werden, was bei Deinem Bruder so geschehen sein dürfte: das Darlehen weist darauf hin.

    Kann er zeitweise bis zum 60 Lebensjahr auf sein Erbanteil zu verzichten weil er denkt, dass die ARGE Ihm dann das Haus nicht wegnehmen kann, so war sein Vorschlag ?

    Nein. Im Erbschein steht er ja mit drinnen und kann also nicht einfach bis irgendwann "verzichten". Es wäre maximal eine Erbausschlagung denkbar, die aber auch nach hinten los geht, da dann die Hilfsbedürftig selbst verursacht wurde.

    KANN MICH DIE ARGE VON MEINEN BRUDER, unter druck setzen, um das Haus sowie Grundstück zu verkaufen,

    Nein, aber wie bereits geschrieben Deinen Bruder. Und wenn dieser nach angemessener Frist hier keine Ergebnisse für die Veräußerung vorweisen kann, könnte es auch zur Streichung des Darlehens kommen. Auch könnte man auf die Idee kommen, gerichtlich die Auszahlung des Erbanteiles durch Dich zu erstreiten.

    Somit würde eigentlich nur bleiben, für Deinen Bruder eine Lösung (Job, Vermietung usw.) zu finden, die ihn unabhängig vom ALG II macht.

    Gruß!

  • Hallo,

    vergessen:

    als Hartz IV Empfänger das Haus sowie Grundstück

    alleine bewohnen könnte, er angeblich auf hartziv.org gelesen.

    Diese Info gilt nur, wenn man mit einem Eigenheim in das ALG II reinrutscht. Sie hat aber nichts damit zu tun, daß sich während des Bezuges von ALG II z.B. durch eine Erbschaft Vermögen anhäuft. Von daher spielt die Größe des Hauses und des Grundstückes eher eine untergeordnete Rolle.

    Gruß!

  • Hallo,

    vergessen:

    Diese Info gilt nur, wenn man mit einem Eigenheim in das ALG II reinrutscht. Sie hat aber nichts damit zu tun, daß sich während des Bezuges von ALG II z.B. durch eine Erbschaft Vermögen anhäuft. Von daher spielt die Größe des Hauses und des Grundstückes eher eine untergeordnete Rolle.

    Gruß!

     

    Mit was kann ich rechnen , was auf mich darauf zu kommt

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