ALG I zu ALG II - derzeit Antrag auf temporäre Rente - zurück ins Arbeitsleben und Fragen

  • Erst ALG1, dann ALG2, derzeit Antrag auf temporäre Rente - wie nun wieder zurück ins Arbeitsleben?

    Hallo Community, möglicherweise könnt Ihr mir hierbei ein wenig weiterhelfen:

    Ich leide an einer chronischen psychischen Erkrankung. Mein Arbeitsvertrag wurde (nicht(!) aufgrund der Ekrankung) nicht verlängert und ich bezog zunächst ALG1 und fiel dann in ALG2 - aufgrund meiner Erkrankung, die durch diese Situation extrem wurde, wurde ein Antrag auf (temporäre) Berentung bei der DRV gestellt - dieser Antrag wurde zunächst abgelehnt und ich habe Widerspruch eingelegt - dieses "Verfahren" wird derzeit noch bearbeitet, soll heissen: ich beziehe ALG2 und derzeit entscheidet die DRV, ob ich Anspruch auf eine Berentung habe. Nun, ich habe diese "Phase" überstanden und fühle mich wieder arbeitsfähig - und habe (relativ sicher) einen Job in Aussicht. Ich bin mir nicht sicher, wie ich nun vorgehen soll. Die mir zugesagte Stelle existiert im öffentlichen Dienst; ich würde also einen Arbeitsvertrag ausfüllen und diesen, in der Hoffnung, dass die Personalverwaltung diesen absegnet, einreichen. Ich bin mir nicht sicher, was ich nun tun soll - ich habe eine mündliche Zusage, aber noch keine Bestätigung von der Personalverwaltung, dass ich wirklich angestellt werden werde.... ich könnte also:

    • das Jobcenter darüber informieren, dass ich wieder arbeitsfähig bin und dann den Vertrag einreichen
    • die DRV und das Jobcenter darüber informieren, dass das Bewilligungsverfahren abgebrochen werden kann und dann den Vertrag einreichen
    • einfach den Vertrag einreichen und das Jobcenter informieren, wenn die Personalabteilung dem Arbeitsverhältnis zugestimmt hat

    oder, um es anders zu formulierne, darf ich mich in dieser Situation bewerben oder muss ich entsprechende Stellen informieren, bevor ich mich bewerbe???

    Vielen Dank für Eure Hilfe!!!!!!!!!!

    Titel für Suche optimiert

    Grace

  • Hallo Corinna, danke für die Antwort - aber bist Du Dir wirklich sicher, dass ich nicht das Jobcenter zunächst informieren muss, wenn ich mich wieder arbeitsfähig fühle? Mein erster Antrag auf Rente wurde abgelehnt (damit gelte ich zunächst als arbeitsfähig) - daraufhin habe ich Widerspruch eingelegt und das Jobcenter hat sich seitdem nicht mehr gemeldet... habe wirklich Sorge, irgendeinen großen, formalen Fehler zu begehen!!! Wenn ich fragen darf: woher stammt Deine Erfahrung in diesem Bereich - hast Du einen beruflichen / fachlichen Hintergrund? Vielen Dank für Deine Hilfe!!!

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