Umschulung Verlängerung Maßnahme

  • Guten Tag,

    ich befinde mich in einer Umschulung. In diesem Jahr wären die Abschlussprüfungen gewesen.

    Aufgrund zu hoher Fehltage bekomme ich die Zulassung nicht.

    Nun muss und möchte ich gern verlängern, um dann im nächsten Jahr den Berufsabschluss zu erlangen.

    In Abhängigkeit einer Verlängerung möchte nun das JC ein Attest vom Arzt, welcher eine Prognose und den Behandlungsverlauf meiner Tochter formulieren soll.

    Die Fehlzeiten sind aufgrund ihrer Behinderung (von der das JC bereits VOR der Umschulung Kenntnis hatte) entstanden (Arztkonsultationen, Krankheit).

    Im Dezember erhielten wir eine neue Diagnose. Über diese hat das JC NUR Kenntnis, weil ich die Fahrtkosten zum Facharzt in einer 100 km entfernten Klinik beantragt hatte. Habe sie aber nicht bewilligt bekommen. In unseren Nahe gelegenen Krankenhäusern haben wir keine Kinderneurochirurgie, deshalb müssen wir in diese Klinik.

    Den dort behandelnden Arzt fragte ich nach solch einem Attest, auch die Hausärztin und den Kinderarzt. Alle lehnen so ein Attest ab, da man keine Prognose stellen kann für diese Diagnose. Alle paar Monate müssen wir zum MRT. Erst danach entscheidet sich die weitere Behandlung und Therapie.

    Das JC gibt sich damit nicht zufrieden und das LASV nannte diese Forderung menschenverachtend.

    Habt ihr Tipps für mich? Meine Noten sind trotz aller widrigen Umstände gut bis sehr gut, keine drei, vier, fünf, sechs auf dem Zeugnis. Auch ist meine Eignung vorhanden.

    Das LASV (Prüfungsausschuss) meinte noch, dass das JC mit mir den Vertrag hat und nicht mit meiner Tochter.

    In der kommenden Woche habe ich einen Termin beim JC. Habt ihr ne Idee oder einen Tipp, wie ich meine Argumentationskette aufbauen kann, um die Ausbildung zum positiven Abschluss bringen zu können? Und wie ich mich wehren soll bzgl. der Forderung nach diesem Attest zur Prognose?

    Vielen lieben Dank für eure Rückantworten.

  • Erst einmal möchte ich dir meine Hochachtung mitteilen, dass du neben der Pflege deiner kranken Tochter noch eine Umschulung meisterst. Viele hätten einfach gesagt, ich kann nicht, ich muss mich um mein Kind kümmern. Daher finde ich es vom JC nicht ok, dir nicht noch ein Jahr zu gewähren, wobei ich allerdings auch den Prüfungsausschuss nicht verstehe. Wenn deine Noten so gut sind, könnte man dann aufgrund der Krankheit deiner Tochter keine Ausnahmegenehmigung erteilen, damit du zur Prüfung zugelassen wirst. Ich drücke dir die Daumen, dass du das eine Jahr doch noch bekommst.

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