ALG II Antrag - U 25 - Unterhaltsverpflichtung gegenüber Stiefsohn

  • Guten Abend,

    Ich benötige mal eine Auskunft. Ich bin verheiratet habe zwei Minderjährige Kinder und einen 20 jährigen Stiefsohn der mit bei uns im Haus lebt. Ich bin Berufstätig und Alleinverdiener. Mein Stiefsohn hatte eine Ausbildung gemacht. Nach bestandener Prüfung kam die Kündigung. Es folgte der Gang zum Jobcenter und der Bezug von Alg l. Bis heute, hat sich kein neuer Job gefunden. Da mein Stiefsohn seine eigene Räume in unserem Mietshaus bewohnt, musste er sich bis heute an den Unkosten beteiligen. Nun war er beim Jobcenter um Alg ll zu beantragen. Dort wurde ihm gesagt, das wir alle im Haushalt eine Bedarfsgemeinschaft sind und wir gemeinsam Hartz 4 beantragen müssen.

    Müssen wir diesen Schritt gehen? Ich bin meinem Stiefsohn nicht unterhaltsverpflichtet. Meine Ehefrau hat kein Einkommen.

    Außerdem habe ich auch noch eine Unterhaltsverpflichtung außerhalb unseres Haushaltes.

    Kann mein Stiefsohn für sich alleine Hartz 4 beantragen?

  • Ich sehe das anders. Der Stiefsohn hat doch eine abgeschlossene Berufsausbildung. Ich dachte, dass man dann als eigene BG gilt, weil seine Eltern ja dann auch nicht mehr unterhaltsverpflichtet sind.

  • Hallo,

    Ich dachte, dass man dann als eigene BG gilt, weil seine Eltern ja dann auch nicht mehr unterhaltsverpflichtet sind.

    falsch gedacht.

    1. ist die Unterhaltspflicht nicht unbedingt erledigt - wenn der Sohn beispielsweise ein Studium aufnimmt.

    2. ist nicht die abgeschlossene Ausbildung ein Kriterium für die BG, sondern das Lebensalter. Da der Sohn noch nicht 25 Jahre alt ist, gehört er weiterhin zur BG der Eltern.

    Gruß!

  • Vielen Dank für eure Antworten.

    Aber wie stellt sich die BG zusammen?

    Die Mutter hat kein eigenes Einkommen. Da ich meinem Stiefsohn nicht Unterhaltsverpflichtet bin, werde ich zur BG zugerechnet? Muss ich meine Finanzielle Dinge offen legen?

  • Hallo,

    da Du zusammen mit Deiner Frau wirtschaftest und der Sohn wiederum von Deiner Frau abhängig ist wirst Du wohl Dein Einkommen offenlegen müssen.

    Im übrigen bist Du zwar nicht unterhaltsverpflichtet, wenn der Stiefsohn nicht mehr beu Eich wohnt - ob das aber so ist, solange er noch bei seiner Mutter wohnt - das wage ich zu bezweifeln. Das wäre aber eine Unterhaltsrechtsfrage, die wenig mit ALG II zu tun hat.

    Gruß!

  • Hallo,

    da Du zusammen mit Deiner Frau wirtschaftest und der Sohn wiederum von Deiner Frau abhängig ist wirst Du wohl Dein Einkommen offenlegen müssen.

    Im übrigen bist Du zwar nicht unterhaltsverpflichtet, wenn der Stiefsohn nicht mehr beu Eich wohnt - ob das aber so ist, solange er noch bei seiner Mutter wohnt - das wage ich zu bezweifeln. Das wäre aber eine Unterhaltsrechtsfrage, die wenig mit ALG II zu tun hat.

    Gruß!

    Hallo Corinna,

    Danke für deine Antwort. Mein Stiefsohn war die letzten drei Jahre auf sich alleine gestellt, da dieser sein eigenes Geld verdient hat und sich auch selbst versorgen konnte.

    Also mein Stiefsohn war nicht von meiner Ehefrau abhängig.

    Aber ich merke schon das die Gesetzesgrundlage ziemlich kompliziert ist.

    Trotzdem vielen Dank!

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