ALG II Sanktion - Einkommen Anrechunung und Fragen

  • Hey,

    wahrscheinlich wird mir eine Sanktion reingedonnert.

    Ich habe aber einen Nebenjob und kriege deshalb auch nicht mehr den vollen Regelsatz von 419 Euro oder wie viel es waren ausgezahlt. Diese 10 oder 30% Kürzung wegen der Sanktion, werden die vom normalen Regelsatz( also die 419Euro) oder von meinem angerechneten Einkommen berechnet..Normal müsste man ja vom angerechneten Einkommen ausgehen.

    Gruß Martin

  • Das ist ganz schön viel zu lesen...

    Aber irgendwie ist das sinnfrei auf den kompletten Regelsatz zu gehen wenn ich nur noch knapp über die Hälfte vom Regelsatz bekomme und dann werden mir auch noch über 100 Euro Sanktion reingedonnert wenn man von 30% ausgeht..

  • Danke,

    das meiste was drin steht kenne ich schon.

    Ich habe einen Nebenjob der mir Spaß macht und mein Einkommen wird angerechnet..Es ist alles rechtens und ok...Nur meine jetzige Arbeitsvermittlerin macht mir ziemlich viel Druck um mich in Arbeit zu bringen...Eine Arbeit die mir nicht zusagt...Deshalb kommt auch die Sanktion.

    Gibt es irgendeine Lösung da raus zu kommen? Wenn es so weiter geht, hagelt es nur so von Sanktionen bei Ihr:huh:

  • Hallo!

    Nur meine jetzige Arbeitsvermittlerin macht mir ziemlich viel Druck um mich in Arbeit zu bringen

    Was ja auch laut Gesetz ihre Aufgabe ist und dezente Erinnerung an

    Folgendes:

    (2) 1Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. 2Sie soll erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können. 3Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist als durchgängiges Prinzip zu verfolgen. 4Die Leistungen der Grundsicherung sind insbesondere darauf auszurichten, dass

    1. durch eine Erwerbstätigkeit Hilfebedürftigkeit vermieden oder beseitigt, die Dauer der Hilfebedürftigkeit verkürzt oder der Umfang der Hilfebedürftigkeit verringert wird,
    2. die Erwerbsfähigkeit einer leistungsberechtigten Person erhalten, verbessert oder wieder hergestellt wird,

    Deshalb ist das Vorgehen rechtens vom JC.

    Gibt es irgendeine Lösung da raus zu kommen? Wenn es so weiter geht, hagelt es nur so von Sanktionen bei Ihr :huh:

    Sicher, Vollzeittätigkeit suchen und weg von ALG II. Wenn das nicht geht,

    versuchen allen Pflichten nachzukommen, vermeidet Sanktionen. Eine

    andere Lösung gibt es nicht.

    Gruß

  • Wenn ich meinen Nebenjob als Vollzeitjob annehme, was mir von meiner Firma schon vorgeschlagen wurde mit richtigen Arbeitsvertrag, dann bin ich ja weg von meiner Vermittlerin, aber das Geld reicht hinten und vorne dann trotzdem nicht bei diesen Job, den ich aber behalten möchte weil er mir Spaß macht.

    Wenn ich Miete selber zahlen muss reicht es nicht...Gibt es da Möglichkeiten beim Jobcenter für Unterstützungen?

  • Hallo!

    Dann ordnen wir hier mal das Chaos.

    übernimmt dann das Jobcenter und das Wohngeld auch?

    ALG II Aufstockung schließt Wohngeld aus.

    Wohngeld lässt sich nur beantragen, wenn ein Mindesteinkommen vorhanden ist. Hartz IV hingegen ist eine Sozialleistung, die sowohl an einkommenslose als auch an einkommensschwache Personen als aufstockende Leistung gezahlt wird. Der Leistungsempfang verlangt den Beziehern von Hartz IV jedoch einiges ab. Erfüllen sie die ihnen auferlegten Pflichten (Ortsanwesenheit, Meldepflichten, nachweisliche Bewerbungsbemühungen etc.) nicht, kann das Jobcenter sie sanktionieren, indem es ihnen die Bezüge kürzt. Außerdem gilt: Kann eine Hilfebedürftigkeit, wie sie in § 9 SGB II beschrieben ist, nämlich durch die Bezuschussung von Wohngeld verhindert werden, steht die Beantragung von ALG II erst an zweiter Stelle, wie in § 7 WoGG eindeutig festgelegt ist.

    Nur wenn ein Mindesteinkommen vorhanden ist und du keine ALG II Aufstockung

    benötigst, kannst du Wohngeld beantragen. Erstes das klargestellt!

    Aufstockung übernimmt dann das Jobcenter

    Reicht dein Einkommen nicht um Wohngeld zu beantragen, kannst du

    ALG II Aufstockung beantragen.

    Wenn ich Miete selber zahlen muss reicht es nicht...Gibt es da Möglichkeiten beim Jobcenter für Unterstützungen?

    Zur ALG II Aufstockung findest du ebenfalls Informationen. Nur bringen sie dich nicht

    vom JC weg.

    Gruß

  • Ok entweder Wohngeld oder Aufstockung...Beides zusammen geht nicht.

    Mir geht es nicht darum unbedingt komplett vom Jobcenter weg zu sein sondern nur von meiner Vermittlerin..Das ich da nicht immer zu den Terminen zur Arbeitsvermittlung hin muss..Das nervt langsam..Ich habe meine Arbeit die mir Spaß macht, aber sie macht ja auch nur ihren Job.

    Wenn ich den Job jetzt mit richtigen Arbeitsvertrag eingehe, und ich kriege so knapp 400 Euro im Monat. Das wäre dann trotzdem noch viel zu wenig. Wenn ich dann die Miete zahlen muss bleiben mir rund 50 im Monat zum leben. Da sieht man das es niemals hinhauen würde. Was mache ich jetzt am besten in diesen Fall.

  • Das verstehe ich auch nicht. Erst schreibst du, sie haben dir einen Vollzeitjob vorgeschlagen und dann schreibst du von höchstens 400,00 Euro. Für mich klingt das irgendwie nach "Betrug". So nach dem Motto, du gibst an einen Vollzeitjob zu haben, damit dich deine Vermittlerin in Ruhe lässt, bekommst aber nur 400,00 Euro. Darauf lässt sich das Jobcenter mit Sicherheit nicht ein. Ein Vollzeitjob sollte mindestens den Mindestlohn ausmachen und bedeutet 40,00 Stunden Woche. Bei momentan rd. 9,00 Euro Mindestlohn sind das 360,00 Euro die Woche bei 4 Wochen im Monat 1.440,00 Euro brutto (ist nur über den Daumen gepeilt).

  • Hallo!

    Mir geht es nicht darum unbedingt komplett vom Jobcenter weg zu sein sondern nur von meiner Vermittlerin..Das ich da nicht immer zu den Terminen zur Arbeitsvermittlung hin muss..Das nervt langsam..Ich habe meine Arbeit die mir Spaß macht, aber sie macht ja auch nur ihren Job.

    Abschließend die Feststellung, dass du solange den Pflichten des SGB II

    unterworfen bist, wie du ALG II bekommst. Versäumst du Termine, gibt

    es eine Sanktion. Damit muss du dann leben, oder einen besseren Weg

    der Kooperation mit dem JC finden.

    Ich denke, dass damit das Thema ausreichend beantwortet wurde.

    Gruß

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