Problem mit Jobcenter

  • Hallo liebe Community,

    Ich habe folgendes Problem es ist ne lange Geschichte

    Angefangen hat alles mit der Beeindigung meiner Ausbildung 2018. Danach war ich ungefähr 3 Monate Arbeitslos bis ich dann einen Job gefunden habe in dem ich jetzt tätig bin.

    Gleich nachdem ich erfahren habe (an meinem letzten tag der Ausbildung) habe ich mich bei der Agentur für Arbeit Arbeitslos gemeldet und ALG 1 beantragt. Diese Antrag wurde sehr sehr lang bearbeitet, in der Zwischenzeit hatte ich aufstockend ALG 2 beantragt. nun wurde ALG 2 schneller bewilligt als ALG 1, ich bekam am 01.09.2018 eine Anstellung und 2 tage Später wurde mein ALG 1 Antrag bewilligt und die Agentur für Arbeit überwies dem Jobcenter das geld was ich bekommen hätte.

    ungefähr 1 Woche bevor ich den job bekam habe ich die Entscheidung bekommen das ich den job bekomme, Ich habe dann auch sofort das Jobcenter und der Agentur für Arbeit bescheid gegeben,

    Das Jobcenter stellte vorläufig meine Leistung ein den bescheid bekam ich ende August, mit der Begründung das ich ja jetzt nen job habe (Geld bekam ich erst ende Sebtember) Ich habe dann druck gemacht und gesagt das es nicht so geht da ich ja in der zwischenzeit irgendwie leben muss. Das jobcenter meinte wenn ich erst am 01.10 geld bekäme würden sie mir die 700 € bezahlen. ich zu meinem neuen arbeitgeber gerannt und den um so ein schreiben gebeten, dies bekam ich auch. dann bekam ich auch sofort die 700€ überwiesen.

    nun war der 01.10.2018 ein Montag (da wird kein Geld überwiesen) also hat die Firma das geld früher überwiesen denn es muss ja spätestens am 01.10 drauf sein. Das Jobcenter möchte nun von mir die 700€ wieder haben.

    ich bin dann in Widerspruch gegangen denn mir nutzt Geld was ich am 27.09.2018 bekomme nichts wenn erst der 05.09.2018 ist.

    ich bekam Gestern ein schreiben das meinem Widerspruch statt gegeben wurde.

    ich freute mich da ich in Privat Insolvenz bin und grad so über die runden komme.

    am nächsten tag dann also heute kommen 2 briefe vom Jobcenter in dem einen Brief steht drinn ich zitiere

    "Sehr geehrter Herr ...."

    auf ihren Antrag vom 28.05.208 bewillige ich ihnen für die Zeit vom 01.09.2018 bis 30.09.2018 folgende Leistungen:

    Monatlicher Gesamtbetrag für September 2018 in Höhe von 0,00€

    Im Übrigen wird ihr Antrag abgelehnt.

    wie sich die Leistungen zusammensetzen können sie dem Berechnungsbogen entnehmen".

    (die Formulierung finde ich echt komisch).

    im 2. Schreiben steht dann folgendes drinn

    "mit Bescheid vom 19.06.2018 wurden ihnen Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem 2. SGB vorläufig bewilligt

    Da nun über ihren Leistungsanspruch endgültig entschieden werden konnte, wurde festgestellt, dass Sie keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts haben. "

    Ich soll nun die vollen 700€ überweisen innerhalb von 3 Wochen (soviel habe ich nicht mal zum Leben)

    bitte vergesst nicht das 1 Tag vorher erst meinem Widerspruch stattgegeben wurde wo es genau darum ging.

    Mein Gedanke hierbei ist ebenso das ich ja nur aufstockend ALG 2 bekommen habe denn wie ihr und ich alle wissen hat die Agentur für Arbeit ja den Antrag bewilligt das Heist also 60% meines Einkommens pro Monat (480€) gingen bereits an das Jobcenter durch die Überweisung von der Agentur, dass heist von den 700€ die ich bekommen habe sind 480€ nicht anzurechnen da die das Jobcenter ja schon längst wieder hat durch die Zahlung von der Agentur bekommen hat.

    Das heißt das Jobcenter sollte maximal 220€ zurückfordern (so meine Einschätzung ich lasse mich gerne eines besseren belehren).

    Und der 2. gedanke ist das ich es sehr komisch finde das kurz nach dem Stattgegebenen widerspruch direkt eine entscheidung hinsichtlich des Antrages, der meiner meinung nach hier gar kein bestand hat, gefällt wurde (alles von der selben Person) .

    Erstmal danke fürs durchlesen.

    Hat jemand Ratschläge ?

  • Hallo,

    nun war der 01.10.2018 ein Montag (da wird kein Geld überwiesen)

    warum sollte an einem Montag kein Geld überweisen werden? Die Logik hinter dieser Aussage verstehe ich nicht.

    also hat die Firma das geld früher überwiesen

    Ich gehe mal davon aus, daß Dein Gehalt bereits im September gezahlt wurde. Gehalt wird rückwirkend gezahlt, ALG II wird vorraus gezahlt. Damit dürftest Du also für den September eine doppelte Zahlung erhalten haben - Dein Gehalt und gleichzeitig Dein ALG II. Von daher ist die Rückforderung nicht zu beanstanden.

    Das heißt das Jobcenter sollte maximal 220€ zurückfordern (so meine Einschätzung ich lasse mich gerne eines besseren belehren).

    Äh - und was ist mit der Krankenkasse?

    Gruß!

  • warum sollte an einem Montag kein Geld überweisen werden? Die Logik hinter dieser Aussage verstehe ich nicht.

    Montag ist kein Banktag ist an dem Geld auf einem Konto eingeht (zumindest ist das bisher immer so gewesen bei mir)


    Ich gehe mal davon aus, daß Dein Gehalt bereits im September gezahlt wurde. Gehalt wird rückwirkend gezahlt, ALG II wird vorraus gezahlt. Damit dürftest Du also für den September eine doppelte Zahlung erhalten haben - Dein Gehalt und gleichzeitig Dein ALG II. Von daher ist die Rückforderung nicht zu beanstanden.

    Da ich aber nicht im ALG 2 bezug war sondern Stellvertretend ALG 2 erhielt und das mit dem ALG 1 verrechnet wurde war ich logischerweise im ALG 1 bezug was rückwirkend gezahlt wird.


    Äh - und was ist mit der Krankenkasse?

    Laut dem bescheid ist das nicht dabei

  • Hallo,

    Montag ist kein Banktag ist an dem Geld auf einem Konto eingeht (

    der Montag ist ein normaler Bankentag, an dem Überweisungen durchgeführt werden. Banktechnisch sind nur das Wochenende und Feiertage keine Bankentage. Auch spezielle Tage wie der 24.12. oder der 31.12. (die ja kein Feiertage sind) sind dann keine Bankentage.

    sondern Stellvertretend ALG 2 erhielt und das mit dem ALG 1 verrechnet wurde war ich logischerweise im ALG 1 bezug was rückwirkend gezahlt wird.

    Nein. Mit Bezug von ALG II unterstehst Du den Regeln des ALG II, welches nun mal im Voraus gezahlt wird.

    Gruß!

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