Muss ich dem Jobcenter meine Finanzen offenlegen?

  • hallo, meine Eltern beziehen Hartz4. Der Antrag wurde jetzt zurückgeschickt weil Informationen über mich fehlen.

    Ich bin über 25 habe eigenes Einkommen aus Nebenjob und ein kleines Vermögen, das noch vom BAföG übriggeblieben ist.

    Außerdem sollen über mich Angaben gemacht werden, wie viele Stunden ich am Tag arbeiten kann usw.

    Ich bin seit Studienbeginn nicht mehr in DER Bedarfsgemeinschaft. Es wurde nichts für mich gezahlt und immer meine Anteile an KdU abgezogen.

    Muss ich mich trotzdem im Antragsformular angeben? Das gleiche Fordern sie auch von meinem Bruder der mit 25 seinen eigenen Antrag stellen musste und danach einen Minijob gefunden hat und sich vom Jobcenter abgemeldet hat. Wir sind beide eine eigene Bedarfsgemeinschaft und stellen keinen Hartz4 Antrag. Auch wirtschaften wir nicht zusammen, aber mein Bruder lässt sein Einkommen auf das Konto meiner Mutter kommen, weil er kein eigenes Konto haben will, wegen Gebühren.

    Ich dachte es würde ausreichen, wenn man der Unterhaltsvermutung des Jobcenters widerspricht, aber so weit kam es bisher nicht.

    Ich habe die Informationen einfach verweigert und weiter musste ich nichts machen.

    Jetzt lese ich aber, dass Kinder an Eltern Unterhalt zahlen müssen nach § 1601 BGB.

    Was stimmt denn jetzt genau? Und was darf ich tun?

    Ich arbeite nicht für meine Eltern und verwahren kein Geld für andere. Und so reich bin ich auch nicht, dass ich Unterhalt zählen musste. Aber entscheidet das auch das Jobcenter?

  • Hallo,

    Wir sind beide eine eigene Bedarfsgemeinschaft

    mag sein. Dafür seid Ihr aber eine Haushaltsgemeinschaft, bei der die Regelvermutung gilt, daß Ihr für Euch gegeneinander einsteht. Wenn Ihr nicht miteinander wirtschaftet, teile es dem Jobcenter mit. Allerdings könnte es dann sein, daß der Prüfdienst vor der Tür steht und sich das ganze anschauen will.

    Gruß!

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