ALG II - Steuerrückzahlung - Einkommen Anrechnung und Fragen

  • Hallo ihr Lieben,

    ich bin ratlos. Zwar habe ich mich mit dem Thema Steuerrückzahlung und Alg 2 schon vor Längerem auseinander setzen müssen, aber ich stehe immer noch auf dem Schlauch!

    2017: sozialversicherungspflichtig gearbeitet (1. Job nachm Studium, yay!! Leider nur auf ein Jahr befristet)

    2018: 1/2 Jahr Alg 1

    2018: seit Juli Alg 2, Steuerrückzahlung im September 550€ (Ich so „verdammt!!! Wieso hab ich die Streuererklärung auf den letzten Drücker abgegeben?!)

    Bislang frage ich mich, warum auf eine Steuerrückzahlung kein Freibetrag anfällt, wo sie doch als Einkommen gewertet wird?

    Nun wurden mir seit Oktober jeden Monat 50€ von meinem Regelbedarf einbehalten. Ich habe im Forum gelesen, dass dies sechs Monate lang betrieben wird.

    Februar 2019: Abmeldung vom Jobcenter, weil ich wieder immatrikuliert bin.

    Nun bekomme ich ein Schreiben, in dem das Jobcenter den restlichen Betrag von 300€ einfordert, innerhalb von zwei Wochen. Einen Tag später bekomme ich ein Schreiben vom Inkassobüro des Jobcenters (nämlich der Arbeitsagentur), in dem mir auf die 300€, die ich bis zum 12. April zahlen muss noch 5€ Mahngebühren aufgedrückt werden.

    Versteht einer die Logik dahinter? Ich nicht und auch die Mitarbeiter beim Jobcenter/ Inkassoarbeitsamt können mir dazu nur sagen, dass ich es zu zahlen hätte...

    Fühlt euch eingeladen eure Meinungen, Erfahrungen und Hinweise dazu zu schreiben. Ich würde mich freuen!

    LG Banana

  • Bislang frage ich mich, warum auf eine Steuerrückzahlung kein Freibetrag anfällt, wo sie doch als Einkommen gewertet wird?

    Die Freibeträge errechnen sich aus dem Bruttoeinkommen einer Erwerbstätigkeit. Eine Steuerrückzahlung ist keine Erwerbstätigkeit. Ziel ist, durch Freibeträge einen Anreiz zu schaffen, sich eine Beschäftigung zu suchen. Zudem hat ein Arbeitnehmer Kosten, welche von den Freibeträgen abgedeckt werden sollen.

    Nun bekomme ich ein Schreiben, in dem das Jobcenter den restlichen Betrag von 300€ einfordert, innerhalb von zwei Wochen.

    Ja das ist normal. Wenn man aus der Hilfebedürftigkeit fällt, sind alle Darlehen, Rückzahlungen etc. sofort zurückzuzahlen. Man kann mit dem Inkassobüro der Bundesagentur für Arbeit eine Ratenzahlung vereinbaren.

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