Rückzahlung von geschätzten Einkommen - ALG II Fragen Anrechnung

  • Hallo

    Ich habe einen Minijob mit unregelmäßigen Einkünften. Je nach Stunden bzw. Einsatzeiten. Ich versuche es das die Einkünfte nicht mehr als 100 Euro im Monat übersteigen . Was nicht immer möglich ist, da ich nicht mitten im Einsatz sagen kann: meine Stunden sind voll, ich gehe nach Hause ! Die Arge hat darauf hin, ein fiktives Einkommen angesetzt, das mir im Voraus von meinen Leistungen abgezogen wird. Im Januar und Februar über 330 Euro und ab März etwa 100 Euro! Im Februar und März konnte ich aufgrund einer OP garnicht arbeiten. Mitlerweile hat die Arge über 800 Euro einbehalten und will mir das Geld erst nach Ende des Bewilligungszeitraum ( im juni) zurück erstatten! Ich bin finanziell am Ende und musste mir schon Geld leihen bzw. mein Konto überziehen, um überleben zu können. Ich bin meinen Verpflichtungen zum Nachweis meiner Einkünfte nach gekommen und bin immer wieder bei der Arge vorstellig gewesen um zur Klärung der Sachlage behilflich zu sein. Meine Frage ist: Wann muss die Arge mir das einbehaltenes Geld zurück zahlen, bzw. ist es überhaupt statthaft , mir Geld ab zu ziehen. Ich komme damit ja unter das Existenzminimum. Bis Juni kann ich nichtmehr überbrücken, ohne meine Existenz zu gefährden. Von den Kosten für Überziehung und ständigem Vorsprechen gar nicht zu sprechen. Ich brauche dringend Rat.

  • Hallo,

    wieviel wurde denn als vorläufiges Einkommen angerechnet? Dies müsste aus den Berechnungsbögen hervorgehen.

  • Im Januar und Februar Brutto 450/ Netto 280. Ab März (worüber ich keinen gesonderten Bescheid habe) wurde es auf ca. 100 Euro gesenkt. Es summiert sich bis jetzt (April) auf ca 800 Euro . Wenn ich das bis Juni hoch rechne, komme ich auf ca 1000 Euro die die Arge einbehält. Im Februar und März habe ich kein Einkommen gehabt, da ich eine OP hatte. Ich habe also weniger Geld, als wenn ich NICHT arbeiten würde. Ich überlege den Job wieder hin zu schmeißen ..Dann habe ich wenigstens meinen normales Geld. Es kann doch nicht sein das man ein halbes Jahr auf sein Geld warten muss. Geschweige denn noch weniger hat als normal .

  • Dem Sachbearbeiter wird es darum gehen, dass es zu keiner Überzahlung kommt und eine Rückforderung gemacht werden muss. Das Gehaltsabrechnungen erst zum Ende des Bewilligungszeitraums abgerechnet werden ist in den Jobcentern eine gängige Praxis um Zeit einzusparen. Allerdings erfolgt dies meist in Absprache mit de ALG II Empfänger und wird auch nur soweit umgesetzt, bis es zu gravierenden Abweichungen zwischen vorläufigem und tatsächlichem Gehalt kommt. Sobald das tatsächliche Gehalt stark abweicht, wie in diesem Fall, sollte der Sachbearbeiter eine schnelle Neuberechnung vornehmen. Wenn er keine Einsicht zeigt, sollte man ein Gespräch mit dem Teamleiter verlangen.

    An deiner Stelle würde ich das Gespräch mit dem Teamleiter suchen und wenn auch dieser keine Einsicht zeigt, kann man einen Anwalt oder eine Hilfestelle einschalten, damit es zu einer Neuberechnung kommt.

    P.S.: Ich hoffe dem Jobcenter liegen alle Gehaltsabrechnungen vor.

  • Ja liegen sie. Ich bekomme die Abrechnung immer um den 10. herum und reiche sie umgehend weiter. Das Problem dabei ist, bevor die eingereichten Unterlagen digitalisiert sind, dauert das ewig. Und da ständig ein anderer Sachbearbeiter aus der Leistungsabteilung sich mit der Sache befasst, machen die sich nicht die Mühe in die schriftlichen Unterlagen zu schauen. Es gibt also keine rechtliche Grundlage für den Vorabzug ? Und nur weil es "vieleicht" eine Überzahlung geben könnte , wird mir das Existenzminimum verwehrt? Das mit dem Anwalt scheint mir die einzige Möglichkeit zu sein. Für mich ist das Willkür und Schikane seitens der Arge.

  • Es gibt also keine rechtliche Grundlage für den Vorabzug ?

    Natürlich darf dein Gehalt angerechnet werden, nur darf dies nicht willkürlich sein. Als Berechnungsgrundlage kann man hier den Arbeitsvertrag oder auch das Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate nehmen. Einfach willkürlich 450,00 € brutto anzusetzen, damit man evtl. Überzahlungen vermeidet, ist rechtlich nicht in Ordnung. Das vorläufige Einkommen wurde zwar korrigiert, allerdings fehlt die Neuberechnung für mehrere Monate. Dies solltest du dem Teamleiter klar machen und falls dieser nicht reagiert, beantragst du einen Beratungsschein beim Amtsgericht.

  • Das es angerechnet wird ist unstrittig. Arbeitsverträge werden in meinen Fall nicht gemacht. Das hat mein Arbeitgeber schriftlich bestätigt und liegt auch der Arge vor. Das Durchnittseinkommen nach 6 Monaten KANN ja noch garnicht berechnet werden. Also müsste man doch vom tatsächlichen Einkommen ausgehen. Kann ich auf eine monatliche Berechnung bestehen? Zumindest bis ein Durchschnittseinkommen errechnet werden kann? Aber nichts desto trotz, ich brauche das Geld was mir vorenthalten wird. Das was mir bleibt reicht hinten und vorne nicht mehr. Da ich ja meine Schulden zurück zahlen muss. Im Januar und Februar habe ich von der Arge, durch die Einbehaltung, weniger Geld bekommen, als meine Miete beträgt. Kann ich auf eine sofortige Rückzahlung bestehen? Bis Juni kann ich das nichtmehr kompensieren . Es kann doch nicht angehen das ich durch irgendeine, rechtlose, Maßnahme, in solch prekäre Lage gebracht werde.

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