Bedarfsgemeinschaft - Einkommen zu hoch - ALG II Anspruch und Fragen

  • Hallo zusammen,

    Wie sieht es mit der Rentenversicherung für meine Frau, wenn sie keinen Anspruch auf ALG II hat?

    meine Frau arbeitet nicht, ich verdiene aber über der ALG II Einkommensgrenze bei einer 2-Personen-Bedarfsgemeinschaft. Muss meine Frau überhaupt trotzdem einen Antrag auf ALG II stellen? Wenn nicht, wie sieht's mit Lücken für die Rentenversicherung für sie?

    Was und wo muss sie überhaupt einen Antrag auf etwas stellen bzw. muss sie das überhaupt? Vielleicht nicht unbedingt wegen der Rentenversicherung...

    Abwandlung: was ist, wenn sie zudem noch einen Integrationskurs besucht?

    Noch eine Frage dazu. Kann es überhaupt einen Zuschuss zum Integrationskurs seitens einer Behörde geben, wenn ich nur leicht über der ALG II Einkommensgrenze verdiene?

    Danke

    Titel optimiert, zu lang

    Grace

  • Sorry, habe vergessen zu sagen:

    Das monatliche Bruttogehalt beträgt 3000 EUR und in diesem Jahr das Jährliche 33000 EUR, da mit dem Beschäftigungsverhältnis erst im Februar angefangen wurde.

  • Mit einem Gehalt von 3.000 € brutto für einen Zwei Personen Haushalt bist du weit vom ALG II entfernt. Ich glaube kaum, dass deine Miete + Nebenkosten (ohne Strom) und Heizkosten sich auf 800 € und mehr belaufen.

  • Ich bin bei Lohnsteuerklasse III sogar bei 2.200+ Euro netto, falls keine Kirchensteuer anfällt. Das wären dann sogar rund 1.100 Euro, die die Wohnung kosten müsste.

    Generell gilt meiner Erinnerung nach: Die Teilnahme an Integrations- und Sprachkursen für Ausländer schließt das Vorliegen von Arbeitslosigkeit nicht aus. Sollte Deine Frau also Arbeitslos, Arbeitsfähig und Arbeitswillig sein, kann sie sich bei der Agentur für Arbeit melden. Sobald sie als Arbeitslos gemeldet ist, können dann zumindest Zählzeiten zur Rente entstehen. Es ist im Detail aber kompliziert., es gibt auch Ausnahmen und Besonderheiten

    Fazit deshalb: Agentur für Arbeit vor Ort ansprechen und sich dort beraten lassen. Darüber hinaus berät natürlich vom Grunde her auch die gesetzliche Rentenversicherung.

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