Verrechnung der BAföG-Darlehensschuld

  • Hallo,

    wird die BAföG-Darlehensschuld im Vermögen verrechnet? Das frage ich deshalb, falls mein Vermögen über der Grenze liegen sollte. Könnte ich dem Jobcenter meine BAföG-Darlehensschuld vorlegen, wenn diese kürzen der gar mich ganz streichen wollen?

    MfG

  • Hallo!

    wird die BAföG-Darlehensschuld im Vermögen verrechnet?

    Informationen dazu gibt es hier:

    Da die Förderung durch BAföG nur Jenen zusteht, die nicht in der Lage sind, die Kosten für ein Studium selbst aufzubringen, wird neben der Anrechnung des eigenen Einkommens auch das vorhandene Vermögen (§ 29 BAföG) auf die Zahlungen des BAföG angerechnet.

    Hierbei ist zu beachten, dass nur das Vermögen des Antragstellers, nicht aber des Ehegatten und der Eltern angerechnet wird. Maßgeblich ist das Vermögen zum Zeitpunkt des Antrages auf BAföG (also Erstantrag und jeweils der Folgeantrag für einen neuen Bewilligungszeitraum). Veränderungen nach dem Antrag, im laufenden Bewilligungszeitraum, finden also keine Berücksichtigung mehr.

    Dabei ist darauf zu achten, um welche Art des Vermögens es sich handelt und wem es zuzusprechen ist, da davon auch der Freibetrag abhängt.

    Warum wird das Vermögen auf BAföG angerechnet?

    Wie bereits Eingangs erwähnt, steht BAföG nur denjenigen Auszubildenden und Studenten zu, die selbst nicht in der Lage sind, sich die Ausbildung zu finanzieren. Hiermit soll also bezweckt werden, dass vorhandenes Vermögen (unter Anrechnung von Freibeträgen) zunächst für den Lebensunterhalt und Ausbildung verwertet wird, bevor es an die staatlichen Leistungen geht. ..................

    Bitte lesen und die Information beantwortet deine Frage.

    Gruß

  • Hier geht es doch nur darum, dass das Vermögen auf das Bafög angerechnet wird oder verstehe ich es falsch? Bei mir geht es jedoch um die Rückzahlung des Darlehens und ob dieser Betrag von meinem Vermögen abgezogen wird. Beispiel: Ich habe ein Vermögen von 6000€ und liege über den Freibetrag. Ich habe jedoch aufgrund des Bafög-Darlehens Schulden. Kann bzw. muss ich diese Schulden von meinem Vermögen abziehen?

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