Weiterhin zur Maßnahme trotz fehlender Weiterbewilligung

  • hallo liebe Community,

    ich bin bis 12.4.2019 noch in einer Maßnahme.

    Ich habe noch keine Weiter Bewilligung er halten da der Aktuelle BW Zeitraum nur bis 28.3. ging und daher aktuell keine Bewilligung vorliegt.

    Muss ich Trotz der fehlenden Weiter Bewilligung trotzdem noch zur Maßnahme oder nicht da ich dem entsprechend ja keine Leistungen mehr beziehen würde seit 1.3.2019

    Danke schon mal im voraus für die Hilfe

    Meine SB hat mir zudem schon eine Sanktion verpasst (100%) wobei ich mich Frage wo keine BWB vorliegt kann auch nichts sanktioniert werden 😂.

  • Falls Du für den Zeitraum ab März Leistungen beantragt hast oder noch beantragst, solltest Du zu dieser Maßnahme weiter gehen.

    Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass es auf eine Bewilligung ankäme.

    Entscheidend ist aber statt dessen das Bestehen eines Sozialrechtsverhältnisses. Das besteht aber bereits mit Antragstellung und nicht erst mit Bewilligung. Der Antrag wirkt üblicherweise zudem rückwirkend auf den Monatsanfang.

    Es ist also durchaus möglich, sich eine Sanktion abzuholen, obwohl man noch gar keine Leistungen bewilligt bekommen hast.

    Streng genommen ist das nicht einmal alles. Heftiger wäre es, falls nach § 34 SGB II die Kosten der Maßnahme zurückgefordert würden. Das wäre in solchen Fällen rechtlich andenkbar, ist bislang in der Praxis aber meiner Erfahrung nach seht selten.

    Vor dem Hintergrund, dass Du anscheinend bereits bei einer Vollsanktion bist und in solchen Fällen die Nächste auch wieder "Alles" sein dürfte, kann ich hier eigentlich nur raten, die Maßnahme ernst zu nehmen.

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