ALG II nach Krankengeld möglich obwohl einem ALG I noch zusteht?

  • Hallo,

    ich bin 32 und beziehe seit dem 17 Januar Krankengeld. Vorher hatte ich schon ein halben Monat ALG I bezogen. Aber durch schon voriger Krankmeldung (psychische Erkrankung), waren die 6 Wochen AU schon überschritten und es ging dann zum Krankengeld über.

    Nun meine Frage, wenn ich durch Genesung oder nach den 78 Wochen kein Krankengeld mehr bekomme, steht mir ja wieder ALG I zu für die restlichen 5 1/2 Monate.
    Nun die frage, muss ich ALG I weiter führen, oder kann ich auch sagen das ich direkt ALG II beziehen will?

    Der Grund warum ich das will ist folgender, ich hatte ein Job 20 Monate gemacht der gerade mal genug Geld einbrachte um zu leben. Das ALG I bezog sich somit nur auf 650€. Soviel bekomm ich auch an Krankengeld.
    Für Miete muss ich ja noch Mietzuschuss für die Miete (461€) beim JC beantragen solang ich Krankengeld beziehe.
    Somit hab ich ja gering mehr Geld im Monat zur Verfügung als der aktuelle ALG II Bezug.
    Deswegen will ich dann nach dem Krankengeld lieber direkt in ALG II, und das die dann auch von sich aus direkt dann die Miete an den Vermieter zahlen.
    Das wäre für mich leichter alles zu handhaben, als weiterhin Geld von 2 Parteien ( KK & AfA) zu bekommen um dann dem Vermieter die Miete zu zahlen.
    Wenn dann mal einer der Parteien zu spät überweisst, steigt mir noch der Vermieter aufs Dach weil keine Miete kommt. Das muss ja auch nicht sein.

    Daher will ich lieber nach Krankengeld direkt in ALG II (falls ich denn noch nicht wieder arbeitsfähig sein sollte)
    Ist das problemlos möglich, oder sagt JC dann nein weil ich ja noch Ansprüche auf ALG I hätte?

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