Erkrankung - ärztliche Auflage - Schwerbehinderung und Fragen ALG II

  • Hallo,

    ich bin neu hier und ich hoffe, ihr könnt mir etwas meine Angst bei dem vorliegenden Problem nehmen.

    Zu meiner Lage:

    Ich bin momentan im ALG II Bezug und habe jetzt von meinem Neurologen ein allgemeines Fahrverbot für alle KFZ bekommen. Die Grundlage für das Verbot wird von meinem Arzt einmal im Jahr neu begutachtet und bewertet. Ich habe u.A schwere Epilepsie und eine Sehbehinderung mit einem GDB von aktuell 50%. Bisher hat mich das bei meiner Arbeit als Bürokraft allerdings nicht stark behindert.

    Mein Problem:

    Die Arbeitsmarkt für Bürokräfte ist momentan sehr schlecht und ich bin jetzt auf den Bus angewiesen. Ich lebe mit meiner ebenfalls schwerbehinderten Mutter ( GDB 100) auf dem Land und die Verkehrsanbindung ist für die Gegend zwar nicht schlecht, aber auch nicht zu vergleichen mit der Stadt. Von meinem Dorf aus komme ich die 3 größeren Städte in der Umgebung.

    Meine Befürchtung:

    Durch das Gutachten von meinem Arzt und dem dauerhaften Fahrverbot kann mich das Amt zu einem Umzug in eine andere Stadt/ einen anderen Landkreis zwingen. Ich möchte meine kranke Mutter ungern alleine lassen und meine ganzen Ärzte ( 5 Stück!) befinden sich alle in der näheren Umgebung. Zudem ist unsere Wohnung extrem günstig und für unsere Bedürfnisse gut gelegen. Mit dem aktuellen Wohnungsmarkt werde ich zudem kaum eine andere finden, da ich einfach nicht die passenden Voraussetzungen mitbringe, um für Vermieter attraktiv zu sein. Kann mich das Amt trotzdem zu einem Umzug zwingen bzw. kann ich Sanktionen bekommen, wenn ich nicht umziehen möchte?

  • Artikel 13 garantiert die Niederlassungsfreiheit.

    In rechtlicher Hinsicht kann deshalb kein Jobcenter einen Umzug in eine andere Gemeinde verlangen. Sie dürften es allenfalls auf freiwilliger Basis anregen (= und dann auch bezahlen), falls es ganz greifbare Vorteile dadurch gibt.

    Klarstellung: es kann Situationen geben, die rein praktisch auf einen Umzug hinauslaufen, z.B. wenn die aktuelle Wohnung viel zu teuer ist. Aber auch dann kann das Jobcenter nicht vorgeben, wohin man zieht oder dass man aus der Gemeinde wegziehen soll. Eine andere Situation wäre, wenn in Notfällen Jemand in die Obdachlosigkeit rutscht weil es vor Ort gar keine angemessene Unterbringung gibt und der betroffene Landkreis z.B. irgendwo in einem anderen Dorf Unterkünfte oder sogar freie Wohnungen hat. Das gilt aber auch nur für Wohnungen innerhalb des jeweiligen Landkreises und nicht im Hinblick auf einen Wegzug in einen anderen Landkreis.

    Um solche Situationen dürfte es bei Dir aber nicht gehen.

    Insoweit also nur mit der Ruhe!

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