Umzug in eine teurere Wohnung

  • Hallo!

    Es gibt viele Informationen zum Umzug bei Hartz 4 im Internet. Und ich habe mich auch schon viel informiert hierzu. Doch Antworten auf meine Fragen konnte ich noch nicht finden.


    Ich möchte in einen andere Wohnung umziehen (aus Gesundheitsgründen) in meiner Stadt und beziehe Hartz 4.

    Ich möchte gerne eine Wohnung beziehen, die teurer ist als die angemessenen KdU. (Kaltmiete liegt um ca. 50 euro höher und die kalten Betriebskosten um 20 Euro höher) Ich möchte den Differenzbetrag selbst zahlen. Bei der Kaution greift mir meine Familie unter die Arme und ich bekomme auch noch meine Kaution der jetzigen Wohnung wieder. Umzug stemme ich allein.

    Soweit ich weiß, wird eine Wohnung, die bei der Kaltmiete (ohne Nebenkosten) über den angemessenen Kosten der Unterkunft liegt generell abgelehnt, weil nicht angemessen.

    Nun meine Frage, bekomme ich dennoch den Höchstsatz der KdU (!) für eine angemessene Wohnung für die neue Wohnung? Oder wie bekomme ich den? Soweit ich weiß hat man nur eine Chance auf den Höchstsatz der KdU, wenn der Umzug genehmigt ist, sonst bekommt man nur die Kosten der vorherigen Wohnung. Aber man bekommt ja keine Genehmigung, wenn die Wohnung nicht angemessen ist. Heißt das, es gibt keine Möglichkeit den Höchstsatz der KdU zu bekommen, wenn eine Wohnung teurer als angemessen ist?

    Und es bringt ja dann auch nichts, einen Antrag auf Umzug zu stellen aus gesundheitlichen Gründen (Attest liegt vor), wenn die Genehmigung eh abgelehnt wird wegen zu teurer Wohnung.

    Versteht Ihr das Problem? Ich bezahle derzeit 300 Euro warm. Die neue Wohnung würde 385 Euro warm kosten. Wenn ich den Höchstsatz bekäme, wär mein Eigenanteil natürlich geringer, als wenn ich nur die jetzigen Kosten bekäme. Deswegen frage ich mich, ob ich den Höchstsatz unter Umständen bezahlt bekommen würde.

    Noch eine Frage, wenn die kalten Betriebskosten höher liegen als angemessen, die Heizkosten aber z.b. geringer sind als angemessen, bezahlt das Jobcenter dann nur angemessenen kalten Betriebskosten, sowie die tatsächlichen Heizkosten? In diesem Falle wären das 64,10 Euro kalte BK (angemessen)+45 Euro HK(tatsächlich)= 109,10 Euro.

    Der angemessene Höchstsatz bei kalten BK+HK liegt in Leipzig bei 64,10 + 55,78 HK = 119,88 Euro. Wenn das Jobcenter also auf dem 2. Weg rechnen würde, dann würde man die 119,88 Euro bekommen, wenn sie auf die erste Weise rechnen nur 109,10 Euro. Wisst Ihr da die Berechnung des Jobcenters?

    Letztlich ist es ja eh egal, in meinem Falle, denn das Jobcenter wird mir nur die vorherige Miete zahlen. Und da betragen meine Betriebskosten 93 Euro.

    Meine Frage ist auch, da ich aus gesundheitlichen Gründen ausziehe, ob ich es nicht drauf ankommen lassen soll, ungenehmigt umzuziehen in eine teurere (als angemessen) Wohnung und danach den Höchssatz einklage?

    Ich verstehe das einfach nicht mit dem Höchstsatz. Ich las zuletzt von einem Gerichtsurteil, wo Frau mit Tochter in eine teurere Wohnung umzog, wegen gesundheitlichen Gründen, das Jobcenter bezahlte allerdings nur die Kosten in Höhe der vorherigen Wohnung. Allerdings glaube ich war es in jenem Falle so, dass die neue Wohnung zwar teurer war als die alte, aber doch innerhalb der Angemessenheitskriterien der KdU lag. Sie bekam Recht. Mein Fall ist ja nun doch nochmal anders, da es bei mir nicht nur um den Umzug in eine Wohnung geht, die teurer ist als die alte, aber dennoch Hartz 4 gerecht ist, sondern um eine Wohnung, die teurer ist als die angemessenen KdU. Zudem entschied das Gericht, dass ein wichtiger Grund bestehen muss, wie in jenem Fall der Frau Schimmelbefall. Bei mir ist es Höhenangst (meine Wohnung liegt im 4. OG), sowie 3 Handymasten direkt auf dem Dach neben meiner Wohnung in einer Entferung von 1-ca 60 Metern, weswegen ich an Einschlafproblemen leide. Aber es ist auch so, dass ich für mein Wohlbekommen lieber in Waldnähe wohnen möchte, das ist ein paar Straßen weiter von hier. Solche Dinge sind wichtig im eigenen Wohlbefinden in meinen Augen, aber ob es als wichtiger Grund gilt, ist dann nochmal eine andere Frage.

    Es gibt ja nun auch ein neues Urteil, nachdem das Bundessozialgericht die Berechnungen der Höchstsätze für rechtswidrig/falsch befunden hat und diese zu niedrig sind gemessen am Mietspiegel.

    Aber ob mir das in meinem Falle etwas nützen würde, ob ich es also wagen kann umzuziehen in eine teurere Wohnung, für die mir die Genehmigung nicht erteilt werden wird und danach zu klagen, weiß ich nicht. Und dann wüsste ich organisatorisch nicht, was ich einklagen soll, dass man mir den angmessenen Höchstsatz zahlt oder die gesamte Miete, weil keine angemessenen Wohnungen zu finden sind.


    Vielleicht kann mir jemand etwas zu der ganzen Sache sagen.


    Ps: Ich habe noch eine Frage. Wenn man ungenehmigt umzieht, und nur den alten Betrag der vorherigen Wohnung bekommt, hat man dann dennoch ein Recht darauf, dass einem die Betriebskosten tatsächlich, also bis zum angemessenen Maß erstattet werden? Betrifft die Übernahme der vorherigen Kosten nur die Kaltmiete oder auch die BK + HZ? Hat man ein Recht darauf, immer die angemessenen Kosten bei den Betriebskosten zu erhalten? Ich mache es nochmal klarer. Laut Gesetz werden die tatsächlichen warmen Betriebskosten (Heizung) vom Jobcenter übernommen. Gilt das weiterhin, wenn man ungenehmigt umzieht? Danke!

    2 Mal editiert, zuletzt von N.M. (11. März 2019 um 15:07)

  • Hallo,

    Nun meine Frage, bekomme ich dennoch den Höchstsatz der KdU (!) für eine angemessene Wohnung für die neue Wohnung?

    nein. Du wirst maximal die bisherigen KdU erhalten. Auch werden keine Nachforderungen des Vermieters für die Betriebskosten mehr übernommen.

    Gruß!

  • Corinna Danke für deine Antwort. Auch einen Gruß! :)


    Ps: Oder geht es vielleicht so, ich stelle einen Antrag auf Umzug in die Wohnung, die über der Angemessenheit liegt, wegen den gesundheitlich vorhandenen Gründen und schreibe im Antrag dazu, dass ich den Differenz-Betrag selbst zahle? Denn die gesundheitlichen Gründe sind ja gegeben, bestätigt, also darf man mir einen Umzug generell nicht verwehren.

    Hat damit jemand schon Erfahrungen gemacht?

    Könnte sowas gehen?

    Ist es denkbar, dass das Jobcenter dem zustimmt?

    Grüße!

  • Hallo!

    Hat damit jemand schon Erfahrungen gemacht?

    Könnte sowas gehen?

    Ist es denkbar, dass das Jobcenter dem zustimmt?

    Ergänzend zu Corinna stelle ich folgende Informationen zur Verfügung

    und rate dringend sie auch zu lesen:

    Kosten der Unterkunft - Umzug mit und ohne Zusicherung - Zusatzinformation

    Umzug - Vor Abschluss eines Mietvertrags Zusicherung vom Jobcenter einholen

    Tacheles-Folien SGB II von Harald Thomé 2019 NEU

    Dazu auch bitte lesen: Umzug bei ALG II

    Gruß

  • Hallo,

    naja - ich sag es mal ganz vorsichtig: wenn Du mit Deinen Gründen bei dem Jobcenter ankommst, die da lauten

    Bei mir ist es Höhenangst (meine Wohnung liegt im 4. OG), sowie 3 Handymasten direkt auf dem Dach neben meiner Wohnung in einer Entferung von 1-ca 60 Metern, weswegen ich an Einschlafproblemen leide

    könnte es sein, daß das Jobcenter Zweifel an Deiner Erwerbsfähigkeit bekommt. Denn Deine Höhenangst in einer Wohnung im 4. Stock würde ja bedeuten, daß Du generell nicht oder nur sehr eingeschränkt vermittlungsfähig bist - welcher AG kann Dir denn garantieren, daß Du im Rahmen eines Jobs nicht auch mal in ein Haus in den meinetwegen 5. Stock mußt?

    Gruß!

  • Hallo Corinna,

    nun, das war nicht meine Frage. Darum ging es hier nicht. ich habe das lediglich der Information wegen geschrieben. Es geht drum, dass der Umzug erforderlich ist. Ich habe bereits einen Antrag auf Umzug gestellt. Darin wurde mir gesagt, dass ich ein ärztliches Attest vorlegen solle. Was ich machen werde. Es geht mir drum, dass mir wenigstens der Höchstsatz der Angemessenheit gezahlt wird.

    Es wäre schön, wenn mir noch jemand meine Frage beantworten könnte.

    "Oder geht es vielleicht so, ich stelle einen Antrag auf Umzug in die Wohnung, die über der Angemessenheit liegt, wegen den gesundheitlich vorhandenen Gründen und schreibe im Antrag dazu, dass ich den Differenz-Betrag selbst zahle? Denn die gesundheitlichen Gründe sind ja gegeben, bestätigt, also darf man mir einen Umzug generell nicht verwehren.

    Ist es denkbar, dass das Jobcenter dem zustimmt?"..., und mir den Höchstsatz der Angemessenheit, in xxxxxxcx 335 Euro, zahlt?

    Nun ja, ich sehe, Ihr habt hier auch keine Antworten. Oder ich habe es zu kompliziert geschrieben. Aber ich dachte, fragen schadet ja nichts. ;)

    Sicher ist das auch eine Einzelfallentscheidung und ich muss einfach abwarten, wie das Jobcenter dann entscheidet.

    Grace

    Danke für die Links. Ich habe alles durchgelesen. Wie gesagt, sind mir diese Informationen schon bekannt. Es beantwortet dennoch nicht meine Frage.

    Dennoch danke.

    Grüße!

    Datenschutz und Wohnort entfernt

    Grace

  • Hallo!

    Offensichtlich liest du doch nicht gründlich genug. Hier erneut in aller

    Deutlichkeit:

    Ist es denkbar, dass das Jobcenter dem zustimmt?"..., und mir den Höchstsatz der Angemessenheit, in xxxxxxcx 335 Euro, zahlt?

    Nein und siehe Corinna :

    Hallo,

    nein. Du wirst maximal die bisherigen KdU erhalten. Auch werden keine Nachforderungen des Vermieters für die Betriebskosten mehr übernommen.

    Gruß!

    Dazu, um die Lage zu verdeutlichen:

    Bitte gründlich lesen diesmal!!!

    Vor Unterschrift des Mietvertrags ist dieser dem JC vorzulegen, um

    eine Zusage der Kostenübernahme für KDU erhalten. Das JC

    wird in Regel hier eine Zusage wegen Unangemessenheit

    verweigern.

    Laut Gesetz werden die tatsächlichen warmen Betriebskosten (Heizung) vom Jobcenter übernommen. Gilt das weiterhin, wenn man ungenehmigt umzieht?

    NEIN!

    Gruß

  • Hallo,

    ich sehe, Ihr habt hier auch keine Antworten.

    was soll dieser Blödsinn? Wir haben Dir geantwortet - nur, daß Du diese Antworten negierst.

    Letztmalig zum Mitschreiben: Du wirst auch trotz Deines Attestes (was ich für problematisch halte, siehe #5) keine Umzugsgenehmigung für eine Wohnung bekommen, die zu teuer ist. Das habe ich bereits in #2 geschrieben. Und nein, es handelt sich nicht um eine Einzelfallentscheidung, weil sich auch das Jobcenter an die kommunalen Richtlinien halten muß. Somit wurden all Deine Fragen bereits am Montag um 14:59 Uhr beantwortet und keiner hier muß sich sinnlose Vorwürfe Deinerseits anhören. grumble

    Gruß!

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