Ohne persönliches Erscheinen ärztl.Gutachten erstellt - Pflege von Anghörigen und Fragen zur Zumutbarkeit

  • Hallo,

    bisher pflegte meine Mutter meine Schwester (Pflegegrad 3). Jetzt ist meine Mutter selbst Pflegebedürftig (Grad 2).
    Ich pflege nun Mutter und Schwester. Fulltime Job.

    Bisher habe ich es vermieden, dies der AA/JC mitzuteilen, da ich mir unsicher bin, ob ich dann weiter Leistungen beziehe oder dann Fall für´s Sozialamt werde.
    (Hatte Jahrelang Stress mit dem JC wegen KdU. Nun hat Gericht zu meinen Gunsten entschieden. Ich habe nur die Befürchtung, wenn JC nicht mehr für mich zuständig ist, sondern Sozialamt, dass ich dann mit dem Sozialamt denselben Stress wegen KdU haben werde. Das will ich vermeiden).

    Ich bin ja so gesehen Erwerbsfähig, nur stehe ich der Vermittlung eben nicht mehr zur Verfügung.
    Bekomme ich dann also weiterhin Leistung von AA/JC oder ist dann das Sozialamt für mich zuständig?

    Danke
    YGS

  • Hallo,

    die letzten 16 Jahre habe ich in TZ (20 Wochenstunden) wegen Rückenproblemen gearbeitet. Dies hat der ärtzl. Gutachter des Arbeitsamtes bei dem ich persönlich vorstellig war damals so bestätigt.
    Sogar ein weiteres mal wurde dies vom selben Gutachter bestätigt. Bei dem ich wieder persönlich antreten musste.
    Jetzt wurde ein neues Gutachten erstellt OHNE mich persönlich gesehen zu haben. Ich sei vollschichtig einsetzbar.
    Neeee, bin ich nicht.

    Ich bin in den letzten 16 Jahren nicht jünger geworden und wurde von meinen Beschwerden nicht auf wundersame weise geheilt. Die Beschwerden sind immer doch da und es sind neue hinzu gekommen.

    Wie gehe ich gegen das Gutachten vor?

    Danke
    YGS

  • Hallo,

    Jetzt wurde ein neues Gutachten erstellt OHNE mich persönlich gesehen zu haben.

    Ja und? Das ist so Usus. Nur in den seltensten Fällen wird eine persönliche Vorstellung als notwendig erachtet. In den allermeisten Fällen wird nach den Akten und Befundberichte der behandelnden Ärzte geurteilt. Und wenn diese der Meinung sind, daß hier eine Verbesserung eingetreten ist, ist das ganze erst einmal ein Problem Deiner eigenen Ärzte.

    Wie gehe ich gegen das Gutachten vor?

    Gar nicht, weil Du dafür keine Möglichkeiten hast. Die Möglichkeit eines Widerspruches ist nicht gegeben, da es sich bei dem Gutachten nicht um einen Verwaltungsakt handelt.

    Du kannst maximal gegen Bescheide vorgehen, die sich auf das Gutachten stützen.

    Gruß!

  • Hallo!

    Zwei Themen zusammengefügt und bitte nicht ständig neue Themen eröffnen.

    Dieses Thema bitte jetzt weiterführen.

    Jetzt ist meine Mutter selbst Pflegebedürftig (Grad 2).
    Ich pflege nun Mutter und Schwester. Fulltime Job.

    Bei Pflegestufe 2 ist eine Arbeit von bis zu 6 Stunden pro Tag zumutbar.

    Ich habe nur die Befürchtung, wenn JC nicht mehr für mich zuständig ist, sondern Sozialamt, dass ich dann mit dem Sozialamt denselben Stress wegen KdU haben werde. Das will ich vermeiden).

    ALG II bekommt nur, wer mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten kann.

    Wenn du keine drei Stunden pro Tag arbeitest, fällt ALG II weg. Das

    Sozialamt ist dann zuständig und nicht das JC.

    Gruß

  • Gut, zu wissen. Danke. Dann gebe ich eben an, dass ich aufgrund von Pflege zweier Angehöriger nur noch täglich 3-4 Stunden arbeiten kann.

    Dass es Usus ist, ein Gutachten zu erstellen ohne persönliches Erscheinen , ist mir neu.
    Bisher wurde ich immer alle paar Jahre zu einem Gutachter geschickt.

  • Hallo!

    Dann gebe ich eben an, dass ich aufgrund von Pflege zweier Angehöriger nur noch täglich 3-4 Stunden arbeiten kann.

    Erlaube mir dazu Corinna zu zitieren, denn das passt hier auch:

    Hallo,

    ein klares NEIN. Die von mir genannte Regelung gilt nur für Verwandte in gerader Linie. Und auch hier kannst Du nicht die Pflege von gleich zwei Verwandten übernehmen, um so Vermittlungsbemühungen des Jobcenters zu umgehen.


    Gruß!

    Keine Chance!

    Gruß

  • Hallo,

    Dann gebe ich eben an, dass ich aufgrund von Pflege zweier Angehöriger nur noch täglich 3-4 Stunden arbeiten kann.

    das wird nicht klappen. Im Normalfall wird nur die Pflege eines Verwandten berücksichtigt, bei einem weiteren Verwandten sind andere Möglichkeiten der Pflege zu wählen.

    Dass es Usus ist, ein Gutachten zu erstellen ohne persönliches Erscheinen , ist mir neu.

    Mag sein, ist aber so.

    Gruß!

  • Hallo,

    ich pflege zwei Angehörige (Pflegrad 2 und 3). Insgesamt 56 Stunden die Woche.

    Die meiste Zeit benötige Vormittags und ab Abend.

    So gesehen, hätte ich Nachmittags "Luft" 4-5 Stunden zu arbeiten, jedoch bin ich völlig ausgelaugt. Diese Zeit nutze ich für Wohnung putzen, einkaufen, etc.

    Mein Vermittler meinte beim letzten Gespräch, ich könne einen formlosen Antrag stellen um von der Arbeitspflicht befreit zu werden. Antrag und die Gutachten des MDK also eingereicht. Das ist nun Wochen her und ich habe noch kein Feedback erhalten.

    Ich bewerbe mich zwar auf die Vermittlungsvorschläge, aber nur um nicht sanktioniert zu werden, wenn ich es nicht tue. Ich warte ja immer noch auf Entscheidung des Jobcenters.

    Muss ich mich trotzdem bewerben und gar Jobs annehmen bis eine Entscheidung fällt? Muss ich Einladungen des Jobcenters folgen, obwohl ich gar keine Zeit habe?
    Ich habe eine Einladung zu einer Jobmesse erhalten. Diese wäre den ganzen Vormittag. Genau dann, wo ich absolut keine Zeit habe.

    Kann ich sanktioniert werden, wenn ich der Einladung nicht folge mit der Begründung, dass sich diese Zeit mit der Pflege nicht vereinbaren lässt?

    Kann mich das Jobcenter zwingen Nachmittags zu arbeiten, obwohl ich schon so eingespannt bin mit der Pflege?

    Danke
    YGS

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