ALG II - Suche Ausbildung und Fragen zur Eingliederungsvereinbarung

  • Sehr geehrte Damen und Herren des Hartz IV Forum,

    ich bin seit gut 1 1/2 Jahr auf Ausbildungssuche und habe schon ein paar Sachbearbeiter erlebt, eine Begründung warum ich einen neuen Bearbeiter/in bekommen habe gab es nie, aber darum geht es nicht.

    Ich habe einen neuen Sachabeiter bekommen der meine Eingliederungsvereinbarung geändert hat. Den Satz den er dazugefügt hat finde ich sehr bedenklich, weil er meine Entscheidungsfreiheit entzieht. Es geht um folgenden Satz Zitat: "Sie verpfichten sich, alle Möglichkeiten zu nutzen, um ihren eigenen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten und an allen Maßnahmen zur Eingliederung mitzuwirken"

    Ist der Satz soweit rechtens? Wenn mir eine Ausbildungsstelle z.B. nicht zusagt, kann ich laut diesem Satz selbst nicht nein sagen, wenn Sie mir ein Platz anbieten. Ich finde das mehr als fragwürdig, weswegen ich gerne eure Meinung dazu hören möchte. Ich habe das Gefühl, dass ich habe meinem Sachbearbeiter viel zu viel macht über mich gegeben habe.

    Über eure Meinung und vielleicht Tipps wäre ich dankbar.

    LG

    Freud

  • Hallo und Herzlich Willkommen im Forum :-willkommen

    Wenn man Arbeitslosengeld II erhält, muss man alles möglich dafür tun, um die Hilfebedürftigkeit zu verringern oder ganz zu beenden. Dies steht auch so im SGB II.

    Wenn mir eine Ausbildungsstelle z.B. nicht zusagt, kann ich laut diesem Satz selbst nicht nein sagen

    Solltest du eine zumutbare Stelle ablehnen, wird nach Beendigung der Hilfebedürftigkeit überprüft werden, ob und in welcher Höhe du Sozialleistungen erstatten musst.

  • Hallo Bass,

    danke für die Antwort. Wenn es so ist und auch rechtlich ist bin ich auch beruhigt. Ich hatte nur angst, dass ich meine eigene Rechte wegegeben habe. :)

  • Hallo!

    Titel für Suche optimiert und dazu:

    "Sie verpfichten sich, alle Möglichkeiten zu nutzen, um ihren eigenen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten und an allen Maßnahmen zur Eingliederung mitzuwirken"

    Ergänzung, dieser Satz ist aus dem § 2 SGB II und entspricht der gesetzlichen

    Vorgabe. Du findest auch weitere Informationen:

    Arbeitslosengeld II / Sozialgeld - Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II

    § 15 SGB II Eingliederungsvereinbarung

    Gruß

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!