Als Azubi von der BG der Eltern abtreten

  • Hallo zusammen,

    meine Eltern beziehen aus gesundheitlichen Gründen schon über einen längeren Zeitraum ALGII. Ich, 21, habe seit August meine Ausbildung angefangen und verdiene im ersten Jahr 840€, mir bleiben somit monatlich um die 673€ übrig. Mein Vater kriegt weiterhin mein Kindergeld ausgezahlt. Ich wohne in einer Stadt, wo der Mietspiegel bei sechs liegt und kann mir dementsprechend eine eigene Wohnung noch nicht leisten. Die Miete die ich jetzt monatlich für meinen Vater abgebe liegt bei ca 245€.

    Nun wollte ich eventuell in nächster Zeit noch einen Minijob bis 450,- anfangen.

    Ich höre ja so oft, dass es nicht möglich oder nicht leicht sei, einfach so von der BG abzutreten. Ich würde dennoch wissen, wie dass alles berechnet wird laut aktuellem Stand und was ich alles dafür ausfüllen muss um eine eigene HG gründen zu können.

    Eventuelle Folgen etc die meine Eltern was angehen können, sind auch bewusst und gerade nicht so relevant.

    Ich freue mich um eine positive Rückmeldung :))

  • Hallo und Herzlich Willkommen im Forum :-willkommen

    Warum gibst du deinem Vater monatlich 245,00 €? Bist du durch deine Ausbildung/Einkommen aus dem ALG II Bezug gefallen?

    Und worauf beziehen sich deine anderen Fragen? Auf einen eventuellen Umzug?

  • Hallo !:)

    Nun, laut Jobcenter bin ich in der Bedarfsgemeinschaft meiner Eltern. Die 245,- sind mein Anteil für die Miete.

    Meine Frage bezieht sich eher, ob ich bei meinen Eltern bleiben kann, meine eigene Haushaltgemeinschaft gründen und einfach weiterhin meinen Anteil für die Miete zahlen kann (natürlich für mich selber was Verpflegung angeht auch zahlen).

    Wie ich es so verstehe, wird ja nämlich meine Vergütung angerechnet oder ähnliches, da ich quasi die einzige bin, die Einkommen nach Hause bringt.

    😄🙂

  • Was steht denn im Berechnungsbogen? Wirst du dort noch mit Name aufgeführt? Wie hoch ist dein Anspruch?

    Aus den Berechnungsbögen geht auch hervor, ob dein Einkommen anteilig auf die Eltern angerechnet wird. Eigentlich darf dies meiner Meinung nach nicht sein, denn dass Gesetz geht zwar davon aus, dass Eltern ihre Kinder unterstützen, aber nicht Kinder ihre Eltern.

  • ich hoffe ich darf das posten, hab ja auch alle wichtigen Nummern usw entfernt, aber für die Orientierung hier (die letzte Spalte jeweils bin ich, die zwei vor mir meine Eltern)

  • Man darf Berechnungsbögen uploaden, aber nur als PDF. Habe mir den Berechnungsbogen natürlich vorher angeschaut und sieht in Ordnung aus. Versicherungspauschale wurde gewährt (wird oft vergessen) und einzig und allein das übersteigende Kindergeld wurde auf das ALG II der Eltern angerechnet.

  • Ok danke!:)

    Ich werde mir das mit der PDF Datei für die Zukunft merken.

    Wie sieht es trotzdem in dem Falle aus, wenn ich aus der BG nun abtreten möchte ?

    So allgemein gefasst, wie würde sich das berechnen und wie viel müsste ich dann verdienen? this

  • Einerseits hast du momentan keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II , andererseits nur, weil dort ca. 120,00 € Kindergeld mit in die Berechnung einfliessen und der Rest auf deine Eltern aufgeteilt wird. Da ich dir nichts falsches erzählen möchte und sicherlich jeder Cent benötigt wird bitte ich dich, morgen früh nochmal ins Forum zu schauen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!