ALG II - U25 und bei den Eltern

  • Ich werde nächstes Jahr im Februar 23 und bin somit nicht mehr kostenlos bei den Eltern Familienversichert. Da ich überhaupt kein Einkommen habe und es in Deutschland pflicht ist, Krankenversichert zu sein, habe ich nun keine andere Wahl, als im Jobcenter ein Antrag auf ALG 2 zu stellen. Das müsste ich schon jetzt machen, da es ja einige Monate dauern wird bis ich (wenn überhaupt) eine Bestätigung erhalte.

    Mein Problem ist, dass ich noch im Haus meiner Eltern lebe.

    Meine Eltern werden mich aber definitiv nicht mehr unterstüzen wenn sie für meine Krankenversicherung aufkommen müssen. Was ich auch selbstverständlich sehr gut nachvollziehen kann. Der Jobcenter wird mir jetzt sicher keinen Anspruch auf ALG 2 gewähren, da ich ja noch im Haus meiner Eltern lebe. Das Haus gehört meinen Eltern es ist also nicht auf Miete. Ich würde auf alle meine persönlichen kosten selber aufkommen. Ich würde ein Teil des Strom, Heizung und Wasserkosten übernehmen. Selbst für das Zimmer welches ich benutze, würde ich eine Miete an meine Eltern zahlen wenn ich ALG 2 beziehen würde, aber das muss ja erst genehmigt werden. Der Jobcenter wird sicher denken: "Der wohnte schon immer da also kann der sicher auch im Zukunft da weiter leben und deshalb bekommt er keine Unterstüzung!"

    Meine Eltern sind ja aber nicht dazu verpflichtet sich für Ihr 23 Jähriges Sohn (noch 22) zu sorgen. Doch wie kann ich es vermeiden das der Jobcenter denkt ich lebe in einer Bedarfsgemeinschaft oder ähnliches? Wie gesagt meine Eltern werden mich mit 23 nicht mehr unterstüzen. Ich dürfte nur zuhause leben, wenn ich auch für mein Aufenthalt selber aufkommen würde. Was muss ich im Antrag diesbezüglich beachten? Ich müsste ja den Vollen Regelsatz erhalten wenn ich auf alle meine Kosten selber aufkommen müsste.

    Ich hoffe irgendjemand kann mir in dieser Lage helfen. Ich schäme mich dafür aber ich habe zurzeit keine andere Wahl.

  • Hallo und Herzlich Willkommen im Forum :-willkommen

    Da du das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hast, müsstest du den Antrag zusammen mit deinen Eltern stellen.

    Die Familienversicherung würde sich verlängern, wenn du eine Ausbildung oder Studium beginnst.

    Was hast du denn bisher gemacht? Schulisch, beruflich etc. ?

  • Hallo und Herzlich Willkommen im Forum :-willkommen

    Da du das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hast, müsstest du den Antrag zusammen mit deinen Eltern stellen.

    Die Familienversicherung würde sich verlängern, wenn du eine Ausbildung oder Studium beginnst.

    Was hast du denn bisher gemacht? Schulisch, beruflich etc. ?

    Danke für deine Antwort.

    Warum darf ich das Antrag nicht alleine Stellen? Meine Eltern müssen sich doch nicht mehr um mich kümmern.

    Ich hatte mal eine Ausbildung gehabt, doch der Betrieb war nach kurzer Zeit Pleite und seit dem habe ich nichts mehr. Ich bin Ausbildungssuchend gemeldet aber passiert ist nichts. Ich muss so langsam den Antrag auf ALG 2 stellen damit ich noch eine Bestätigung erhalte bevor ich 23 werde. Die geben mir doch ein Formular welche ich ausfüllen muss oder? Was genau muss ich erwähnen damit ich die volle Unterstützung erhalte?

  • Du und Deine Eltern bilden gem. § 7 Abs. 3 SGB II eine Bedarfsgemeinschaft. Somit kann der Antrag nur zusammen mit deinen Eltern gestellt werden.

    Selbst wenn du einen Antrag erhalten solltest, musst du deine Eltern mit aufführen, da es ansonsten Sozialbetrug wäre. Wenn du den Antrag ordnungsgemäß ausfüllst und abgibst, würden fehlende Dokumente der Eltern angefordert werden.

  • Du und Deine Eltern bilden gem. § 7 Abs. 3 SGB II eine Bedarfsgemeinschaft. Somit kann der Antrag nur zusammen mit deinen Eltern gestellt werden.

    Selbst wenn du einen Antrag erhalten solltest, musst du deine Eltern mit aufführen, da es ansonsten Sozialbetrug wäre. Wenn du den Antrag ordnungsgemäß ausfüllst und abgibst, würden fehlende Dokumente der Eltern angefordert werden.

    Ok Danke für die erneute Antwort. Würde mir überhaupt ALG2 zustehen wenn ich mit meinem Eltern in ein BG lebe? Ich wohne ja nur da. Ansonsten werde ich überhaupt nicht unterstützt. Ich benutze nur ein Zimmer in diesem Haus. Was kannst du da aus Erfahrung sagen? Meinst du mir wird ein geringer Hartz 4 Beitrag zugestanden?

    Allein wegen der Sache mit der Krankenkasse ab 23 J. ist das sehr wichtig für mich das ich in Irgendeiner weise Unterstützung erhalte oder ich werde in Schulden ertrinken.

    Ich wäre auf eine Antwort sehr dankbar. Da es unheimlich wichtig für mich ist. Danke

  • Ob ein Anspruch auf ALG II besteht, liegt an dem Einkommen deiner Eltern, sowie Nebenkosten, Heizkosten und evtl. fälligen Darlehenszinsen für das Haus.

    Allerdings sehe ich in deinem Fall eher eine Unterhaltspflicht deiner Eltern.

  • Ob ein Anspruch auf ALG II besteht, liegt an dem Einkommen deiner Eltern, sowie Nebenkosten, Heizkosten und evtl. fälligen Darlehenszinsen für das Haus.

    Allerdings sehe ich in deinem Fall eher eine Unterhaltspflicht deiner Eltern.

    Oje, meine Mutter bezieht Erwerbsminderungsrente seit 1 Jahr. Mein Vater arbeitet und hat ein Einkommen von ca. 2.500€ Brutto aber mein Vater hat Schulden wegen dem Haus als er es erworben hatte.

    Ich verstehe das mit dem Unterhaltspflicht von meinem Eltern nicht. Ich bin doch nicht u. 18 Jahre. Die könnten mich doch einfach raus schmeißen. Sagen wir mal mir steht kein Anspruch auf Hartz 4. Was ist dann mit meiner Krankenversicherung? Mache ich dann Schulden? Da ich kein Cent habe kann ich auch meine Krankenversicherung nicht selber zahlen. Egal wie niedrig es fallen würde. Kann ich wegen den Pflichtbeiträgen zum Sozialamt?

  • Selbst wenn deine Eltern dich rausschmeissen würden, könnte eine Unterhaltspflicht bestehen. Die Unterhaltspflicht endet nicht mit dem 18. Lebensjahr.

  • Was machst Du aktuell überhaupt?

    Studium scheint es nicht zu sein, ebenso wenig Lehre, Arbeitssuche wird auch nicht erwähnt, bei chronischer Erkrankung/Schwerbehinderung könnte man prüfen, ob man die Voraussetzungen hat oder schaffen kann, dass über das 23. Lebensjahr hinaus versichert wird.

    Falls Du arbeitsfähig bist: Ein 451+ Euro Job (= sozialversicherungspflichtiger Job) reicht um die Krankenversicherung zu bekommen und gleichzeitig Deinen Lebensunterhalt zu bestreiten, wenn Du frei wohnen darfst.

    Wenn Du akruell untätig sein solltest, weil Du langfristig keinen Job gefunden hast: Ein Freiwilliges Soziales Jahr kannst Du jederzeit machen - da gehört "Taschengeld" und Krankenversicherung dazu.

  • Selbst wenn deine Eltern dich rausschmeissen würden, könnte eine Unterhaltspflicht bestehen. Die Unterhaltspflicht endet nicht mit dem 18. Lebensjahr.

    Ab wann sind meine Eltern nicht mehr Unterhaltspflichtig für mich? Wenn ich 25 Jahre bin?

    Was machst Du aktuell überhaupt?


    Studium scheint es nicht zu sein, ebenso wenig Lehre, Arbeitssuche wird auch nicht erwähnt, bei chronischer Erkrankung/Schwerbehinderung könnte man prüfen, ob man die Voraussetzungen hat oder schaffen kann, dass über das 23. Lebensjahr hinaus versichert wird.


    Falls Du arbeitsfähig bist: Ein 451+ Euro Job (= sozialversicherungspflichtiger Job) reicht um die Krankenversicherung zu bekommen und gleichzeitig Deinen Lebensunterhalt zu bestreiten, wenn Du frei wohnen darfst.


    Wenn Du akruell untätig sein solltest, weil Du langfristig keinen Job gefunden hast: Ein Freiwilliges Soziales Jahr kannst Du jederzeit machen - da gehört "Taschengeld" und Krankenversicherung dazu.

    Ich habe das Problem das ich fürchterliche Angst habe unter Menschen zu sein. Das ist so schlimm das mir allein beim Denken daran schlecht wird. Ich musste deshalb schon die Berufsschule und ein Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme abbrechen. Das nimmt leider niemand ernst, ständig sagen mir die Menschen. "Du wirst dich daran gewöhnen müssen." oder "Du musst dich deiner Angst stellen". Bei mir ist das aber nicht so einfach es ist extrem schlimm weshalb ich kaum das Haus verlasse und nie Freunde gehabt habe. Aber sowas ist ja in Deutschland kein Anerkanntes Krankheit. Man hat ja bei jedem Job mit Menschen zu tuhen. Deshalb bleibt mir keine andere Wahl als Hartz 4 zu beantragen.

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    Grace

  • Hallo,

    Naja - ich weiß zwar nicht, woher Du dieses Wissen hast, aber sei es drum. Hast Du Dich wegen Deiner Probleme in ärztlicher Behandlung begeben?

    Gruß!

    Noch nicht. Da ich mich furchtbar davor schäme! Der Arzt wird mich vermutlich blöd anschauen, oder sich sogar lustig machen, wenn ich dem Erzähle das ich Angst vor Menschen habe. Ich glaube nicht das ich Staatliche Hilfe bekommen werde. Deshalb muss ich bestimmt bald Obdachlos werden.

  • Hallo!

    Deshalb muss ich bestimmt bald Obdachlos werden.

    Zitiere hier erneut @bass386 , damit das nicht in Vergessenheit gerät:

    Du und Deine Eltern bilden gem. § 7 Abs. 3 SGB II eine Bedarfsgemeinschaft. Somit kann der Antrag nur zusammen mit deinen Eltern gestellt werden.


    Selbst wenn du einen Antrag erhalten solltest, musst du deine Eltern mit aufführen, da es ansonsten Sozialbetrug wäre. Wenn du den Antrag ordnungsgemäß ausfüllst und abgibst, würden fehlende Dokumente der Eltern angefordert werden.

    Ob ein Anspruch auf ALG II besteht, liegt an dem Einkommen deiner Eltern, sowie Nebenkosten, Heizkosten und evtl. fälligen Darlehenszinsen für das Haus.


    Allerdings sehe ich in deinem Fall eher eine Unterhaltspflicht deiner Eltern.

    Selbst wenn deine Eltern dich rausschmeissen würden, könnte eine Unterhaltspflicht bestehen. Die Unterhaltspflicht endet nicht mit dem 18. Lebensjahr.

    Der Antrag auf ALG II kann doch gestellt werden. Aber die Eltern müssen

    sich schon gefallen lassen, dass eine eventuelle Unterhaltspflicht geprüft

    wird vom JC. Dazu müssen sie ihr Einkommen dem Amt gegenüber

    offenlegen, wenn du bei ihnen zu Hause lebst. Wo ist das Problem?

    Selbst wenn sie dich raus werfen würden, würde das JC ihre Unterhaltspflicht

    zunächst prüfen wollen. Das ist auch völlig korrekt.

    Gruß

  • Hallo,

    Noch nicht.

    naja - dann kannst Du doch gar nicht wissen,ob Du unter einer "anerkannten " Krankheit leidest. Und das mit Deiner Scham ist unsinnig. Kein Arzt wird über Dein Krankheitsbild lachen, sondern eher nach einer Lösung suchen.

    In Sachen "Obdachlosigkeit" wurden Dir bereits Antworten gegeben. Allerdings wirst auch Du selbst etwas tun müssen - zum Beispiel eben Dich in ärztliche Behandlung begeben.

    Gruß!

  • Hallo,

    vierzehnnothelfer

    Es mag sein, daß der TE unter einer Krankheit leidet (siehe weiter unten), die jedoch offensichtlich nie behandelt wurde. Weder Du noch ich sind Ärzte und es steht uns nicht zu, irgendwelche Ferndiagnosen zu stellen. Zumal dann auch noch in einem Forum, welches sich nicht mal ansatzweise mit medizinischen Problemen beschäftigt. Von daher hätte der Hinweis auf eine dringende ärztliche Vorstellung ausgereicht. Weswegen ich mal Deine Vermutungen aus dem Beitrag von Dir rausgenommen habe. Nicht böse sein.

    Manuel1997

    Mal Klartext: selbst wenn das Jobcenter Leistungen für Dich übernehmen würde, würdest Du diese im Rahmen von Sanktionen wegen Deinen Problemen innerhalb kürzester Zeit wieder verlieren. Nach Deinen eigenen Aussagen bist Du erwerbsunfähig, jedoch aus falsch verstandener Scham nicht in ärztlicher Behandlung. Selbst wenn also das Jobcenter Dir eine eigene Wohnung finanzieren würde, ist bereits jetzt absehbar, daß Du diese Wohnung nicht halten würdest. Schon allein deswegen, weil Du Dir selbst die Ferndiagnose

    Aber sowas ist ja in Deutschland kein Anerkanntes Krankheit.

    stellst, ohne auch nur einen Arzt jemals wegen Deiner Probleme aufgesucht zu haben.

    Von daher ist Deine Aussage

    Deshalb muss ich bestimmt bald Obdachlos werden.

    nicht unbedingt falsch. Falsch sind aber Deine Schlußfolgerungen: obdachlos würdest Du werden, wenn Du nicht endlich mal anfängst, Dein Leben in den Griff zu bekommen. Der Arztbesuch wäre der erste (und wahrscheinlich wichtigste) Schritt dazu.

    Unabhängig davon gelten all die Ausführungen von @bass386 in Sachen Unterhaltspflicht der Eltern.

    Gruß!

  • Hallo,

    Können Sie bitte diesen Beitrag von mir löschen?

    nein.

    Ich sehe nicht ein, mich über Monate mit Deinem Problem zu beschäftigen, damit es dann einfach mal so gelöscht wird. Und nein - mit der Datenschutzverordnung oder dergleichen hat Deine Problematik nichts zu tun. Nirgendwo sind Deine persönlichen Daten oder sonstwas ersichtlich.

    Du kannst Dich als Nutzer selbst über Dein Profil löschen - Deine Beiträge bleiben aber weiterhin bestehen.

    Gruß!

  • Hallo,

    anscheinend kannst Du nicht lesen - anders kann ich Deine sinnlosen PNs nicht werten. Also nur für Dich und extra groß das, was ich Dir schon seit dem 11. Mai geschrieben habe:

    Du kannst Dich als Nutzer selbst über Dein Profil löschen

    Und nun verschone uns mit Deinen merkbefreiten PNs, mit denen Du Dich nur noch lächerlich machst.

    Übrigens - wenn Du die Energie, mir der Du uns hier drohst, mal für den von Dir selbst verweigerten Arztbesuch verwenden würdest, wäre vor allem Dir geholfen.

    Keinen Gruß!

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