Einmaliger Verdienst - Einkommen Anrechnung - ALG II und Fragen

  • Hallo!

    Ich werde in einem einzelnen Monat einen Zuverdienst von 2000 € haben. Danach nicht wieder. Dass damit meine Grundsicherung wegfällt, ist mir klar. Aber tangiert das auch mein Wohngeld/die Finanzierung meiner Wohnung?

    Ich finde dazu unterschiedliche Angaben im Netz. Danke!

  • Hallo und Herzlich Willkommen im Forum :-willkommen

    Erhälst du ALG II oder Wohngeld?

    Um was für einen Zuverdienst handelt es sich? Es könnte evtl. auch als einmalige Einnahme angerechnet werden.

  • Hallo!

    Titel optimiert!

    Ich kriege ALG II. Und im Rahmen dessen wird auch meine Wohnung bezahlt.

    Nur zum besseren Verständnis, bei ALG II sind das die Kosten der Unterkunft

    und kein Wohngeld.

    Seit dem 1. Januar 2005 – Einführung des ALG II – wird Wohngeld nur noch Nicht-Transferleistungsbeziehenden gewährt, da bei ihnen die Unterkunftskosten von der Transferleistungsstelle berücksichtigt werden. Als Transferleistungen gelten insbesondere

    • ALG II
    • Sozialhilfe
    • Grundsicherung im Alter bei Erwerbsminderung

    Diese Klarstellung, damit es nicht zu weiteren Missverständnissen

    wegen falscher Benennung der Leistung kommt.

    Gruß

  • Hallo!

    der Zuverdienst ist ein einmaliger Auftrag, eine Beratungsleistung.

    Was nichts an dem Fakt ändert, dass du die Leistung falsch benannt hast.

    Hast du eventuell noch irgendwelche wichtigen Angaben vergessen?

    Bist du eventuell selbstständig? Ich frage besser mal sofort nach, bevor es

    zu weiteren Verständnisproblemen kommt.

    Gruß

  • Hallo!

    Ergänzung zu @bass386 :

    Es könnte evtl. auch als einmalige Einnahme angerechnet werden.

    Gesetzliche Grundlage von mir:

    (3) 1Einmalige Einnahmen sind in dem Monat, in dem sie zufließen, zu berücksichtigen.

    2Zu den einmaligen Einnahmen gehören auch als Nachzahlung zufließende Einnahmen, die nicht für den Monat des Zuflusses erbracht werden.

    3Sofern für den Monat des Zuflusses bereits Leistungen ohne Berücksichtigung der einmaligen Einnahme erbracht worden sind, werden sie im Folgemonat berücksichtigt.

    4Entfiele der Leistungsanspruch durch die Berücksichtigung in einem Monat, ist die einmalige Einnahme auf einen Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag zu berücksichtigen.


    Gruß

  • Hallo,

    Ob die LEISTUNG nach SGB eine Gesamtzahlung ist oder ob es zwei unabhängige sind, das ist die Frage.

    Nein, das ist hier nicht die "Frage", zumal auch nicht mal ansatzweise klar ist, warum es sich nun plötzlich um zwei Zahlungen handeln sollte, wenn es denn nur eine war.

    Du hast aus Erwerbstätigkeit Einnahmen erzielt, welches auch nicht als einmaliges Einkommen im Sinne des SGB II zu werten ist. Dementsprechend wird das Arbeitseinkommen bei Deinem ALG II angerechnet werden. Womit das Thema nun auch erschöpfend behandelt wurde.

    Gruß!

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