Umzug in Wohngemeinschaft ohne Zustimmung vom Jobcenter

  • Hallo zusammen,

    ich frage für meine beste Freundin an.

    Sie wohnte bis zum Januar 2019 in einem vom Jobcenter genehmigen Zimmer einer Wohngemeinschaft. Nun gab es in dieser WG sehr schwerwiegende Differenzen mit den anderen Bewohnern. Es kam untereinander (meine beste Freundin war an nichts davon beteiligt) u. a. zu strafrechtlichen Handlungen gegeneinander so dass die Behörden eingreifen mussten. Dies bewegte sie, sehr kurzfristig in eine andere WG zu ziehen. Innerhalb der selben Stadt von einem Stadtteil in einen anderen. Dies hat sie jedoch nicht dem Jobcenter gemeldet und bezieht so noch Leistungen für das WG-Zimmer in der alten WG. Auch hat sie mit dem anderen WG-Bewohner (der neuen 2er WG) vom Vermieter immer noch keinen schriftlichen Mietvertrag vorliegen. Sie kann also gar nichts beim Jobcenter vorlegen.

    Um welche Stadt es sich handelt? xxxxxxxxxx Da ich nicht weiss was sie vorher an KDU bekommen hat, kann ich nicht sagen ob es jetzt teurer oder günstiger ist. Ich weiss auch nicht wie das mit einem WG-Zimmer berechnet wird. Der Stadtteil ist jedenfalls einer der teureren in xxxxxx weil fast Innenstadt. Ich weiss nur das eine Gesamtmiete von 820 EUR besteht.

    was für Unannehmlichkeiten können meiner besten Freundin entstehen wenn sie sich nachträglich mit einem Umzug in eine andere WG beim Jobcenter meldet? Kann der stattgefundene Umzug etwa noch abgelehnt werden? Eventuelle Mehrkosten bei der Miete müsste von ihr aus dem Regelsatz geleistet werden, wenn das JC ablehnt - das habe ich schon ergoogelt. Vorallem wenn sie sich ohne Mietvertrag beim JC meldet?

    Gruß

    Bianca

    Wohnort gelöscht! Datenschutz

    Grace

  • Hallo,

    und bezieht so noch Leistungen für das WG-Zimmer in der alten WG.

    das könnte man als Betrug werten.

    Kann der stattgefundene Umzug etwa noch abgelehnt werden?

    Ja - wenn z.B. die Miete nicht angemessen ist. Und davon ist bei 820 € bei 2 Personen auszugehen. Das bedeutet, daß maximal nur die alte Miete gezahlt wird und eventuelle Nachforderungen des Vermieters aus den Betriebskosten nicht übernommen werden.

    Auch hat sie mit dem anderen WG-Bewohner (der neuen 2er WG) vom Vermieter immer noch keinen schriftlichen Mietvertrag vorliegen. Sie kann also gar nichts beim Jobcenter vorlegen.

    Dann könnte es sein, daß keine Unterkunftskosten oder diese nur mit erheblicher Verzögerung gezahlt werden.

    Gruß!

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