ALG II Antrag und Fragen zu notwendigen Unterlagen

  • Hallo, ich bin über 25 Jahre und wohne noch bei meinen Eltern. Ich zahle zuhause ein Kostgeld von 200,- € aber habe keinen Untermietvertrag.

    Mein ALG1 endet Ende April 2019 deshalb wollte ich jetzt mal die Unterlagen für den Antrag für ALG2 ausdrucken und dort hin senden.

    Welche konkreten Anlagen benötige ich?

    Da ich ja über 25 Jahre alt, sollte das Einkommen meiner Eltern ja irrelevant sein und ich möchte ja nur den Regelsatz bekommen und keine Leistung für die Wohnung da ich ja bei meinen Eltern wohne und dies dann nicht brauche.

    Vielen Dank für eure Hilfe :)

    PS:

    Ist die Kundennummer die ich von meinem ALG1 habe die selbe die ich beim Antrag für ALG2 benutzen muss? Welche Unterlagen benötige ich denn nun?

    PS:

    Habe nun den Hauptantrag fertig ausgefüllt, dann benötige ich doch nur noch die Anlage Vermögen?

    Die Anlage Haushaltsgemeinschaft brauche ich ja dann nicht auszufüllen wenn ich selber meinen Unterhalt zahle? Also nur der Hauptantrag und die Anlage Vermögen?

    Titel für Suche optimiert! PS hinzugefügt

    und zwei Beiträge gelöscht

    Grace

  • Hallo!

    Ich zahle zuhause ein Kostgeld von 200,- € aber habe keinen Untermietvertrag.

    Haushaltsgemeinschaft mit den Eltern!

    Habe nun den Hauptantrag fertig ausgefüllt, dann benötige ich doch nur noch die Anlage Vermögen?

    Die Anlage Haushaltsgemeinschaft brauche ich ja dann nicht auszufüllen

    Hauptantrag, Anlage Vermögen und Anlage HG bitte ausfüllen!

    Du wohnst mit deinen Eltern in einer Haushaltsgemeinschaft.

    Ist die Kundennummer die ich von meinem ALG1 habe die selbe die ich beim Antrag für ALG2 benutzen muss?

    Den ALG I Bescheid beim ALG II Antrag nicht vergessen und einreichen.

    Alle Informationen über ALG II Antrag auch hier

    So beantragen Sie Arbeitslosengeld II

    Merkblatt Arbeitslosengeld II / Sozialgeld

    Gruß

  • § 9 Absatz 5 SGB II vermutet in Fällen eines Zusammenlebens in Haushaltsgemeinschaft die finanzielle Unterstützung der Eltern ans Kind.

    Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.

    Bedeutet also im Minimum, dass Du auf alle Fälle die besagte Anlage HG ausfüllen musst und das Jobcenter berechtigt sein dürfte, auch bei Deinen Eltern separat zu ermitteln und im Zweifelsfall finanzielle Leistungen an Dich anzunehmen, wenn und so lange es nicht widerlegt ist.

    Anders formuliert: es entsteht in solchen Fällen leicht viel Chaos.

    Gerade wenn und weil Du bei Deinen Eltern wohnst und keine Unterkunftskosten hast ist mein Rat allerdings:

    Überleg Dir, ob es nicht sinnvoller ist, schnellsmöglich "irgendeinen" Job anzunehmen - und sei es nur zur Überbrückung bis zum "richtigen" Job. Du kannst ja Weitersuchen.

    Selbst mit einem ungelernten Job zum Mindestlohn hast Du meistens um die 1000 Euro netto im Monat oder mehr (und es geht zumindest ein bisschen was in die Rente). Das sind gegenüber den paar mageren Kröten vom Jobcenter halt rund 600 Euro im Monat, die Du extra hast oder sparen kannst.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!