ALG II Bescheid Und Fragen zum Einkommen

  • Hallo an Alle! Habe heute die deutsche Gesetze kennengelern und total empört davon!

    Also ich mache Ausbildung! Kriege Geld von der Firma, kriege Geld von BAB und kriege Geld von Arbeitsamt! Nebenbei verdiene ich 100 Euro als Pizzafahrer! Diese 100 Euro kann ich betrachten als Freibetrag! Dieser Freibetrag enthält: Versicherungspauschale, Kfz-Versicherung, Werbungskosten und Fahrkosten!

    Zur Ausbildung fahre ich mit dem Auto!

    Wenn ich für die Fahrt zur Ausbildung 100 Euro pro Monat brauche, muss ich dafür mein Nebeneinkommen ausgeben???

    Und gibt es keine Möglichkeit irgendwie eine Erstattung für Fahrkosten zu kriegen???

  • Hallo,

    also ich lese hier nur ich bekomme von hier Geld, von da Geld und von jemand anderem Geld. Sei froh das du überhaupt Sozialleistungen erhälst! Nicht in allen Ländern hast du so ein System wie in Deutschland.

    Fahrtkosten und Kosten für die KFZ Versicherung müssen nachgewiesen und werden dann berücksichtigt. wenn der Betrag 100,00 €/Monat übersteigt.

    Und bitte auf die Wortwahl achten!

  • Ich bin schon froh! Und Geld, was ich kriege von da und da sind so klein, dass ich trozdem Anspruch auf LeisTungen beim Jobcenter habe!

    Also wenn Betrag von 100 Euro nicht übersteigt, dann bleibt das so???

    Ich entschuldige mich für meien beleidigte falsche Wörte...

    Aber: wenn das so bleibt, verstehe ich das einfach nicht!

    1. Es lohnt sich nicht Arbeiten um diese 100 Euro zu verdienen, weil wenn ich nicht arbeite, dann kann ich sicher Erstattung auf Fahrkosten beantragen und kriegen!

    2. Mein Nachbarn, der genauso wie ich verdient 100 Euro pro Monat, aber keine Ausbildung macht, hat dann diese 100 Euro und damit hat mehr Geld zur Verfügung pro Monat als ich, weil ich muss davon für Sprit ausgeben...

    Das ist doch einbisschen ungerechtig, finden Sie nicht...

    Danke für die schnelle Antwort!!!

    Einmal editiert, zuletzt von Vuldik (4. Februar 2019 um 17:57)

  • Hallo an Alle!!!

    Ich kriege ALG 2 und habe Einkommen aus Autovermietung 300 Euro!

    Einkommen aus Vermietung werden so geteilt: 100 Euro als Freibetrag für mich, dann von dem Rest: 20 % von 200 Euro für mich und 80 % für Jobcenter???

    Also, kriege ich 140 Euro von Autovermietung???

    Oder gilt Autovermietung nicht als Erwerbstätigkeit und deswegen hat keine Teilung auf 20% und 80% ???

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!