Beziehung vorbei, wie Wohnung behalten?

  • Hallo Leute, ich brauche dringend Rat, um eine schwierige Situation richtig zu erledigen.

    Ich und meine Freundin wohnten schon über fünf Jahre lang zusammen in unser 40 Quadratmeter Mietwohnung. Nun ist unsere Beziehung vorbei, und sie will weg. Wir stehen beide als Hauptmietern im Mietvertrag. Sie hat regelmässige Einkommen. Ich dagegen bin ein Künstler mit unregelmässige Einkommen, alle mögliche Schulden (Krankenkasse, Finanzamt usw.) und schwarze Schufa. Dazu bin ich noch Immigrant und komme nicht perfekt klar mit Deutsche Bürokratie.

    Ich werde es auf jeden Fall versuchen, in die Wohnung zu bleiben, und Unterstützung von Jobcenter zu bekommen. Meine Frage ist, in welcher Reinfolge ich die Sachen am besten machen sollte?

    a) Freundin Abmelden

    Die Freundin hat jederzeit die Möglichkeit, sich woanders (vorläufig) zu anmelden. Eventuell wird sie aber höchstwahrscheinlich eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung von die Hausverwaltung benötigen.

    b) Mietvertrag

    Meine Angst ist, dass die Hausverwaltung / Eigentümer mich rausschmeissen will, wenn die über unsere Trennung hören. Oder die bereits hohe Miete mir unmöglich erhöhen. Ich habe keine Finanzielle mitteln, umzuziehen oder so. Eine Abstimmung von Jobcenter könnte hilfreich sein, aber wie bekomme ich den?

    c) Jobcenter

    Früher während unsere Beziehung habe ich schon mal Harz 4 beantragt. Die Freundin hat aber zu viel verdient, um was da zu bekommen. Jetzt denke ich, dass ich kein Cent von Jobcenter kriegen kann, bevor ich einen neuen Mietvertrag in der Hand habe. Oder wäre irgendeine andere Bescheinigung möglich?

    Auch wenn es gerade schwer ist, können wir mit meine Freundin die Sachen noch zusammen verhandeln. Wie sollten wir umgehen, so dass sie wegziehen kann, und ich Harz 4 bekommen und bleiben kann? Danke schon mal vorab für alle Tipps!

  • Mietrechtlich gesehen:

    Wenn ihr beide im Mietvertrag steht, kannst Deine Freundin von Dir die Zustimmung zur Kündigung verlangen und diese bei Bedarf einklagen. Der Vermieter wiederum muss Dich nicht als alleinigen Hauptmieter akzeptieren.


    Nach Deinen Angaben bist Du weder kreditwürdig noch hast Du geregelte Einkünfte um die Wohnung selbst zuverlässig zu bezahlen. Geld für einen Umzug hast Du auch nicht, ebenso dann voraussichtlich keine Möglichkeit, eine andere Wohngelegenheit zu bekommen?

    Wenn Du sonst keine Lösung findest, wird Dir also so oder so zum Jobcenter müssen hinsichtlich all dieser finanziellen Anliegen. Dort verweist man Dich dann üblicherweise auch weiter an andere Stellen z.B. im Bezug auf Schuldnerberatung sowie eine Wohnung oder sonstige Unterkunft.

    Bedeutet aber auch vsl., dass Du angehalten werden wirst, Dir einen regulären Job zu suchen.

    Dazu kann ich Dir aber in der vorliegenden Situation auch nur raten.

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