18 Jahre Schwanger und ohne Ausbildung

  • Hallo, ihr lieben. Aufgrund von Überforderung und Hilflosigkeit hoffe ich hier einen guten Rat zu finden.

    Ich bin 18 Jahre alt und nun im 7 Monat schwanger. Als ich das erfuhr bekam ich Panik, kündigte meine Ausbildung und zog zu meinen Großeltern. Nun trennen mich und meinen Partner, der gleichzeitig der Vater des Kindes ist, 250 Kilometer. Gerne würde ich zurück zu ihm ziehen, allerdings alleine in eine Wohnung ohne ihn. Aber dass wir halt wieder in der selben Stadt wohnen. Da er studiert, ist er an seinen Wohnort gebunden. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich ein Recht darauf habe, in die Stadt zu ziehen. Und was ich vorbereiten kann, damit ich gut vorbereitet zum Job center geheen kann.

    Ich hoffe hier wirklich auf Hilfe und nicht auf böse Kommentare. Heute würde ich andere Entscheidungen treffen, aber in der ersten Panik habe ich diese Entscheidung getroffen.

    Ich danke im voraus!

  • es gibt bestimmt keine bösen Kommentare. Der Vater des Kindes ist normalerweise ab sechs Wochen vor der Geburt der Mutter des Kindes zu Betreuungsunterhalt verpflichtet. Nach der Geburt ebenfalls und nach der Geburt Unterhalt fürs Kind. Wie sehen es Deine Eltern und seine Eltern? Und wie lange geht Deine Ausbildung noch, vielleicht kannst Du sie wieder aufnehmen, wenn die Elternzeit vorbei ist. Wichtig ist es im Moment, an die Gesundheit von Mutter und Kind zu denken.

  • Hallo,

    Du bildest erst mit der Geburt des Kindes eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Vorher gehörst Du zur BG der Eltern.

    Bevor ALG II zu beantragen ist, wäre die Frage nach einem Anspruch auf ALG I sowie die Frage des Unterhaltes zu klären.

    Im übrigen mußt Du auch mit einer 3monatigen Sanktion bei ALG I und II rechnen, da Du selbst gekündigt hast. Das würde nur bei schwerwiegenden Gründen gehen, wobei Schwangerschaft und "Panik" nicht dazu gehören dürften.

    Gruß!

  • Ja, also meine Kündigung ist schon mehr als drei Monate her.

    Meine Mutter ist noch Unterhaltspflichtig für zwei kleine Kinder, da bekomme ich keinen und von meinem Vater habe ich noch nie welchen bekomme, da ich diesen auch nicht kenne. Sicher ist eine Schwangerschaft und Panik! Kein Grund. Aber habe ich keine Handhabe zurück zu meinem Partner zu ziehen? Hat das Kind keinen Anspruch in der Nähe von seinem Vater zu wohnen? Er kann den Wohnort nicht wechseln, er ist im Studium. Also habe ich bis zur Geburt keine Handhabe...?

  • Mir erschliesst es sich nicht, warum du in die Stadt des Partners ziehen möchtest, aber in eine getrennte Wohnung.

  • Hallo,

    Aber habe ich keine Handhabe zurück zu meinem Partner zu ziehen?

    Du ziehst nicht zu Deinem Partner.

    Ja, also meine Kündigung ist schon mehr als drei Monate her.

    Ändert nichts daran, daß Du mit einer 3monatigen Sanktion rechnen mußt. Zumal Du Dich dann auch nicht gleich bei der Arbeitsagentur gewendet haben dürftest.

    Hat das Kind keinen Anspruch in der Nähe von seinem Vater zu wohnen?

    Hat es. Aber nicht, indem Du selbst Deine Hilfsbedürftigkeit durch die Kündigung herbei geführt hast. Wie bereits mehrfach geschrieben kann genau dieser Punkt zu Problemen führen.

    Gruß!

  • wie ich schon schrieb, der Vater des Kindes ist unterhaltspflichtig, ab sechs Wochen vor der Geburt. Er studiert, deshalb habe ich gefragt, was seine Eltern sagen. Ich verstehe auch nicht, warum Du nicht zu ihm in eine Wohnung ziehen möchtest, wenn
    Du schon in die gleiche Stadt ziehen willst.

  • Hallo!

    Scheint, außer der rechtlichen Seite, etwas Lebenshilfe OT notwendig zu sein.

    Ich halte Entscheidung von Vicky123 für vernünftig nicht mit ihrem

    Freund zusammenziehen. Wenn gleich es sich hier liest, als müsste sie

    das, muss sie nicht.

    Ein räumlicher Abstand bietet eine Chance, dass Beide auf Dauer zusammenfinden,

    vielleicht. Ist das Verhältnis aber durch finanzielles Chaos belastet, kann es genau

    das Gegenteil bewirken und ist auch nicht zuträglich für das Kindeswohl.

    Eine Lösung wäre auch eine Mutter-Kind-Einrichtung am Wohnort ihres Freundes.

    Hier noch andere Hilfsmöglichkeiten, als erste Kontaktaufnahme gedacht:

    Online-Beratung Schwangerschaftsberatung - Schwanger ist man nie allein

    Damit Vicky123 trotz Kind noch eine Chance bekommt eine Berufsausbildung

    abzuschließen. Was ich Vicky123 raten würde zunächst umgehend eine

    Beratung für Schwangere aufzusuchen. Damit sie Unterstützung bekommt.

    Ein Forum kann nur ansatzweise die rechtliche Seite des Ganzen abdecken und das

    wurde auch bereits getan. Deshalb ist mein Beitrag als Ergänzung zum Geschriebenen

    zu verstehen.

    Gruß

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