ALG II Bezug und Krankengeld

  • Hallo,

    ich habe folgendes Problem, vielleicht kann mir jemand hier weiterhelfen.

    Ich beziehe seit 01. November letzten Jahres SGBII.

    Jedoch bin ich zusätzlich seit dem 30. Okt krankgeschrieben. Diese Krankschreibung hat sich die letzte Zeit immer wieder verlängert.

    Meine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schicke ich immer einmal an das Amt, sowie an meine Krankenkasse.

    Meine Krankenkasse hatte ich im November informiert das ich arbeitslos bin und SGB2 beziehe. Was bei ihnen auch hinterlegt ist.

    Vor 1 Woche schau ich nun auf mein Konto und habe eine Überweisung von meiner Krankenkasse bekommen und darauf den Tag einen Brief das ich krangeln Geld bekomme.

    Tags darauf habe ich dort angerufen und gefragt warum ich dies bekomme obwohl ich SGB2 beziehe, Antwort darauf war nur, dass sie damit nichts zu tun habe und mir Krankengeld zusteht.

    Was mach ich nun, einerseits ist das ja toll doch etwas mehr Geld zu bekommen, aber ich habe auch gelesen, dass es normal einem nicht zusteht?

    Vlt kann mir jemand eine genauere Antwort geben.

  • Hallo und Herzlich Willkommen im Forum :-willkommen


    einerseits ist das ja toll doch etwas mehr Geld zu bekommen,

    Krankengeld würde bei der Berechnung des ALG II angerechnet werden, sodass du nicht mehr Geld zur Verfügung hast.


    Beziehst du noch andere Sozialleistungen wie z.B. ALG I ?

  • Danke für die Schnelle Antwort

    Nein bekomme nur SGBII.

    Würde bedeuten ich müsste es dem Amt melden, dass ich Geld von der Krankenkasse bekommen habe?

    Ich verstehe nur nicht wieso mir die Krankenkasse überhaubt geld überweist, die wissen ja das ich SGBII erhalte.

  • Ja sobald du Leistungen erhälst, die deinen ALG II Anspruch verringern, musst du dies unverzüglich dem Amt mitteilen.

    Wieviel Krankengeld erhälst du denn pro Tag? Vielleicht kann man daraus schliessen, auf welcher Berechnungsgrundlage das Krankengeld berechnet wurde.

  • das weiß ich nicht, war bis zu 31.okt. im angestellten Verhältnis.

    Also wenn ich das jetzt richtig verstehe, bin ich auf jeden Fall verpflichtet dies dem Amt zu melden!?

    Was zur Folge hat das sie es mir wahrscheinlich komplett wieder abziehen?

  • Seit wann erhälst du Krankengeld?

    Ja du bist verpflicht dies unverzüglich dem Amt zu melden. Wenn du dies nicht tust, wäre das Sozialbetrug.

    Es wird angerechnet, aber du dürftest die Versicherungspauschale in Höhe von 30,00 € erhalten.

  • Seit wann erhälst du Krankengeld?

    Ja du bist verpflicht dies unverzüglich dem Amt zu melden. Wenn du dies nicht tust, wäre das Sozialbetrug.

    Es wird angerechnet, aber du dürftest die Versicherungspauschale in Höhe von 30,00 € erhalten.

    Also wie schon gesagt SGBII erhalte ich seit 01 Nov.

    Krankengeld habe ich vor paar tagen erst erhalten aber rückwirkend seit dem 30. Okt (seit dem ich kranggeschrieben bin)

  • Bescheid vom Krankengeld und Kontoauszug auf dem der Eingang des Krankengeldes ersichtlich sind musst du am besten noch diese Woche im Jobcenter einreichen.

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