Bedarfsgemeinschaft - Minijob und ALG II Anspruch ausrechnen

  • Hallo,

    ich habe eine kurze Frage zum Hartz-iV-Rechner. Ich lebe in einer BG, meine Partnerin ist berufstätig ohne Aufstockung o.ä. Ich habe evtl. einen 450,-€ - Job in Aussicht. Wenn ich mein ALG-II ausrechnen möchte, muss ich nur die 450,-€ bei mir als Netto im Rechner eintragen, zusätzlich zum Verdienst der Partnerin?

    Gruß

    Andreas

  • Hallo,

    wenn du einen 450,00 € Job annimmst, erhälst du den Grundfreibetrag von 100,00 € + einen Freibetrag von 20 % auf das Bruttoeinkommen von 100,01 € bis 450,00 € ( 70 €) . Somit hättest du einen Freibetrag von 170,00 € , der vom Nettolohn abgezogen wird. Würdest du 450,00 € netto verdienen, wären 280,00 € anrechenbar.

    Diese Berechnung dürfte momentan im ALG II Rechner nicht umsetzbar sein.

  • Danke erstmal für die Erläuterung. Mir wäre wichtig zu erfahren, ob ich dann überhaupt noch Leistungen erhalte, um über das Jobcenter krankenversichert zu sein.

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