Darf JC Angaben aus vorherigen ALG2-Antrag bei neuem ALG2-Antrag nutzen

  • Hallo,

    ich bin neu und hier und ehrlich gesagt ganz glücklich, dass es solch ein Forum gibt. Der Antrag stresst ganz schön. Hier meine Problem:

    Ich hatte zu Beginn letzten Jahres ein ALG2-Antrag eingereicht, der abgelehnt wurde weil ich zu viel Geld auf dem Konto noch hatte. Nun hat sich an meiner Einkommenssituation nichts geändert und schon hatte ich zu wenig Geld und habe dann einige Monate später einen neuen Antrag gestellt.

    Ich wurde aufgefordert sämtliche Unterlagen noch einmal neu einzureichen, weil es ja ein komplett neuer Antrag ist. Das JC liest meinen alten Antrag noch mit und vergleicht ihn mit den Angaben von meinem Neuantrag. So werde ich aufgefordert Kontoauszüge von einem Konto anzugeben, dass es damals noch gab, jetzt aber aufgelöst ist. Oder Angaben zu meiner damals geplanten Elternzeit werden mit meinen jetztigen verglichen.

    Mir kommt es eher vor, dass es eine Schikane ist. Ich soll alles neu einreichen, aber die haben noch alles gespeichert und versuchen es gegen mich einzusetzen. Ist das so rechtens?

    Vielen Dank!

  • Hallo!

    :-willkommen im Forum!

    Ich wurde aufgefordert sämtliche Unterlagen noch einmal neu einzureichen, weil es ja ein komplett neuer Antrag ist.

    Alle geforderten Unterlagen sind für den ALG II Antrag komplett einzureichen,

    damit der Anspruch erneut geprüft werden kann.

    So werde ich aufgefordert Kontoauszüge von einem Konto anzugeben, dass es damals noch gab, jetzt aber aufgelöst ist.

    Bestätigung über die Kontoauflösung und Kontoauszüge sind einreichen.

    Gruß

  • Bei der kürze ist es normal, dass die Dokumente noch nicht vernichtet wurden und herangezogen werden.

  • Kontoauflösung hatte ich eingereicht, scheint auch so alles okay zu sein. Und die haben wirklich alles da. Als ich einen Termin bei der Leistungsabteilung hatte, war da jedes Schreiben digitalisiert in der Datenbank zu sehen.

    Sie können es und sie tun es offensichtlich - aber wisst ihr, ob sie es auch rechtlich dürfen? Ich würde gerne da eine Grenze ziehen, weil der Antrag jetzt schon seit 7 Monaten (!) bei denen in Bearbeitung ist und ich jetzt eine Untätigkeitsklage eingereicht habe. Seit dem arbeiten sie, wollen aber deutlich mehr Nachweise und Erklärungen als damals bei meinem Erstantrag. Fühlt sich deswegen eher nach Schikane, als nach schneller Abarbeitung an.

  • Für Anträge , eingereichte Dokumente gibt es Aufbewahrungsfristen. Selbst wenn die Dokumente vernichtet werden würden, reicht ein Aktenvermerk, dass dein Antrag am xx.xx.xxxx aufgrund zu hohen Vermögens abgelehnt wurde.

    Das erklärt aber nicht, warum dein Antrag seit sieben Monaten nicht beantwortet wurde. Vielleicht werden weitere Konten oder Einkünfte vermutet ?!

  • Nein, da ist alles offen. Sie sind halt sehr pingelig wegen EKS, Elternzeiten usw.. Also von eurer Seite her ist es ein normales Vorgehen, dass sie Angaben mit früheren Anträgen vergleichen?! Ich vermutete, die sind jetzt angepisst wegen der Klage und machen jetzt besonders genaue Suche und versuchen eher was Anfechtbares bei mir zu finden, als schnell den Antrag zu bearbeiten. Ich dachte das wäre datenschutzrechtlich nicht möglich die Daten mit früheren Anträgen abzugleichen, weil es ja eben ein Neuantrag ist. Schade.

  • Ein gewisser Teil der Unterlagen, die bei einem neuen Antrag beim Jobcenter eingereicht werden, muss oder darf nicht auf Dauer gespeichert werden. Der Hauptgrund hierfür ist Datenschutz.

    Ein Klassiker sind Kontoauszüge.

    Nun ist Datenschutz im Idealfall eine tolle Sache und dient rechtlich gesehen dem Schutz des Bürgers.

    Bei solchen Antragssituationen kann es aber bedeuten, dass man dann bei einem neuen Antrag nach einer Ablehnung die gleichen Belege (siehe oben - Kontoauszüge) noch einmal einreichen muss...und falls man mit einiger Verzögerung Widerspruch oder Klage mit Bezug auf den Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid einlegen möchte gleich noch einmal vorlegen darf.

    Das Ganze könnte also einen gewissen Sinn ergeben.

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