Fahrkostenerstattung ALG1 Termin und Frage zu Stellenanzeige

  • Hallo, ich bin vorher immer mit dem Bus/Bahn zu den Terminen vom Arbeitsammt gefahren, jedoch fahre ich nun mit dem Auto.

    Laut Google Maps liegt die kürzeste Strecke bei 11,3km und die längste bei 18km, jenachdem ob man über die Autobahn fährt oder nicht.

    Würde gerne wissen wie viel Fahrkostenerstattung man bekommt und ob nur die kürzeste Strecke zählt oder die Strecke die ich tätsächlich nutze auch wenn diese eventuell länger ausfällt?

    Vielen Dank

  • Okay reicht es dann wenn ich den Termin habe meiner Sachbearbeiterin Bescheid zu geben dass ich die Fahrkosten Rückerstattung beantragen möchte oder kann ich das auch online machen?

  • Hallo, ich würde mich gerne als Kommissionierer bzw allgemein im Lager mich bewerben und sehe oft in den Stellenanzeigen folgenden Satz: "Staplerschein ist nicht zwingend erforderlich"

    Wieso wird dieser Satz erwähnt wenn man keinen Schein braucht, macht doch gar keinen Sinn?

  • Hallo,

    zwar hat Deine Frage absolut nichts mit dem Thema dieses Forums zu tun - aber davon mal abgesehen bedeutet dieser Satz nichts anderes, als daß ein Staplerschein von Vorteil für eine Bewerbung wäre.

    Gruß!

  • Hallo!

    Das bedeutet aber nicht dass die Firma einen den Staplerschein finanziert?

    Nein! Es sei denn, es steht explizit mit in der Stellenanzeige.

    Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten für einen Staplerschein

    von der Agentur für Arbeit oder einem anderen Bildungsträger ganz oder

    teilweise übernommen werden. Ebenso kann der Arbeitgeber die Kosten erstatten

    oder komplett übernehmen, sofern der Staplerschein Voraussetzung für die

    Aufnahme einer bestimmten Tätigkeit ist.

    Weiteres bespreche bitte bei ALG I mit deinem Sachbearbeiter

    bei der Agentur für Arbeit.

    Gruß

  • Achso okay alles klar. Mir geht es darum dass ich nämlich gerne eine Tätigkeit hätte die keinen Staplerschein erfordert und auch kein Staplerschein finanziert weil ich dann mit dem Stapler fahren müsste. Hatte zwar früher mal einen Staplerschein vor Jahren absolviert dieser ist aber schon lange nicht mehr gültig und ich kann auch gar nicht gut mit einem Stapler gefahren mir ist da direkt alles runter gefallen deshalb hatte ich diese Fragen nämlich gestellt.

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