Eine Frage bezüglich des Zuflussprinzipes

  • Ersteinmal ein Hallo an alle hier.

    Wir haben da mal eine Frage bezüglich des Arbeitsentgelt.

    Ich habe im Januar eine Teilzeitstelle angenommen und bekomme Netto 900 €.

    Nun habe ich mit denen vereinbart das die Wertstellung des Gehaltes von Januar frühestens am 1.2. Auf meinem Konto sichtbar wird.

    Damit wäre eine Überzahlung im Januar entgegen gewirkt.

    Ab Februar haben wir eine neue Berechnung erhalten weil wir aufstockend noch Alg2 erhalten.

    Was passiert nun wenn der Lohn von Februar regulär zum Ende vom Februar überwiesen wird?

    Haben wir damit eine Überzahlung im Februar?

    Über Infos und Ratschläge wären wir sehr dankbar 😉

  • Was passiert nun wenn der Lohn von Februar regulär zum Ende vom Februar überwiesen wird?

    Haben wir damit eine Überzahlung im Februar?

    Der Lohn würde im Februar angerechnet werden und es könnte zu einer Überzahlung kommen.

    Nun habe ich mit denen vereinbart das die Wertstellung des Gehaltes von Januar frühestens am 1.2. Auf meinem Konto sichtbar wird. Damit wäre eine Überzahlung im Januar entgegen gewirkt.

    Sollte das herauskommen, könnte eine Anzeige folgen.

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