Freiberuflicher Aufstocker und zu viel Geld von Auftraggeber

  • Hallo, ich habe gerade gesehen, dass ich am 31.12.18 800 Euro von einem meiner Auftraggeber bekommen habe. Es hätten aber nur 200 sein sollen. Ich gehe stark davon aus, dass ich die 600 zurück zahlen muss, was ja an und für sich auch kein Problem sein sollte. Ich war aber bis genau zu diesem Zeitpunkt noch Aufstocker. Wie erkläre ich jetzt dem Amt, dass diese 800 Euro eben kein Einkommen waren ( bzw. 600 davon) , denn sonst will die Arge ja 80% davon haben . Im Endeffekt hätte ich dann für negatives Einkommen gearbeitet, denn wenn ich 600 Euro an meinen Auftraggeber zurückzahlen muss und die Arge von mir 640 Euro haben will,

    so sind das 440 Euro mehr als ich de facto erhalten habe.

    Ich würde mich über Ratschläge freuen.

  • Anständiges Geschäftsgebaren setzt wohl die Rückzahlung der irrtümlich überzahlten 600 EUR voraus.

    Hat Dein Geschäftspartner irrtümlich zuviel überwiesen - überweise die 600 zurück und weise ihn schriftlich auf seinen Irrtum hin.

    Hast Du irrtümlich eine Rechnungsstellung über 600 EUR zuviel gemacht, erstelle eine Gutschrift und überweise ebenfalls zurück.

    So hast Du Finanz und Handelsbelege.

    Wie Du das (Ende des Geschäftsjahres 31.12.2018 ?) in Deiner Finanzbuchhaltung klarstellst, wusste ich vor 20 Jahren einmal.

    MfG H4O

  • Vielen Dank für deine Antwort. Die Rückzahlung ist nicht das Problem. Ich arbeite seit jahren mit dem entsprechenden Institut und werde denen einfach bei nächster Gelegenheit sagen, dass sie einen Fehler gemacht haben. Das Problem ist, wie ich der Arge klar mache, dass diese 600 Euro halt kein Einkommen sind, da die Rückzahlung ja erst auf dem Januar Kontoauszug erscheinen wird, während meine Sachbearbeiterin ja nur bis 12/18 prüft.

  • Hallo!

    Ich arbeite seit jahren mit dem entsprechenden Institut und werde denen einfach bei nächster Gelegenheit sagen, dass sie einen Fehler gemacht haben.

    Nein, nicht bei Gelegenheit, sondern umgehend. Danach sofort mit

    dem schriftlichen Hinweis an das Institut Kontakt zum JC aufnehmen,

    um auf den Fehler hinzuweisen. Das irrtümlich überwiesene Geld

    auch sofort erstatten und den Kontoauszug mit zum JC.

    Wenn du wartest, musst du dich nicht über Probleme wundern. Der

    SB sieht nur das, was passiert und kann nicht wissen, dass es sich

    um einen Irrtum handelt.

    Gruß

  • Hallo Grace, vielleicht ist das falsch rübergekommen mit der nächsten Gelegenheit. Ichmeinte damit nicht irgendwan in ferner Zukunft sondern ich bin regelmäßig Montags und Mittwochs dort. Meine Frage war eher, obb der Sachbearbeiter das akzepfiert, oder ob ich da eine Bescheinigung benötige, dass da zu viel überwiesen wurde. Bzw im schlimmsten Fal, dass einfach alles was auf mein Konto kommt in jedem Fall als gewinn angesehen wird?

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