Lebens-und Ausbildungsversicherung bei ALG II Leistungen

  • Ich habe 2 minderjährige Kinder. Von der Mutter lebe ich seit Jahren getrennt im paritätischen Wechselmodell. Die Kinder leben zeitlich zu gleichen Teilen bei uns beiden Eltern. Ich bin in Rente und habe vermietetes Wohneigentum, was mir einen soliden Lebensstandard ermöglicht.

    Meine Mutter hat meinen beiden 5 und 4 jährigen Kindern in ihrem Testament je 10.000 EUR zugesprochen.

    Da sie aber die Hälfte ihrer Lebenszeit der Bedarfsgemeinschaft der KM angehören, würden diese Erbschaft, bis auf die 3.100 Schonvermögen im Erbfall an das Sozialamt gehen.

    Gibt es ein Versicherungs- oder Bankprodukt, das ich heute für sie abschließen kann, das ihnen aber erst nach Erreichen der Volljährigkeit ausgezahlt wird?

    Am besten auch nicht gleich mit 18, sondern vielmehr erst mit Mitte 20, so dass die Wahrscheinlichkeit, dass sie sich dann auch den Begehrlichkeiten ihrer Mutter gegenüber durchsetzen können, gestiegen ist?

    Wir wollen jetzt Weihnachten meine Mutter besuchen und die Kindsmutter hat mir zugesagt, dass sie mir die Vollmacht unterschreiben wird, dass ich ein entsprechendes Konto/Produkt für sie eröffnen/abschließen kann.

  • Hallo und Herzlich Willkommen im Forum :-willkommen

    Sollte ein Konto eröffnet werden oder sollte man eine Erbschaft erhalten, muss es dem Jobcenter unverzüglich mitgeteilt werden.

    Ich rate dringend davon ab, ein Konto zu eröffnen, damit das Schonvermögen nicht aufgebraucht werden muss. Zum einen lässt sich der Tag der Eröffnung recht einfach feststellen und zum anderen könnte das Jobcenter dies als Sozialbetrug auslegen. Das Jobcenter könnte auch darauf "drängen" den Vertrag zu widerrufen bzw. das Konto aufzulösen. Auf den Kosten würdet ihr sitzen bleiben.

    Zudem werden hier keine Versicherungs- oder Bankprodukte empfohlen, da dieses Forum auf ALG II spezialisiert ist.

  • Sollte ein Konto eröffnet werden ... muss es dem Jobcenter unverzüglich mitgeteilt werden.

    Wie soll ich das verstehen?

    Ich selbst habe mit dem Jobcenter nichts zu tun. Die Kindsmutter ist dort gemeldet, nicht ich. Wie käme ich dazu, das JC zu informieren?

  • Wie soll ich das verstehen?

    Ich selbst habe mit dem Jobcenter nichts zu tun. Die Kindsmutter ist dort gemeldet, nicht ich. Wie käme ich dazu, das JC zu informieren?

    Okay,

    dann muss die Kindsmutter es dem Jobcenter unverzüglich melden.

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