Überzahlungen des Jobcenters kombinieren - Ratenzahlung

  • Hallo Zusammen,

    ich habe aus der Vergangenheit mehrere Nachforderungen des Jobcenters aufgrund diverser Falschberechnungen.

    Eine Frage die sich mir stellt ist, ob es möglich ist die noch offenen Forderugen des Jobcenters mit einer aktuellen

    Zahlung zu kombinieren und ob es diesbezüglich Gesetzte gibt auf die ich mich berufen kann?

    Freundliche Grüße

    Stefan

  • Hallo und Herzlich Willkommen im Forum :-willkommen

    D.h. du möchstest den offenen Rückforderungsbetrag in einer Summe zurückzahlen?

  • Hallo Bass386 und Grace,

    ich möchte den Betrag mehrerer Rückforderungen in einer bereits bestehenden Rückzahlung instalieren, praktisch hinzufügen.

    Ich kann es mir finaziell nicht leisten für jede Rückforderung eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

    Freundliche Grüße

  • Wie hoch ist die bestehende Rückforderung in etwa und wieviel werden in etwa hinzukommen?

    Wieviel zahlst du monatlich zurück?

  • Die derzeitige Rückforderung beläuft sich auf gerundet 160€. Es geht um eine noch offene Rechnung von 360€ und eine kommende Rechnung

    in Höhe von gut 500€. Zurückzahlen ist für mich absolute Pflicht! Nur wie kann ich die Ratenzahlungen in einen Topf werfen und diese mit einem

    Betrag X bezahlen ohne 3-4 Verwendungszwecke und dies kombiniert?

    Grüße

  • Für Rückforderungen ist der InkassoService der Bundesagentur für Arbeit zuständig. Diesen solltest du kontaktieren, sobald du die Rückforderung erhalten hast. Ob der InkassoService Verwendungszwecke kombinieren kann bezweifel ich. Eventuell kannst du zuerst Rückzahlung A leisten und dann mit Rückzahlung B weitermachen. Dies solltest du mit dem InkassoService besprechen.

  • Hallo Schorsch,

    Nein, die Leistungen werden nicht aufgerechnet. Es wurden mir Briefe übersandt, indem lediglich

    die Überzahlung beziffert wurde und bis zu welchem Datum diese zurückzuzahlen ist.

    Freundliche Grüße

  • Hallo!

    Es wurden mir Briefe übersandt, indem lediglich

    die Überzahlung beziffert wurde und bis zu welchem Datum diese zurückzuzahlen ist.

    Schaue bitte auf den Absender! Ist es der Inkasso-Service der

    Bundesagentur für Arbeit? Dann bitte so vorgehen, wie @bass386

    schrieb:

    Für Rückforderungen ist der InkassoService der Bundesagentur für Arbeit zuständig.

    Diesen solltest du kontaktieren, sobald du die Rückforderung erhalten hast. Ob der InkassoService Verwendungszwecke kombinieren kann bezweifel ich. Eventuell kannst

    du zuerst Rückzahlung A leisten und dann mit Rückzahlung B weitermachen. Dies

    solltest du mit dem InkassoService besprechen.

    Gruß

  • Guten Abend zusammen,

    ich habe meinem ehemaligen Arbeitgeber eine Frist gesetzt mir in 7 Tagen eine noch ausstehende Arbeitsbescheinigung zu erstellen.

    Da die Frist abgelaufen ist möchte ich einen Antrag auf Vorschussleistungen nach § 42 SGB I i.V.m § 42 SGB II stellen.

    Meine Frage ist jetzt, ob es überhaupt möglich ist diese Leistung i.V.m § 42 SGB II zu beantragen oder der Paragraph nur bei

    SGB II Leistungen greift? Den laut § 42 SGB I müsste ich ja mit mindestens einem Kalendermonat Bearbeitungszeit rechnen.

    Vielen Dank im Voraus!

    Freundliche Grüße

    Stefan1992

  • Welche Leistungen erhälst du denn aktuell? Oben steht, dass du dich im ALG II Bezug befindest. Erhälst du ALG I und aufstockend ALG II?

    Im übrigen ist es einfacher, wenn das Jobcenter deinen ehemaligen Arbeitgeber anschreibt. Dort reagieren die Firmen oftmals schneller, da ansonsten Strafen drohen können.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!