Trennung - Umgangsrecht - ALG II und Fragen zu Kosten der Unterkunft

  • Hallo, ich bin neu hier im Forum.

    Es geht darum, dass ich mich ab 13.12. von meiner Frau getrennt hae und heute beim Jobcenter war.

    Dort habe ich meinen Antrag mitbekommen und mir wurde mitgeteilt, dass ich durch das Umgangsrecht

    50% der Differenz zwischen 1 und 2 Personenhaushalt (knapp 20€) auf die Wohnfläche für 1 Person an Miete haben darf. Somit hätte ich

    einen Mietsatz von 398€ und das bei drei Kindern.

    Ist das tatsächlich so oder kennt jemand Urteile die ich verwenden kann?

    Ich muss nämlich laut Jugendamt die Kinder trennen, was ich auch verstehen kann. Meine Tochter ist neun Jahre und die beiden Jungs sechs Jahre und 6 Monate.

    Das heißt dass ich natürlich einen Raum für mich benötige und zwei Zimmer für die Kinder. Das wäre aber in xxxxxx preislich nicht machbar.

    Laut Hilfstext der Mitarbeiterin des Jobcenters ist dies Vorgabe der Kommune. Erst wenn die Kinder mehr als 14 Tage im Monat bei mir sind darf ich mehr haben.

    Das ist doch aber Quatsch. Ich muss sie doch unterbringen können, sonst kann ich mein Umgangsrecht vergessen.

    Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen weil ich nicht weiß was ich da machen kann/soll.

    Danke

    Wohnort für die Hilfe in den Zusammenhang

    nicht relevant, gelöscht.

    Grace

  • Hallo,

    es handelt sich tatsächlich um eine kommunale Vorgabe. Da die Richtlinien des betreffenden Landkreises von diesem nicht veröffentlicht wurden, kann an dieser Stelle Deine Frage nicht beantwortet werden. Beantrage also die Einsicht in die kommunalen Vorgaben.

    Gruß1

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!