Maßnahme zur Beruflichen Eingliederung schwerbehinderter Menschen und weitere Fragen

  • Hallo,

    das ist eine speziell für Schwerbehinderte zugeschnittene Eingliederung zur Teilhabe am Arbeitsleben, bei der neben Bewerbungtraining und der gemeinsamen Suche nach geeigneten Arbeitsplätzen in der Region auch Praktika oder Probebeschäftigungen ermöglicht werden. Je nach Einzelfall dauert eine solche Maßnahme zwischen 4 und 9 Monate und soll Dich für den ersten Arbeitsmarkt fit machen.

    Sofern Du ALG II beziehst, würdest Du während der Maßnahme mehr ALG II bekommen. Bei einem Alleinstehenden würde es zum normalen ALG II zusätzlich noch 149 € geben.

    Gruß!

  • Hallo ihr lieben, hab da ne Frage an Euch, wenn man Grundsicherung erhält ,ist es dann verboten sich selber weiterzubilden , da das Jobcenter nicht mal weis welchen Beruf man überhaupt noch ausüben kann.

  • Hallo!

    Wir machen hier weiter, denn offensichtlich hast du etwas weggelassen. Nur mit dieser

    Aussage alleine kann niemand deine Frage beantworten. Würdest du bitte nähere

    Informationen zu deiner augenblicklichen Situation geben? Vergangenes Jahr gab es

    wohl eine Maßnahme und wie ging es weiter?

    Gruß

  • Die Maßnahme hat es nicht gegeben, aber ein Psychologisches Gutachten :(

    Das dort nichts herauskam was ich nicht schon vorher wusste war mir klar.

    Ich kann nur Beruf bekommen die schwer körperlich sind, die ich aber aus Gesundheitlichen Gründen nicht ausüben kann.

    Umgeschult werde ich auch nicht, weil es für die Büro, Berufe mir an Qualifikationen fehlt.

    Wie es weiter geht , ich weiß es nicht, ich habe immer noch mein Hobby/Nebengewerbe was ich laut Eingleiderungsvereinbarung weiter aufbauen soll.

    Nun gibt es bei jeden Beruf die Phasen des lernen und im jeden Gewerbe vor allen am Anfang viele Ausgaben.

    Ich bekomme keine Unterstützung vom Amt, deswegen versuche ich eben alles selber zu steuern.

    Das ist wenn auch eine kleine Chance, aber besser als nix zutun, da verändere ich auch nichts im Leben.

    Nun sagt die Leistung das Geld ist nur zur Sicherung des Lebensunterhalt da.

    Ich habe schon ein Paar Kunden und es kommt auch etwas rein, leider noch nicht soviel das es die Ausgaben deckt.

    Nun sieht die Leistung nur noch Einkommen sonnst nix , da fragen die mich doch welche Betriebsausgaben es gäbe und warum , ob wohl ich das alle 6 Monate zu den EKS noch auf einen Zusatzblatt erläutere und das auf den Kontoauszügen ersichtlich ist.

    Nun haben sie mir mal 216 € von der Leistung abgezogen. den es gib ja nur Einkommen keine Ausgaben.

    Irgendwie habe ich das Gefühl die wollen mich fertig machen , damit das Aufgebe, aber wenn ich das tu, habe ich ja gar keine Chancen mehr. Ich verstehe alles nicht einerseits ist man Verpflichtet alles zu tun und auch von der Eingleiderungsvereinbarung , anderseits blockieren sie alles und machen dich fertig. Selbst die Nebenkosten muss ich zurückzahlen ob wohl ich die jeden Monat per Banküberweisung an den Mieter zahle, was man ebenfalls am Kontoauszug lesen kann.

  • Hallo!

    Vorab ein Hinweis, was ist mit § 16c SGB II - Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen

    Wurde das nicht von dir beantragt, auch nichts in der EGV?

    ich habe immer noch mein Hobby/Nebengewerbe was ich laut Eingleiderungsvereinbarung weiter aufbauen soll.

    Das ist doch ok, dann mache das!

    im jeden Gewerbe vor allen am Anfang viele Ausgaben.

    Da Buchführung erforderlich ist, unverständlich. Denn Ausgaben werden genauso aufgeführt, wie Einnahmen.

    Leider noch nicht soviel das es die Ausgaben deckt.

    Nun sieht die Leistung nur noch Einkommen sonnst nix , da fragen die mich doch welche Betriebsausgaben es gäbe und warum , ob wohl ich das alle 6 Monate zu den EKS noch auf einen Zusatzblatt erläutere und das auf den Kontoauszügen ersichtlich ist.

    Siehe oben, Buchführung über Einnahmen und Ausgaben. Das wird dann auch in der

    Anlage EKS aufgeführt alle 6 Monate. Aus Einnahmen und Ausgaben wird der Gewinn

    bei der selbständigen Tätigkeit ermittelt und dieser Gewinn bereinigt um die

    entsprechenden Freibeträge als Einkommen von dem ALG II-Anspruch abgezogen.

    Also auch hier erklärungsbedürftig!

    Selbst die Nebenkosten muss ich zurückzahlen ob wohl ich die jeden Monat per Banküberweisung an den Mieter zahle, was man ebenfalls am Kontoauszug lesen kann.

    An den Mieter? Du meinst vielleicht an deinen Vermieter und die Miete mit Nebenkosten? Bitte Erklärung,

    denn ist unverständlich.

    Gruß

  • Ich zahle nur Nebenkosten.

    Das mit der Buchführung mache doch und leider sind die Ausgaben noch so, des noch keinen Gewinn gab.

    Wenn ich das erreicht hätte, dann wäre alles kein Problem das sie mir etwas abziehen, auf das arbeite ich ja hin, dann wäre doch schon die erste Etappe geschafft. Was ich nicht begreife ist ich bin jetzt doch schon ein länger bei denen und immer gebe ich alles schön brav ab , ich weiß deswegen nicht was das Theater soll.

    Das mit den § 16 c ist mir bekannt, aber das kannst du vergessen , ich bekommen rein garnichts, nicht mal einen Englischkurs von 90€ bei der Volkshochschule gezahlt.

  • Hallo!

    ich bekommen rein garnichts, nicht mal einen Englischkurs von 90€ bei der Volkshochschule gezahlt.

    Nun ja, der wird auch für deine Selbstständigkeit nicht zielführend sein.

    Anlage EKS zum Einkommen Selbständiger

    Hinweise für Selbständige zur Anlage EKS

    Schaue dir die Ausfüllhinweise für die Anlage EKS bitte an. Eventuell findest du da

    deine Fehler. Wäre meine Vermutung:

    Das mit der Buchführung mache doch und leider sind die Ausgaben noch so

    Irgendwas machst du falsch, suche den Fehler bitte! Entweder beim Ausfüllen der Anlage EKS,

    oder bei der sonstigen Buchführung.

    Leitfaden Selbständigkeit und Arbeitslosengeld II

    Den Leitfaden bitte gründlich lesen im eigenen Interesse!

    Gruß

  • liebe Grace, ich habe auch früher nie einen Pc gehabt und kann das heute auch und warum sollte ich das mit den Englisch hinbekommen, gut ist etwas schwer wenn man zuvor nie in der Schule Englisch hatte, aber man kann doch vieles lernen wenn man es will und es ist ja besser das Däumchen zu drehen.

    Ich wahr in der Förderschule und da habe vieles eben nicht gelernt was es heute gibt.

    Ich mache das ganze schon eine Zeit lang, als ich angefangen habe war ich noch im Berufsleben in der Gastronomie Vollzeit. 6 Tage Woche und vielen Überstunden. da kommt man leider auch net so zum lernen.

    Gelernt habe einen ganz anderen Beruf und den habe ich auch hinbekommen mit Abschluss und auch den Hauptschulabschluss habe ich auch , eben als Schulfremder. Und jetzt pflege ich nebenbei Vollzeit meine Mutter , deswegen gehts auch net so schnell voran. Aber dennoch tu ich was damit ich weiter komme. Ist das jetzt schlimm muss ich mich deswegen schämen deswegen. Wenn ich nicht krank geworden wäre würde heute noch in der Küche herum fusseln. So gehts aber nicht , deswegen möchte weiter an diesen Nebengewerbe arbeiten, obs mal wirklich ein Hauptberuf wird sei mal dahingestellt. Wenn ich diese Hilfsbedürftigkeit mindern kann ist doch schon mal gut.

    und was das EkS betrift habe ich nix falsch gemacht, den die letzten 3 Jahre beim JC gabs auch nix zu meckern, deswegen wurdet mich das jetzt

  • Hallo!

    und was das EkS betrift habe ich nix falsch gemacht, den die letzten 3 Jahre beim JC gabs auch nix zu meckern, deswegen wurdet mich das jetzt

    Was ganz präzise gibt es jetzt zu meckern, um deine eigenen Worte zu nutzen. Du hast

    Ausgaben, welche? Welche Ausgaben hast Du jeden Monat? Selbst das Amt fragt

    dich nach deinen Ausgaben:

    Ich habe schon ein Paar Kunden und es kommt auch etwas rein, leider noch nicht soviel das es die Ausgaben deckt.

    Nun sieht die Leistung nur noch Einkommen sonnst nix , da fragen die mich doch welche Betriebsausgaben es gäbe und warum , ob wohl ich das alle 6 Monate zu den EKS noch auf einen Zusatzblatt erläutere und das auf den Kontoauszügen ersichtlich ist.

    Die musst du angeben, die Ausgaben in der Anlage EKS und alle Belege vorlegen, damit das

    anerkannt wird.

    Nun haben sie mir mal 216 € von der Leistung abgezogen. den es gib ja nur Einkommen keine Ausgaben.

    Widerspruch in deinen Worten und ich wiederhole meine Fragen:

    Du hast Ausgaben, welche? Welche Ausgaben hast Du jeden Monat?

    Hast du sie in der Buchführung aufgeführt und in der Anlage EKS penibel angegeben?

    Gruß

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