Grad Behinderung - Teilzeitjob - Eingliederungszuschuss für Arbeitgeber und Fragen

  • Hallo Mitglieder, beer

    Teilzeitjob und 2 Fragen: ziemlich brenzlig. Würde mich riesig freuen, wenn mir hier der ein oder Andere weiterhelfen kann.

    Zu mir:

    ich bin neu wohne in xxxxxxxxxxxxx w. 49 J. und habe einen GdB (relativ neu) von 50 (schwerhörig, Tinnitus, Bandscheibenvorfall)

    Wenn ich Glück habe, werde ich bei der Seniorenbetreuung im Jan. 2019 eingestellt. Allerdings habe ich weder Auto noch Führerschein.. (ständiges Nachhaken des Chefs - von daher steht alles offen!)

    Der neue Arbeitgeber (AG) da habe ich jetzt erstmal eine Schulung die Woche. Kleine Firma, die Förderung bei meiner Einstellung beim JC beantragt (Einstiegsgelder für AG)

    Ich will alles tun (nach so viel Schikane des JC) um vom JC weg zu kommen. Leider wäre der Verdienst um 150€ (Teilzeit: 20 Std /Wo) weniger als H4.. OK ich kann aufstocken. Möglichkeit besteht nach Etablierung mehr als 20 Std. zu arbeiten. Somit würde ich -wenn möglich- dann mich gern vom JC ganz abmelden.

    Meine Frage: bekommt der AG dann noch die Förderung oder endet die Förderung für den AG wenn ich mich beim Jc abmelde?

    Mich rief vom "Arbeitgeber Service / JC" ein SB an (neue AG rief sofort da an! :/) das eine Förderung für den AG 12 Mon. max. zusteht, wegen meiner Schwerbehinderung.

    2.) Solange ich so wenig verdiene (und mich wohl erstmal nicht abmelden kann) kann ich mit dem "GdB" (Scherbehinderung) neben der üblichen Aufstockung, "EINGLIEDERUNGSZUSCHÜSSE" erhalten? In der EGV steht dort der § 16- dort wider um stand nur das "Aufstocker" keinen Anspruch haben. Es ist ziemlich verwirrend.

    Kann mir hier jemand konkretes zu sagen?pump

    Titel zu lang und Bundesland gelöscht!

    Für Hilfestellung unerheblich.

    Grace

  • Hallo und Herzlich Willkommen :-willkommen

    Ich verstehe deine zweite Frage nur halb. Möchtest du wissen, ob der Arbeitgeber trotz der EGV Anspruch auf Eingliederungszuschüsse hat, obwohl es in der EGV ausgeschlossen ist?

    Allgemeines

    Die Eingliederungszuschüsse müssen vor Arbeitsaufnahme beantragt werden.

  • Hallo und Herzlich Willkommen :-willkommen

    Ich verstehe deine zweite Frage nur halb. Möchtest du wissen, ob der Arbeitgeber trotz der EGV Anspruch auf Eingliederungszuschüsse hat, obwohl es in der EGV ausgeschlossen ist?

    Allgemeines

    Die Eingliederungszuschüsse müssen vor Arbeitsaufnahme beantragt werden.

    wie kommst Du denn darauf, es ist nicht in der EGV ausgeschlossen. Im Gegenteil mir bestätigte der Arbeitgeber-Service das der neue AG Zuschüsse bei meiner Einstellung beantragen kann. (Im Gegenteil die Punkte sind in der EGV explizit angegeben) es geht um den AG, dieser muss es beantragen. 2.) war meine Frage ob ich mit dem GdB Eingliederungszuschüsse beantragen kann?

    Frage: Wenn ich eingestellt werde und nach einer gewissen Zeit etwas mehr verdiene (auch wenn es weniger als H4 noch sein sollte) - und ich mich vom JC abmelde - bekäme er weiter Zuschüsse? (weil ich nicht ewig beim JC sein will. Doch wenn keine Zuschüsse evtl. Kündigungsgrund!)

  • Hallo,

    war meine Frage ob ich mit dem GdB Eingliederungszuschüsse beantragen kann?

    nein, Du kannst nichts in dieser Richtung beantragen, sondern nur der Arbeitgeber.

    Wenn ich eingestellt werde und nach einer gewissen Zeit etwas mehr verdiene (auch wenn es weniger als H4 noch sein sollte) - und ich mich vom JC abmelde - bekäme er weiter Zuschüsse?

    Das läßt sich nicht pauschal beantworten. Die Zuschüsse sind eine Ermessensleistung, auf die also kein Rechtsanspruch besteht und werden individuell festgelegt. Von daher kann hier niemand wissen, wie das der Sachbearbeiter vor Ort sieht.

    Allerdings ist die Abmeldung vom Jobcenter ja durchaus Ziel einer solchen Maßnahme. Insofern dürfte eine solche kaum schädlich sein.

    Gruß!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!