ALG II und Obergrenze für den Mehrbedarf

  • hi

    es gibt hier einen bericht

    Obergrenze für den Mehrbedarf

    Möglich ist es auch, dass mehrere Mehrbedarfe von einem Leistungsbezieher gleichzeitig bezogen werden. Die Summe dieser darf aber den maßgeblichen Regelbedarf nicht überschreiten. Hat der Hartz IV Empfänger also einen regulären ALG II Leistungsbedarf von 416 Euro, so werden auch die Mehrbedarfe bei diesem Betrag gedeckelt.

    ich stehe auf dem schlauch .. was bedeutet den bei 416 euro gedeckelt ? ich bekomme als singel meinen normalen hartz 4 regelsatz von 416 euro ! kann ich jetzt keinen mehrbedarf bekommen ?

    danke

    mfg

    Zitat erstellt

    Grace

  • guten morgen !

    ja entschuldigung das war auch nur eine grundsatzfrage!

    für mich liest sich das so als könnnte ich keinen mehrbedaf bekommen wenn ich schon meine gundicherung von 416 euo bekomme !

    und das kann doch nicht sein oder ich versth grade nur bahnhof!?!?

    mfg

  • Es wird zweimal gezählt.

    416 Regelbedarf plus Mehrbedarfe, die insgesamt auch nicht höher sein dürfen.

    Vorsicht:

    1. Es hat nicht jeder 416 Euro Regelbedarf - es zählt die jeweilige Höhe

    2. Für die Höhe eines bestimmten Mehrbedarf gibt es nochmal eigene Regeln. Du kannst nicht für einen einzelnen Mehrbedarf 416 Euro bekommen, wenn der ohnehin z.B. auf 41,60 Euro gedeckt ist. Wenn Du aber z.B. 5 Mehrbedarfe gleichzeitig bekommen solltest und die wären zusammengerechnet bei 430 Euro, ist es auf 416 in Deinem Rechenbeispiel gedeckt. Es gäbe dann also 416 plus 416

    3. Das alles ist aus dem Zusammenhang gerissen. Dieser Text zur Obergrenze ist keine allgemeine und ausnahmslose Regel für jeden denkbaren Fall.

  • Hallo!

    Missverständlich ...

    Vorsicht:

    1. Es hat nicht jeder 416 Euro Regelbedarf - es zählt die jeweilige Höhe

    Es zählt die jeweilige Höhe von was? Natürlich hat nicht jeder 416 Euro.

    Damit es verständlicher wird:

    Regelbedarf für Alleinstehende/ Alleinerziehende

    (Regelbedarfsstufe 1) 416 Euro

    Volljährige Partner (auch Ehepaare) innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft

    (Regelbedarfsstufe 2) 374 Euro

    Erwachsene Behinderte in stationären Einrichtungen

    (Regelbedarfsstufe 3) 332 Euro

    RL unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern / Strafregelleistung

    für ohne Zustimmung ausgezogene U 25’er

    (Regelbedarfsstufe 3) 332 Euro

    Kinder 14 bis unter 18 Jahre

    (Regelbedarfsstufe 4) 316 Euro

    RL für Kinder von 6 bis unter 14 Jahre

    (Regelbedarfsstufe 5) 296 Euro

    Kinder 0 bis 5 Jahre

    (Regelbedarfsstufe 6) 240 Euro

    OT Hinweis, die Regelsätze erhöhen sich ab Januar 2019.

    Auch unverständlich, was gemeint ist

    wenn der ohnehin z.B. auf 41,60 Euro gedeckt ist

    und ich stelle mal eine Vermutung an. Denn was Anderes bliebe dem

    TE jetzt auch nicht als Rätselraten.

    Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung

    Hier noch mehr zu Mehrbdarf zusätzlich zum Regelsatz

    Gruß

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