Selbständig ALG II und private Krankenversicherung mit Selbstbehalt

  • Hallo ihr Lieben,

    ich hoffe, ihr könnt mir bei der Klärung folgender Frage/Fragen helfen oder unterstützen.
    Wer kennt sich gut über private Krankenversicherung mit Selbstbehalt aus?
    Zu meiner Situation: Ich bin damals in meinem günstigen Tarif mit einem Selbstbehalt von 1000,00 Euro
    geblieben, weil ich a) dachte, dass ich bald wieder durch meine Selbständigkeit Geld verdienen werde und
    b) weil meine damalige Sachbearbeiterin gesagt hat, dass sie "nur" einen Zuschuss bis 300,00 Euro für
    privat Versicherte übernehmen.

    Jetzt bin ich länger als geplant schon erwerbslos und dazu noch krank geworden.

    Ich habe vor kurzem gelesen, dass das Sozialgericht in Stuttgart entschieden hat, dass privat Versicherte gleichwertig
    behandelt werden sollen, und das Amt den vollen 1/2 Basistarif übernehmen muss, so dass PKV Bezieher dadurch nicht
    Schulden machen müssen.
    Wisst ihr, ob bereits Hartz4 Empfänger wechseln können?

    Ich habe das nämlich beantragt, und das Amt sagt, sie müssen prüfen, ob das wirtschaftlich vertretbar ist.
    Hat dazu jemand Antworten?

    Lieben Dank für Eure Hilfe.

    celestine

  • Hallo,

    Urteile von Sozialgerichten haben bundesweit keine Relevanz. Es wäre für dich somit nur interessant, wenn du in Stuttgart oder vielleicht noch in der näheren Umgebung leben würdest.

    Man sollte allein schon deshalb wechseln, weil die Bundesagentur für Arbeit keine Selbstbehalte übernehmen wird.

    Zum Thema privater Krankenversicherung gibt es ein sehr gutes Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit


    Ich hoffe deine Frage/n konnte/n hiermit beantwortet werden.

  • Ich kann den Verweis auf das Merkblatt noch einmal unterstreichen. Es enthält eigentlich alles Wichtige.

    Die 300 Euro als Wert für den halben Basistarif können übrigens über den Daumen gepeilt durchaus stimmig gewesen sein. Der Basistarif ist in den letzten Jahren von den Versicherungen stetig nach oben angepasst worden und seine maximale Obergrenze liegt aktuell bei 690,30 Euro zuzüglich Pflegeversicherung.

    Dahinter steckt üblicherweise eine größere Problematik:

    Ein privat Versicherter kann während der Zeit beim Jobcenter immer in den Basistarif wechseln und zahlt kraft Gesetzes dann nur den halben Basistarif. Die Kosten für den halben Basistarif dürfen die Jobcenter kraft Gesetzes berücksichtigen. Damit ist für die Zeit während man beim Jobcenter ist auf dem Papier die Krankenversicherung gewährleistet.

    Wer freiwillig in einem anderen Tarif bei der privaten Krankenversicherung bleibt, kann für die monatlichen Beiträge vom Jobcenter Zahlungen bis zur Höhe des halben Basistarifs seiner Versicherung bekommen. Es kann aber nichts anderes übernommen werden. Keine Selbstbeteiligungen und auch nicht der überschießende Betrag, falls der monatliche Beitrag zu hoch sein sollte.

    Das Problem beim Wechsel in den Basistarif: wenn man nicht mehr beim Jobcenter ist, steckt man in einem Tarif, der im Moment üblicherweise im Monat rund 800 Euro einschließlich Pflegeversicherung kostet. Der Wechsel in einen anderen Tarif ist ein Vertrag, auf den die Versicherung sich nicht einlassen muss, z.B. wenn Alter oder Gesundheitsdaten ungünstig sind. Dazu kommt, dass die Ärzte für Privatpatienten nur niedrigere Sätze abrechnen können, so dass man unter Umständen tatsächlich "Privatpatient zweiter Klasse" sein kann bzw. Ärzte die Behandlungen zum niedrigen Satz verweigern.

    Teils kommt als Lösung in der Situation noch ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung in Frage. Das hat aber besondere Voraussetzungen und ab 55 ist es nur noch unter besonderen Umständen möglich.

    Über die Problematik "Basistarif" und "Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung" findet sich recht viel online.

    Ob man in den Basistarif wechselt, kann eine sehr komplexe Entscheidung mit langjährigen finanziellen Folgen sein.

    Ich drücke Dir die Daumen!

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