Heizkosten - Zusammensetzung

  • Hallo,

    ich frage mich wie sich die Heizkosten zusammensetzen, weil ich hab einen Gasabschlag zu bezahlen und von diesem Gasabschlag wird mein Warmwassermehrverbrauch abgezogen und der Rest wird dann vom Jobcenter übernommen.

    Ich hab schon mehrmals im Netz mitgekriegt das die Therme und der Untertischboiler Strom verbraucht und dieser Betrag zu dem Gasabschlag dazugerechnet werde sollte, da dies den vollen angemessene Heizkosten und der Warmwassermehrbedarf beinhaltet.

    Was ist jetzt richtig?

  • Hallo,

    irgendwie verstehe ich Dich nicht richtig.

    Was meinst Du mit

    von diesem Gasabschlag wird mein Warmwassermehrverbrauch abgezogen

    Meinst Du „Den Mehrverbrauch für die (dezentrale) Warmwasseraufbereitung – also die Strom oder Gaskosten, die durch in Deiner Wohnung installierte Thermen, Warmwasser-Boiler, u.ä. entstehen?

    Dann gibt es hier einen Beitrag dazu:

    Mehrbedarf für Warmwasser

    Bitte normale Schriftgröße verwenden

    und Zitat dem Benutzer richtig zu ordnen

    Grace

  • Ich versuche es nochmals z.B.:

    Gasabschlag: 60€

    wird vom Jobcenter so verrechnet ich bekomme 9,75 Mehrbedarf Warmwasser und Heizung 50,25€= 60€

    ich bin jedoch der Meinung:

    da die Warmwasserbereitung durch einen Untertischboiler(Strom) und der Gastherme(Gas+Strom), da eine Gastherme ohne Strom gar nicht funktionieren würde und der Stromverbrauch der beiden Geräte zu den Heizkosten addiert werden müsste.

    Rechnung: Gas 60€ +Strom 10€= 70€ das ergibt den Verbrauch von Heizung und Warmwasser, somit ergibt sich eigentlich ein Zahlung vom JC normalerweise von:

    9,75 für Warmwasser Mehrbedarf + für die Heizung 60,25€= 70€

  • Deine Rechnung ist falsch, aber der Grundgedanke richtig.

    So wie Du es hier darstellst, wird Dein gesamtes Warmwasser mit Strom erzeugt. So wie das Jobcenter nach Deiner Darstellung rechnet, geht es aber vermutlich davon aus, dass auch das Warmwasser mit Gas erzeugt wird.

    Ich tippe darauf, dass das beim Jobcenter untergegangen ist oder Du es versehentlich gar nicht angegeben hast.

    Der Mehrbedarf für Warmwasser als Pauschale wurde genau deshalb eingeführt, um die Fälle abzudecken, bei welchen das warme Wasser mit einem Stromboiler erzeugt wird. Und zwar deshalb, da dann der Strom fürs warme Wasser in der Heizkostenrechnung nicht auftaucht sondern im Haushaltsstrom, der eigentlich - wenn man nicht gerade warmes Wasser damit erzeugt - aus dem Regelbedarf zu bezahlen ist. Dadurch kam es zu ungewollten finanziellen Verschiebungen.

    Ich tippe darauf, dass das beim Jobcenter untergegangen ist oder Du es versehentlich gar nicht angegeben hast.

    Es kann sich m.W. also lohnen, die Geschichte mal dem Jobcenter vorzutragen und ggf. die Bewilligung bezüglich der Kosten der Unterkunft in den Bescheiden überprüfen zu lassen.

  • Hallo!

    Ich tippe darauf, dass das beim Jobcenter untergegangen ist oder Du es versehentlich gar nicht angegeben hast.

    Vom Tippen hat der TE nichts und hier ist trotz Nachfrage

    von hartz4opa immer noch nichts wirklich klar.

    bekomme 9,75 Mehrbedarf Warmwasser

    Also Mehrbedarf für Untertischboiler Strom vorhanden. Der Rest

    unverständlich! Von mir jetzt auch noch einmal die Aufforderung

    verständlich darzulegen, wo das Problem ist.

    Gruß

  • ich weiß nicht wie ich es verständlicher erklären soll. Ich habe eine Gastherme und einen Untertischboiler.

    Die Therme funktioniert ohne Strom nicht da kann ich soviel Gas haben wie ich möchte.

    Der Untertischboiler ist in der Küche und verwendet nur Strom.

    Die Heizung wird über die Therme und Warmwasser wird über Therme und Untertischboiler bestritten.

    Somit Therme(Gas und Strom) und Untertischboiler(Strom)= anfallende Kosten für Warmwasser und Heizung.

    Da jedoch nur der Gasabschlag, den der Energieversorger erhebt, verrechnet wird, passt da irgendwas nicht.

    Beide Geräte werden über meine Stromabrechnung abgerechnet.

    Wo sind die Stromkosten verrechnet die beide Geräte verbrauchen?

  • Hallo,

    Vielen Dank für die Mühe die Du Dir gemacht hast.

    Ich schliesse mich jetzt den Beiträgen von Schorsch und Grace an.

    Gehe hin zu Deinem JC - trage dort Deine Meinung und Dein Berechnungsbeispiel so vor wie Du es hier gemacht hast.

    Egal ob richtig oder falsch, denn Dein Sachbearbeiter braucht auch erst einmal einen Denkanstoß. - muß sich reindenken.

    Ist es dann absehbar, daß das JC falsch (zu Deinen Ungunsten) gerechnet hat, bitte Deinen Sachbearbeiter daß er für Dich einen "Überprüfungsantrag ab Beginn Deines Leistungsanspruches" zur Niederschrift aufnimmt.

    Der Grund ist folgender: Sollte dein Problem mit der Berechnung des Zuschlages schon älter als die normale Widerspruchsfrist des letzten Bescheides andauern, dann überprüft das JC alle Deine Bescheide bis maximal rückwirkend Januar 2017. Erweist sich Dein Einwand als richtig muß das JC nachzahlen.

    Du must dafür eine Frist bis zum 31. Dezember (vorliegend oder aufgenommen beim JC) einhalten.

    Als Dokumente solltest Du minimum Deinen letzten Kontoauszug mit der Abbuchung und evtl. die letzte Jahresabrechnung deines Gasversorgers mitnehmen.

    Vergiss alle richtigen oder falschen Zahlen, alle richtigen oder falschen Berechnungen - gehe zum JC und trage Dein Anliegen vor! Mehr kann ich Dir nicht helfen.

    Schönen 2. Advent noch H4O

  • gut den Antrag habe ich nicht gestellt, sondern nur mehrmals vorgetragen das der Strom fehlen würde in der Berechnung warte jetzt auf den Widerspruchsbescheid, da ich als nichts gefruchtet hat Widerspruch gegen jeden Bescheid eingelegt habe den ich bekommen hab.

    Dafür bekomme ich seit Jan.18 gar keine Heizung mehr bezahlt, da das Jobcenter sich bedient hat an meinem Stromguthaben und dies in den Betriebskosten verrechnet hat und mir im Jan.18 nur 42€ ausbezahlte.

    Ach so Begründung liegt darin das ich die Jahresrechnung die aus Gas und Strom besteht., die Stromkosten geschwärzt habe und nur noch die Gasrechnung zu lesen ist.

  • Hallo,

    liegt darin das ich die Jahresrechnung die aus Gas und Strom besteht., die Stromkosten geschwärzt habe und nur noch die Gasrechnung zu lesen ist.

    es macht natürlich absoluten Sinn, Stromkosten zu schwärzen, wenn man gleichzeitig einen Teil dieser Stromkosten erstattet haben möchte fie.

    Gruß!

  • ja,weil die Stromkosten auch mit viel Gerede bis jetzt nicht berücksichtigt werden und wenn ein Guthaben Strom da ist sofort vom JC als Betriebskosten verrechnet werden, obwohl bis jetzt die ganzen Stromkosten von mir allein bestritten werden.

    Der Verbrauch einer Therme und eines Untertischboilers mit Strom bleibt ungefähr gleich übers Jahr gerechnet und kann ja auch nur ca. ermittelt werden, wird jedoch da ich jetzt nach ca. 4 Jahren innerhalb von einer Woche, die Widerspruchsbescheide von den letzten 4 Jahren bekommen habe.


    Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen,Urteil vom 26.03.2012,- L 19 AS 2051/11 -

    Neben der monatlichen Abschlagszahlung für die Energielieferung sind als weitere Heizkosten die Stromkosten für den Betrieb der Gastherme, der sog. Heizstrom zu berücksichtigen (BSG Urteil vom 07.07.2011 - B 14 AS 51/10 R,Rn 15f).

    Da kein separater Zähler oder Zwischenzähler für den Heizungsstrom existiert hat und damit der Verbrauch an Heizstrom nicht konkret nachweisbar ist, sind die Kosten für den Heizstrom nach § 202 SGG i.V.m. § 287 ZPO zu schätzen (BSG Urteil vom 07.07.2011 - B 14 AS 51/10 R, Rn 16).

    Ich wollte nur wissen ob Ihr auch diese Erfahrungen gemacht habt und ob Ihr mir mehr darüber sagen könnt.

  • Wobei das Urteil vom Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen nicht bundesweit bindend ist und jemand der z.B. in München wohnt sich nicht darauf berufen kann.

  • Also hab jetzt einen Bescheid vom Gericht bekommen: "Nach dem Gegenstand des Klageverfahren aussichtsreich, das sich die Beteiligten eine eigenverantwortliche Lösung Ihres Konflikts finden."

    Ich wollte mal fragen ob es Sinn macht diesem Güteversuch zuzustimmen und wie das abläuft.

    Besonders darin wird das protokolliert und andere können das auch einsehen und davon auch profitieren oder gilt das nur für mich und das JC kann so weitermachen wie bisher, wenn man sich nicht wehrt.

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